Wieder einmal steht der Telekommunikationsriese Vodafone im Visier der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Anlass: Die geplanten Preiserhöhungen bei laufenden Festnetzverträgen erachten die Verbraucherschützer als unzulässig. Dafür hat der vzbz eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht, wie das „Handelsblatt“ berichtet.
- Biallo-Lesetipp: Preiserhöhungen gibt es auch bei Lebensmitteln. Wenn sich dann noch der Inhalt reduziert, wird es für Sie richtig teurer. Wir erklären Ihnen an Beispielen, was Shrinkflation ist.
Unerlaubte Preiserhöhungen? – Vodafone im Fokus
Vodafone hatte im Mai 2023 seine Kabel- und DSL-Kunden über anstehende Preiserhöhungen für laufende Festnetzverträge informiert. Die Verbraucherschützer sehen darin eine unzulässige Maßnahme und hoffen darauf, Schadenersatz oder Rückerstattungen für betroffene Kunden durchsetzen zu können. Nach Auffassung der vzbv erfolgte die Preiserhöhung ohne ausreichende gesetzliche Grundlage und war somit rechtswidrig.
Zwar hat das Unternehmen seinen Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Laut vzbv reicht dies aber nicht aus. Vodafone hätte die Preise nicht ohne Nachverhandlung mit dem Kunden erhöhen dürfen.
Deswegen rufen die Verbraucherschützer dazu auf, dass sich betroffene Vodafone-Kundinnen und -Kunden der Sammelklage anschließen. Laut eigenen Angaben hätten sich bisher mehr als 10.000 Betroffene gemeldet. Sobald das Klageregister eröffnet ist, können Sie sich der Sammelklage anschließen.
Neues Bundesgesetz ermöglicht Sammelklagen
Um ganze fünf Euro pro Monat hat sich die Grundgebühr bei den betroffenen Kundinnen und Kunden erhöht. Bisher konnten diese ihre Ansprüche in Musterfeststellungsklagen gerichtlich durchsetzen. Schließen Sie sich der Sammelklage an, ist dies nicht mehr nötig. Im Erfolgsfall erhalten Sie direkt Schadenersatz oder eine Rückerstattung. Das Bundesgesetz, welches derartige Sammelklagen in Deutschland ermöglicht, trat erst Mitte Oktober 2023 in Kraft.
Der aktuelle Fall ist einer der Ersten seiner Art, der unter das neue Bundesgesetz fällt. Die Verbraucherzentrale stellt weitere Informationen, einschließlich der Anmeldung für die Vodafone-Sammelklage, auf einer eigenen Website bereit.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher fällt mit der Sammelklage die Hemmschwelle weg, sich selbst vor Gericht mit dem Unternehmen auseinandersetzen zu müssen. Im Erfolgsfall wird ein Sachbearbeiter vom Gericht bestellt, der dann Geld vom unterlegenen Unternehmen erhält und an die Betroffenen verteilt.
Auch 1&1 erhöht die Preise
Andere Telekommunikationsanbieter wie 1&1 haben ebenfalls in diesem Jahr die Preise angehoben. Die Sammelklage richtet sich aber nicht gegen die anderen Anbieter. Der vzbv betont, dass man nicht gleichzeitig gegen alle Unternehmen klagen kann. Jetzt wolle man erst einmal Vodafone in die Schranken weisen. Dem Ausgang des Verfahrens wird auf jeden Fall eine Signalwirkung beigemessen. Für Vodafone könnte der Ausgang ziemlich schmerzhaft sein – je nachdem, wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher sich der Sammelklage anschließen.
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