Es hat hohe Wellen geschlagen: das BGH-Urteil vom 27. April 2021. Es schien auch eindeutig von der Formulierung zu sein. Demnach dürfen Banken die Gebühren für ein Girokonto nicht einfach erhöhen, indem sie die Kunden lediglich informieren und eine zweimonatige Widerrufsfrist einräumen. Bankkunden müssen diesen Erhöhungen aktiv zustimmen. Nur dann ist klar, dass Sie sich mit der Problematik auch auseinandergesetzt haben und einverstanden sind.
Von dem gefällten Urteil sind rund 98 Prozent der Banken betroffen. Im Durchschnitt sind pro Kunde rund 120 Euro zurückzuholen. Übrigens: Biallo prüft kostenlos, ob Sie möglicherweise Anspruch haben. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie die zu viel gezahlten Gebühren erstattet bekommen. Das Urteil vom April haben die Banken derzeit unterschiedlich umgesetzt. Teilweise wurden die Gebühren ohne großes Prozedere auf Forderung der Kunden zurückgezahlt. Manche Banken drohen aber mit der Kündigung der Geschäftsbeziehung, andere Finanzhäuser weigern sich, die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückzuzahlen. Fast alle Banken machen es den Kunden nicht gerade einfach, ihre Rechte wahrzunehmen. Deshalb entscheiden sich viele Kunden dafür, die Erstattung auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Das geht bei der spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Gansel sogar ohne eigenes Kostenrisiko der Kunden.
BaFin erwartet faire Umsetzung des BGH-Urteils
Mit einer Pressemitteilung vom 26. Oktober wendet sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr oder weniger direkt an die Banken und Geldinstitute. Sie fordert eine faire Umsetzung des BGH-Urteils. Dafür hat die BaFin sogar eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht. Hierin schreibt die BaFin deutlich Ihre Erwartungshaltung an die gesamte Kreditwirtschaft. Demzufolge sollen dabei folgende Aspekte beachtet werden:
- Die Geldhäuser sollen die Kunden und Kundinnnen verständlich über die Konsequenzen des BHG-Urteils informieren.
- Es soll ein konkreter Kontakt für Fragen der Bankkunden benannt werden.
- Neue Vertragsgrundlagen sollen implementiert werden. Es soll keine weitere Erhebung von rechtsgrundlosen Entgelten geben.
- Die Geldhäuser sollen die Kunden vollständig über die Änderungen informieren und somit die Bezifferung eines Erstattungsanspruchs ermöglichen.
- Die zu Unrecht erhobenen Entgelte sollen erstattet werden.
- Rückstellungen sollen gebildet werden.
Der BaFin ist wichtig, dass die Institute die Schritte umgehend einleiten, so dies noch nicht erfolgt sein sollte. Außerdem bittet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht darum, dass Kunden und Kundinnen der Banken bei der Anpassung der Verträge nicht unter Druck gesetzt werden. Zudem schreibt die BaFin: “Sollte ein Institut die BGH-Entscheidung und die Erwartungen der Aufsicht dauerhaft und systematisch nicht beachten, wird die BaFin aufsichtliche Maßnahmen in Betracht ziehen.”
Einzelne Banken und Sparkassen halten sich nicht an Urteil
Leider halten sich einzelne Banken und Sparkassen bisher nicht an das Urteil. So beispielsweise die Sparkasse KölnBonn und die Berliner Sparkasse. Sie gehören zu den größten Sparkassen Deutschlands. Doch diese beiden Banken weisen die Forderungen der Bankkunden nach den unrechtmäßig kassierten Kontogebühren zurück. Begründen tun die Institute dies damit, dass die letzte Preiserhöhung vor mehr als drei beziehungsweise fünf Jahren stattgefunden habe und eine Erstattung damit ausscheide. Dabei beziehen sich beide Institute auf ein Urteil des BGH, welches dieser in einem früheren Rechtsstreit zwischen Energieversorgern und Kunden gefällt hatte. Damals hieß es, dass die Preise gültig sind, wenn der Kunde diese seit mehr als drei Jahren nicht beanstandet hat.
Verbraucherzentrale Bundesverband sucht Bankkunden für Musterfeststellungsklage
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht dies anders und will das Problem in einer Musterfeststellungsklage klären. Dazu bittet der vzbv Kunden der beiden Sparkassen ihr Interesse an der Teilnahme der Klage zu bekunden. Bei einer Beteiligung an der Klage entstehen Ihnen keine Kosten. Für die Musterfeststellungsklage werden mindestens 50 Betroffene benötigt.
Mit ihrer Aufsichtsmitteilung sprang die BaFin den Verbraucherschützern nun ungewöhnlich deutlich zur Seite. Mit der zügig geforderten Umsetzung des BGH-Urteils vom April 2021 scheint es so, als sei die BaFin der gleichen Meinung wie die Verbraucherzentrale.
Sie wissen gar nicht, ob Ihre Bank zu Unrecht Gebühren angehoben hat? Wir prüfen dies für Sie kostenlos. Außerdem halten wir Sie in unserem Newsletter zum BGH-Urteil und anderen Finanz-Themen auf dem Laufenden.