Preiserhöhung unzulässig?

Bis zu 226 Euro zurückfordern – Klausel in Netflix AGB ungültig

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 23.05.2024

Auf einen Blick

  • Netflix hat seine AGB in Bezug auf die Gebührenerhöhung zu unklar formuliert. Das meint das Landesgericht Berlin.
  • Stimmt der Bundesgerichtshof zu, stehen langfristigen Kunden bis zu 226 Euro Rückerstattung zu.
  • Wie kommen Sie an die Rückerstattung und was gibt es zu beachten?
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Netflix AGB-Klausel ist unklar formuliert
  2. Netflix legt Berufung ein
  3. Kunden können sich an Zustimmung nicht erinnern
  4. Bis zu 226 Euro Rückerstattung sind drin

Netflix gehört derzeit zu den größten Streaming-Anbietern am Markt. Wussten Sie eigentlich, dass Sie auch in Netflix-Aktien investieren können? Allerdings sind diese derzeit leicht am sinken. Eventuell hat das auch etwas mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin bezüglich der Gebührenerhöhung zu tun.

Aber fangen wir von vorne an. Netflix ist seit 2014 in Deutschland verfügbar und gehört für viele Menschen zum Unterhaltungsprogramm. Allerdings wurde das Abo des Streaming-Anbieters im Laufe der Jahre immer teurer. Zunächst zahlten Sie für das Standard-Abo 8,99 Euro. Dieses kostet mittlerweile 13,99 Euro. Das Premium-Abo stieg von 11,99 Euro auf 19,99 Euro. Auch die werbefreie Basis-Variante für 7,99 Euro gibt es nicht mehr. Aktuell können Sie mit Werbung für 4,99 Euro schauen.

 

Netflix AGB-Klausel ist unklar formuliert

In mehreren Schritten hat der Streaming-Dienst die Preise angezogen und sich dabei immer auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestützt. Darin ist zu lesen: "Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamt­kosten wider­zuspiegeln."

Das Landgericht Berlin hat diese Klausel für ungültig erklärt (Urteil vom 16.12.2021 Aktenzeichen: 52 O 157/21) und folgte damit einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Passus ist unklar formuliert und lässt dem Unternehmen freie Hand bei der Preisgestaltung. Laut den Verbraucherschützern, können Verbraucher aufgrund der Formulierung nicht überprüfen lassen, ob das Unternehmen die Interessen seiner Kundinnen und Kunden bei einer solchen einseitigen Preis­erhöhung fair berück­sichtigt habe.

 

Netflix legt Berufung ein

Allerdings behauptet Netflix aktuell gegenüber der Stiftung Warentest, dass das Unternehmen die Preise gar nicht wie in den Nutzungsbedingungen vorgesehen einseitig erhöht hat. Laut Aussagen des Unternehmens hätte es immer die ausdrück­liche Zustimmung jedes einzelnen Abonnenten einge­holt. Angesichts dessen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und Netflix hat Berufung eingelegt.

Uns liegen jedoch E-Mails vor, in denen die Abonnenten vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Von aktiver Zustimmung für die Preiserhöhung ist in der nachfolgenden E-Mail an einen Kunden nichts zu sehen. Im Gegenteil. Diese könnte sogar als Spam-Mail durchgehen, da der Kunde hier noch nicht einmal persönlich mit seinem Namen angeschrieben wurde.

Sollte sich allerdings bewahrheiten, dass es ein Banner für die aktive Zustimmung gegeben hat, dann wäre die Preiserhöhung wohl rechtens.

 

Kunden können sich an Zustimmung nicht erinnern

Da es aber kaum einen Kunden gibt, der sich an ein Banner erinnern kann, sind sich die Rechts­experten der Stiftung Warentest sicher: Sowohl das für die Berufung zuständige Kammerge­richt in Berlin als auch der Bundes­gerichts­hof werden das jetzige Urteil gegen Netflix bestätigen.

 

Bis zu 226 Euro Rückerstattung sind drin

Haben Netflix-Abonnenten den Preiserhöhungen nicht aktiv zugestimmt, dann ist die Gebührenerhöhung unwirksam. Das könnte für das Unternehmen teuer werden. Wer bereits vor der ersten Preiserhöhung Netflix-Kunde im Abo war und auch noch ist, hat damit auf bis zu 226 Euro Rückerstattung Anspruch.

Ob Sie mit der Erstattung erfolgreich sind, hängt im Moment vom Bundesgerichtshof ab und ob dieser das Urteil als rechtskräftig bestätigt. Für Sie sollte die Erstattungsforderung aber weitestgehend risikolos sein. Im schlimmsten Fall wird Ihnen das aktuelle Abo mit den alten Konditionen von Netflix gekündigt. Für den Fall schließen Sie dann einfach ein neues Abonnement ab.

Update 23.05.2024 Österreichische Netflix-Kunden bekommen bis zu 30 Euro zurück

Nachdem die österreichische Arbeiterkammer Klage eingereicht hatte, konnte nun eine Einigung mit Netflix erzielt werden. Alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher  haben ein Angebot zur pauschalen Rückerstattung ihrer Mitgliedsgebühren per E-Mail von Netflix erhalten. Der Hintergrund für die Auseinandersetzung waren die Preiserhöhungen in den Jahren 2019 und 2020.

Die Bundesarbeitskammer, die von der Arbeiterkammer Oberösterreich eingeschaltet wurde, hat Netflix wegen der Preisanpassungen in den genannten Jahren verklagt. Netflix war an einer gütlichen Einigung interessiert und schlug vor, den betroffenen Kundinnen und Kunden eine pauschale Rückerstattung von 20 Euro oder 30 Euro je nach Anzahl der Preiserhöhungen anzubieten. Die Arbeiterkammer stimmte diesem Vorschlag zu, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Für alle, die das Angebot zur einvernehmlichen Bereinigung annehmen, bedeutet dies eine schnelle Rückerstattung ohne bürokratischen Aufwand oder langwieriges Warten. Sie müssen keine eigenen Schritte unternehmen, sondern lediglich auf das Rückerstattungsangebot von Netflix in ihrem E-Mail-Postfach achten.

Lesetipp: Diese Phishing-Mails von Netflix sind gerade im Umlauf.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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