





Strände sind im Sommer ein beliebtes Ziel für Badeurlauber. Doch wer nicht aufpasst, kann sich schnell strafbar machen. Viele Urlauber bringen gerne Erinnerungsstücke von ihren Reisen mit nach Hause. Postkarten, Kühlschrankmagnete oder landestypische Spezialitäten sind dabei besonders beliebt.
Doch Vorsicht: In manchen Ländern ist die Ausfuhr bestimmter Souvenirs verboten und kann bei Zollkontrollen zu hohen Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen führen. Mitbringsel wie Pflanzen, Früchte und Samen können für Urlauber problematisch werden.
Das Sammeln von Muscheln ist in vielen Urlaubsländern verboten. Besonders in Ländern wie Italien oder Ägypten kann das Sammeln von Muscheln oder Muschelschalen zu hohen Strafen führen. Der Grund dafür liegt im Arten- und Naturschutz sowie im Schutz kultureller Naturgüter. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder oder sogar Haftstrafen. Wenn Sie beabsichtigen, Muscheln auf Sardinien zu sammeln, müssen Sie beachten, dass jede Veränderung der Sandstrände dort mit einem Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro belegt werden kann. In der Türkei ist verboten, "Natur- und Kulturgüter" aus dem Land auszuführen, da sie als staatliches Eigentum betrachtet werden. Bei Verstößen drohen Urlaubern möglicherweise bis zu zehn Jahre Haft. Aus diesem Grund ist es ratsam, keine Muscheln aus dem Türkei-Urlaub mit nach Hause zu nehmen.
In den folgenden Ländern ist das Sammeln von Muscheln streng verboten:
In einigen Ländern ist das Sammeln von unter Artenschutz stehenden Muschelarten untersagt. So wurde laut Bild-Zeitung eine Mutter mit ihren Kindern in den USA beim Sammlen von Muschen erwischt. Dafür erhielt Sie einen Stafzettel in Hähe von 88.000 US-Dollar (knapp 81.000 Euro).
In diesen Ländern dürfen Sie Muscheln für den privaten Gebrauch sammeln:
Achten Sie jedoch auf die deutschen Einfuhrbestimmungen. Teilweise dürfen zum persönlichen Gebrauch eine gewisse Anzahl toter Exemplare von Arten dokumentenfrei mitgeführt werden. Darunter bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke oder bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln.
Welche skurrilen Verbote im Urlaub noch auf Sie warten können, haben wir in einem weiteren Artikel für Sie zusammengefasst.
Informieren Sie sich vorab über die Regelungen zum Sammeln von Naturgütern sowie die Arten- und Naturschutzbestimmungen des Urlaubslandes und die Einfuhrbestimmungen des Heimatlandes. Praktische Informationen finden Sie auf der Webseite des Zolls. Außerdem empfehlen wir Ihnen bereits vor dem Urlaub darauf zu achten, welche Apps Sie benötigen könnten. Die besten kostenlosen Apps für einen sorgenfreien Urlaub stellen wir Ihnen vor.
Ebenso wichtig: Wenn Sie mit dem Rad in den Urlaub fahren, sollten Sie sich an die Regeln vor Ort halten. Sonst kann das teuer werden. Auf biallo.de erfahren Sie auch, was Sie beim Kreditkarteneinsatz im Ausland beachten sollten.
Haben Sie Erfahrungen mit den Einfuhrbestimmungen von Souvenirs aus dem Ausland gemacht? Mussten Sie schon einmal Strafen beim Zoll bezahlen? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen per E-Mail an redaktion@biallo.de mit. Abonnieren Sie auch unseren kostenlosen Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben.