
Deutschland- Basiszins: 1,00%
- Aktionszins: 2,75% - gilt für die ersten 6 Monate

Niederlande- Basiszins: 1,80%
- Aktionszins: 3,00% - gilt für die ersten 4 Monate

Deutschland- Basiszins: 0,50%
- Aktionszins: 2,55% - gilt für die ersten 10 Monate
Sie haben das gesetzliche Rentenalter erreicht und arbeiten weiter? Dann fließen seit Januar 2026 bis zu 2.000 Euro Ihres Monatslohns steuerfrei direkt auf Ihr Konto. Wir erklären, wer den neuen Freibetrag nutzen darf, wie viel netto wirklich übrig bleibt und welche Schritte Sie jetzt mit Ihrem Arbeitgeber klären sollten.
Sind Sie schon im Rentenalter, fühlen sich aber noch fit für den Job? Seit dem 1. Januar 2026 belohnt der Staat Ihre Entscheidung mit einem neuen Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro pro Monat, ganz ohne Antrag. Doch nicht jeder Hinzuverdienst ist begünstigt, und einige Stolpersteine kennen viele Arbeitgeber selbst bislang nicht. Wir zeigen Ihnen, wer wirklich profitiert, wie viel netto bei Ihnen ankommt und welche Schritte Sie jetzt im Personalbüro anstoßen sollten.
Hinter dem etwas irreführenden Namen verbirgt sich keine neue Rentenart, sondern ein lupenreiner Steuerfreibetrag. Verankert ist er in § 3 Nummer 21 des Einkommensteuergesetzes und gilt seit dem 1. Januar 2026. Der Gedanke dahinter: Wer freiwillig länger arbeitet, soll dafür belohnt und nicht durch Steuern ausgebremst werden.
Konkret heißt das: Bis zu 2.000 Euro Ihres Bruttolohns pro Monat bleiben steuerfrei, im Jahr also maximal 24.000 Euro. Verdienen Sie mehr, müssen Sie nur den darüber liegenden Anteil versteuern. Wichtig für Sie zu wissen: Der Freibetrag wird automatisch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Sie müssen also keinen Antrag stellen, das Mehr-Netto landet direkt mit der Gehaltsabrechnung auf Ihrem Konto.
Ein echter Vorteil: Der steuerfreie Betrag erhöht nicht Ihren Steuersatz auf andere Einkünfte. Anders als beim Krankengeld oder beim Arbeitslosengeld greift kein sogenannter Progressionsvorbehalt. Ihre gesetzliche Rente wird dadurch also nicht teurer, nur weil Sie nebenher arbeiten.
Die Aktivrente richtet sich an einen klar abgegrenzten Kreis. Sie können den Freibetrag nutzen, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Ob Sie bereits Ihre Altersrente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben, spielt keine Rolle. Eine Besonderheit, die viele übersehen: Sind Sie pensionierter Beamter und nehmen nach dem Ruhestand eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, können Sie die Aktivrente trotzdem nutzen, weil der neue Arbeitgeber dann Rentenversicherungsbeiträge abführen muss. Auch geschäftsführende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft profitieren, sofern für ihren Lohn Rentenversicherungsbeiträge fließen.
Wer geht leer aus? Die Liste ist lang und sollte Sie vor falschen Erwartungen schützen:
Gerade die Ausnahme für Minijobber wiegt schwer. Viele Rentnerinnen und Rentner arbeiten heute genau in dieser Form weiter. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, sollten Sie vor allem den vorletzten Abschnitt dieses Artikels lesen.
Die Steuerfreiheit klingt attraktiv, doch Sozialabgaben fallen weiterhin an. Sie zahlen wie gewohnt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen für Sie persönlich nach Erreichen der Regelaltersgrenze, der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil aber weiter. Das folgende Beispiel zeigt, was von 2.000 Euro Hinzuverdienst tatsächlich übrig bleibt:
| Ohne Aktivrente | Mit Aktivrente | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt (Hinzuverdienst) | 2.000 € | 2.000 € |
| Lohnsteuer (Schätzung, Grenzsteuersatz ca. 30 %) | – 600 € | 0 € |
| Krankenversicherung (ca. 8,2 % AN-Anteil) | – 164 € | – 164 € |
| Pflegeversicherung (ca. 1,8 bis 2,4 % AN-Anteil) | – 36 bis 48 € | – 36 bis 48 € |
| Netto (ca.) | ca. 1.190 € | ca. 1.790 € |
In diesem Beispiel sparen Sie also rund 600 Euro Lohnsteuer pro Monat, das sind 7.200 Euro im Jahr. Bei höheren Brutto-Einkommen wächst der Vorteil weiter. Der bestehende Biallo-Ratgeber zur Maximierung des Freibetrags zeigt, wie zusammen mit dem Grundfreibetrag bei einem Bruttolohn von rund 3.600 Euro fast keine Lohnsteuer mehr anfällt.
Die Steuerbefreiung wird über das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) abgebildet. Rentnerinnen und Rentner, die in den Genuss des Freibetrags kommen möchten, sollten:
Theoretisch greift die Aktivrente automatisch. In der Praxis hakt es oft. Viele Lohnabrechnungs-Programme waren zum Jahreswechsel noch nicht angepasst, eine korrekte Abrechnung war nach Angaben der Software-Hersteller frühestens ab März 2026 möglich. Damit Sie nicht durchs Raster fallen, gehen Sie diese Schritte aktiv an:
Hat Ihr Arbeitgeber den Freibetrag in einer Abrechnung versehentlich übersehen, lässt sich das in der Regel nachträglich korrigieren. Klappt das nicht, können Sie die Aktivrente noch über die Einkommensteuererklärung geltend machen.
Für 2026 muss die Aktivrente in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in einer frei belegbaren Zeile mit der genauen Bezeichnung "SteuerfreibetragAktivrente" eingetragen werden. Genau in dieser Schreibweise, ohne Leerzeichen. Nur dann kann das Finanzamt den Betrag maschinell verarbeiten. Ein kurzer Blick auf Ihre Bescheinigung zeigt, ob das Personalbüro den Eintrag korrekt gesetzt hat.
Auch wenn die Aktivrente unter dem Strich attraktiv ist, gibt es Punkte, die Sie im Hinterkopf behalten sollten:
Über das Standard-Szenario hinaus regelt das BMF einige Konstellationen, die in der allgemeinen Berichterstattung kaum vorkommen.
Wenn Sie aktuell einen Minijob ausüben, profitieren Sie nicht von der Aktivrente. Eine Wechsel-Überlegung lohnt sich aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Die Faustregel: Erst ab einem Bruttolohn deutlich über der Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat wird ein Wechsel finanziell attraktiv. Im Übergangsbereich zwischen 603,01 und 2.000 Euro fallen reduzierte Sozialabgaben für Sie an, dazu kommt die Steuerfreiheit. Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber: Bei vielen Tätigkeiten ist eine Umstellung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung problemlos möglich. Hilfreich ist auch, dass das sogenannte Anschlussverbot gelockert wurde. Eine befristete Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber ist nun einfacher möglich.
Wer dagegen nur 200 oder 300 Euro im Monat verdient, hat mit einem klassischen Minijob meist die einfachere und steuerlich identisch günstige Lösung.
Wenn Sie aktuell trotz Aktivrente noch keinen Vorteil auf der Lohnabrechnung sehen, finden Sie in unserer Berichterstattung zur verzögerten Software-Anpassung bei Arbeitgebern zusätzliche Hintergründe.
Die Aktivrente ist für arbeitende Rentnerinnen und Rentner mit sozialversicherungspflichtiger Anstellung ein echter finanzieller Vorteil: Bis zu 2.000 Euro pro Monat bleiben steuerfrei, das Netto steigt spürbar – und das ohne Umweg über die Steuererklärung. Wer jedoch als Minijobber, Selbstständiger oder Frührentner arbeitet, schaut in die Röhre. Und auch wer profitiert, sollte die Fallstricke kennen: Der Freibetrag gilt erst ab dem Folgemonat nach dem Geburtstag, nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen, Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen werden anteilig gekürzt, und Abfindungen sind grundsätzlich nicht begünstigt.
Wenn Sie von der Aktivrente profitieren möchten, sollten Sie jetzt aktiv werden: Arbeitgeber informieren, Unterlagen bereitstellen und die erste Lohnabrechnung sorgfältig prüfen.

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DeutschlandArbeiten Sie bereits im Ruhestand weiter, oder spielen Sie mit dem Gedanken? Hat Ihr Arbeitgeber den neuen Freibetrag schon korrekt umgesetzt, oder gab es Probleme mit der Lohnabrechnung? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen und Fragen gerne per E-Mail an redaktion@biallo.de. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
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Hinweis: Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf dem Stand des Aktivrentengesetzes (Rentenpaket 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026) sowie den FAQ des Bundesfinanzministeriums (Stand: März 2026). Die steuerliche und rechtliche Situation kann sich ändern. Biallo.de übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Im Zweifelsfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder die Deutsche Rentenversicherung zu konsultieren.