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Post vom Gericht?

Warnung: Mahnbescheid von AG Frankfurt/Main wegen Lotto-Gewinnspiel ist Fälschung

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 09.08.2022

Auf einen Blick

  • Sie erhalten einen Mahnbescheid wegen der Teilnahme an einem Lotto-Gewinnspiel.
  • Handelt es sich dabei um ein echtes Mahnverfahren oder sollen Sie von Trickbetrügern an der Nase herumgeführt werden?
  • Wir erklären, was Sie mit der Post tun sollten und was Sie auf keinen Fall tun dürfen.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Prüfen Sie den Mahnbescheid
  2. So sehen die gefälschten Mahnbescheide aus
  3. Unternehmen existieren nicht
  4. Was sollen Sie bei Erhalt solcher Mahnbescheide tun?

In den letzten Wochen sind immer wieder neue Inkasso Warnungen und Zahlungsbefehle von verschiedenen Firmen versendet wurden, in denen es um eine Forderung aus dem Lottobereich (EUROJACKPOT-6/49, EUROWIN-24, EUROJACKPOT-6/49, Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49) ging. Über diese dubiosen Mahnungen haben wir immer wieder berichtet, von denen mittlerweile Tausende Verbraucher betroffen sind.

Nun haben sich die Betrüger etwas Neues einfallen lassen. Es werden keine Inkasso-Schreiben mehr versendet. Vielmehr trudelt jetzt ein Mahnbescheid vom Gericht bei Ihnen ins Haus. Und dieser wirkt so echt, dass wahrscheinlich der ein oder andere Verbraucher bezahlen wird, ohne groß nachzudenken. Flattert so ein Mahnbescheid ins Haus, sollten Sie diesen aber erst einmal prüfen. Auf keinen Fall sollten Sie Mahnbescheide vom Amtsgericht Wedding, dem zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg, und des Amtsgerichts Frankfurt am Main ignorieren. Das Gericht versendet bundesweit echte Mahn- und Vollstreckungsbescheide.

 

Prüfen Sie den Mahnbescheid

Kennen Sie den Antragsteller? Haben Sie “Geschäfte” mit diesem gemacht? Kommt Ihnen der Antragsteller unbekannt vor, sollten Sie zunächst erst einmal im Internet nach diesem recherchieren. Finden Sie keine Informationen zu dem Unternehmen, dann scheint dieses nicht zu existieren. Sollten Sie Erfahrungen zu der Firma oder Person finden, dann lesen Sie sich diese genau durch. Machen Sie sich ein Bild.

Des Weiteren sollten Sie die Forderung überprüfen. Kann diese stimmen? Ist die Forderung nicht berechtigt, sollten Sie dem Mahnbescheid auf jeden Fall widersprechen. Das ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn der Mahnbescheid echt ist. Ansonsten kann das Gericht mit Ihrem Widerspruch nichts anfangen. 

 

So sehen die gefälschten Mahnbescheide aus

Aktuell werden Mahnbescheide im Namen des zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg vermutlich in betrügerischer Absicht versendet. In diesen Fällen wurde kein offizielles Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet, weshalb auch ein Widerspruch nicht sinnvoll ist. Die mutmaßlichen Betrüger versenden lediglich Mahnbescheide, um die Empfänger zu einer Zahlung zu bewegen. Tatsächlich handelt es sich im aktuellen Fall um keinen echten Mahnbescheid, der vom Gericht erlassen wurde.

Damit Sie sehen, woran Sie einen falschen Mahnbescheid erkennen, haben wir diesen nachfolgend abgebildet.

So sieht ein gefälschter Mahnbescheid aus.

Die Fälschung des Mahnbescheids ist an vielen verschiedenen Merkmalen erkennbar, die allerdings nur Spezialisten mit ihrem Fachwissen erkennen. Wenn der Mahnbescheid exakt so aussieht, wie oben abgebildet, handelt es sich um keinen echten Mahnbescheid. Die Adresse des Absenders kann natürlich abweichen. Zudem erkennen Sie den Fake an einem beigelegten Überweisungsträger, welche eine ausländische IBAN und einen abweichenden Zahlungsempfänger enthält.

 

Unternehmen existieren nicht

Die Unternehmen, welche bisher in den Mahnbescheiden genannt wurden, existieren nach unseren Recherchen nicht. Damit keine Leser auf diese Fälschungen hereinfallen, veröffentlichen wir an dieser Stelle die von uns geprüften Unternehmen:

  • Mega Gewinnspiele GmbH (E-Jackpot 49, Mühlenstraße 8A, 14167 Berlin, Überweisung an: Class AG, IBAN FR76 1695 8000 0147 1434 6763 274)
  • Euro Lotto49 GmbH, Mühlenstraße 8A, 14167 Berlin
  • Single Member PC, Mühlenstraße 8A, 14167 Berlin (Überweisung an IBAN: GR63 7010 0000 0001 1529 5879 282)

Sollte in Ihrem Mahnbescheid ein anderes Unternehmen genannt sein, können Sie uns diesen gern zur Prüfung zukommen lassen. Senden Sie dafür eine E-Mail an hinweis@biallo-online.de. Wir prüfen das Unternehmen und vervollständigen die Liste.

Update 02.06.2022 Aktuell werden Mahnbescheide des Amtsgerichts Franfurt am Main versendet, bei denen der Antragsteller auch das Amtsgericht selbst ist.

 

Was sollen Sie bei Erhalt solcher Mahnbescheide tun?

Auf keinen Fall sollten Sie unüberlegt das Geld auf eine ausländische IBAN überweisen. Selbst wenn es sich bei Ihnen um eine deutsche IBAN handelt, sollten Sie genau prüfen, ob da tatsächlich jemand eine Forderung gegen Sie haben kann. Sicherheitshalber sollten Sie bei den Gerichten formlos einen Widerspruch erklären, wenn Ihnen die Forderung unbekannt ist. Die Anschriften der bisher genutzten Amtsgerichte lauten:

  • Amtsgericht WeddingBrunnenplatz 113357 Berlin
  • Amtsgericht Frankfurt am MainGerichtsstraße 260313 Frankfurt am Main
  • Amtsgericht MünchenPacellistraße 580315 München

Für Ihren Widerspruch können Sie beispielsweise den nachfolgenden Text verwenden:

  • "Ihr Zeichen: (Sie finden dieses oben rechts)Sehr geehrte Damen und Herren,ich widerspreche der Forderung und dem Mahnbescheid vom … und beantrage die Einstellung des Mahnverfahrens, falls dieses überhaupt eröffnet wurde.Mit freundlichen Grüßen”

Vergessen Sie bitte nicht den Text an Ihre Anforderungen anzupassen, Ihren vollständigen Absender anzugeben und den Widerspruch zu unterschreiben. Im Falle der gefälschten Mahnbescheide ist zwar kein Widerspruch nötig, da es gar kein Mahnverfahren gibt. Wir empfehlen diesen dennoch aus Sicherheitsgründen zu versenden, da die Fake-Bescheide von Laien sehr leicht mit echten Mahnbescheiden verwechselt werden können. Im Zweifelsfall können Sie sich selbstverständlich auch jederzeit an einen Rechtsanwalt wenden, der Sie individuell beraten kann.
Bei den gefälschten Schreiben ist unsere Empfehlung, dass Sie kein Geld überweisen. Stattdessen sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten, da Ihre Daten hier missbräuchlich verwendet werden. Übrigens werden nach den Mahnbescheiden mittlerweile auch „Gerichtsbeschlüsse" und „Zahlungsbefehle" versendet.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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