Ab 2025 plant die Bundesregierung die Einführung der Kindergrundsicherung, eine umfassende Reform der Familienleistungen. Ziel ist es, nicht nur die finanzielle Unterstützung für Familien zu vereinfachen, sondern auch die Kinderarmut in Deutschland signifikant zu verringern. Diese Änderung betrifft viele Familien und soll effizientere und zugänglichere Unterstützung bieten.
Kindergrundsicherung 2025: Die geplante Reform im Überblick
Was ist die Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung soll bestehende Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderregelsatz in einer einzigen Zahlung zusammenfassen. Ziel ist es, bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohte Kinder und ihre Familien schneller und direkter zu unterstützen. Es wird zwei Hauptkomponenten geben: den einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag (ersetzt das Kindergeld) und den Kinderzusatzbetrag, der je nach Alter des Kindes und Einkommen der Eltern gestaffelt ist.
Geplant ist ebenfalls, einen Kindergrundsicherungs-Check zu entwickeln, der automatisiert prüft, ob die Familien Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag haben.
Die genaue Ausgestaltung der Kindergrundsicherung ist noch Gegenstand intensiver Diskussionen innerhalb der Koalition. Obwohl die Bundesregierung das System ab Januar 2025 einführen möchte, hat die Bundesagentur für Arbeit angedeutet, dass ein Start frühestens ab Juli 2025 und nur schrittweise möglich ist. Ein wesentlicher Aspekt dieser Reform ist die Möglichkeit, die Leistungen vollständig online zu beantragen. Alternativ können Eltern den Antrag auch bei der zuständigen Familienkasse vor Ort stellen.
Biallo Tipp
Offene Fragen und Kritikpunkte
Die Finanzierung der Kindergrundsicherung bleibt ein umstrittenes Thema. Ein bestehender Gesetzentwurf aus dem vergangenen Jahr wird von der SPD als "nicht tragfähig" angesehen. Die FDP kritisiert vor allem die Finanzierung und die Schaffung zusätzlicher Bürokratie. Es wird geschätzt, dass zwischen 5.000 und 9.000 neue Mitarbeiter benötigt werden, um die Verwaltung der Kindergrundsicherung zu bewältigen. Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich "juristischer Lücken" im aktuellen Entwurf, weshalb die FDP einen neuen, handwerklich besseren Gesetzentwurf fordert.
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