Mein Konto Meine Bibliothek
x
Teurer Urlaub

Bußgelder im Urlaub: Diese Regeln sollten Sie kennen

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 01.07.2024

Auf einen Blick

  • Ungewöhnliche Verbote: In vielen Urlaubsländern gibt es skurrile Regeln, wie das Buddelverbot an Stränden oder das Platzhalterverbot mit Handtüchern.
  • Hohe Bußgelder: Verkehrsverstöße und öffentliches Fehlverhalten können im Ausland deutlich teurer sein als in Deutschland.
  • Vorsicht bei Souvenirs: Das Mitnehmen von Steinen oder Muscheln kann in einigen Ländern als Verstoß gegen archäologische Gesetze gelten und hohe Strafen nach sich ziehen.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Bußgelder im Ausland: Das sollten Sie wissen
  2. Skurrile Verbote aus aller Welt
  3. Vorbereitung ist alles: So vermeiden Sie Bußgelder
  4. Müssen Sie das Bußgeld aus dem Urlaub bezahlen?

Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres. Endlich können Sie dem hektischen Alltag entfliehen und sich entspannen. Doch auch im Ausland gibt es Gesetze, die Sie beachten müssen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Etwa, wenn Sie mit dem Fahrrad im Ausland radeln und sich nicht an Vorgaben halten oder in bestimmten Ländern Muscheln sammeln.  

In vielen Ländern gibt es skurrile Verbote, die bei Missachtung zu Bußgeldern führen können. In diesem Artikel erfahren Sie, welche teils merkwürdigen Verbote existieren und wie Sie Bußgelder im Urlaub vermeiden können.

 

Bußgelder im Ausland: Das sollten Sie wissen

Egal, ob Sie einen Städtetrip oder einen Strandurlaub planen – jedes Land hat seine eigenen Gesetze. Ein Verstoß kann schnell die Urlaubskasse belasten und die Stimmung trüben. Informieren Sie sich deshalb vorab über die lokalen Vorschriften.

Nicht nur Verkehrsverstöße, sondern auch alltägliches Fehlverhalten von Touristen kann zu einem Bußgeld führen. In Venedig ist es beispielsweise verboten, sich auf die Treppen der Brücken zu setzen. Verstöße aus dem Ausland können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Lesetipp: Die schönsten Wochen des Jahres können auch zum Albtraum werden, wenn Sie im Ausland krank werden, die Reise abbrechen müssen oder Ihre Koffer gestohlen werden. Erst recht, wenn es keine Reiseversicherung gibt, die zumindest den finanziellen Schaden ausgleicht. Einige Versicherungen für den Urlaub sind sinnvoll, andere eher überflüssig. Unser Ratgeber zu diesem Thema hilft weiter!

 

Skurrile Verbote aus aller Welt

Strände sind beliebte Urlaubsziele, die mit ihrer entspannten Atmosphäre und dem Versprechen von Sonne, Sand und Meer locken. Doch auch hier gibt es eine Vielzahl von Regeln, die Sie als Urlauber beachten sollten, um unangenehme Überraschungen in Form von Bußgeldern zu vermeiden. Was auf den ersten Blick wie harmlose Freizeitaktivitäten erscheinen mag, kann in vielen Ländern schnell zu einem teuren Verstoß führen. Hier sind einige Beispiele:

  • Buddelverbot: An vielen Stränden der Nord- und Ostsee gilt ein Buddelverbot. Dies dient dem Küstenschutz, da das Meer bereits in bedenklichem Maße Land von der Küste abträgt. Um diesen Prozess nicht weiter zu beschleunigen, dürfen Sie nicht buddeln. Auf Teneriffa wird zudem von der Errichtung großer Sandburgen aus ästhetischen Gründen abgeraten. Wenn Sie trotz des Verbots dennoch Sandburgen bauen, riskieren ein Bußgeld. Auf Sylt kann dies sogar bis zu 1.000 Euro kosten und ist somit keineswegs eine Kleinigkeit.
  • Platzhalterverbot: Wollen Sie Ihren Urlaub in Torrox an der Costa del Sol in Málaga oder in Livorno verbringen? Dann sollten Sie darauf verzichten, Strandplätze mit Handtüchern oder aufgeklappten Liegestühlen zu reservieren. Halten Sie sich nicht an diese Regel und blockieren Strandabschnitte, könnte Ihr Strandzubehör eingesammelt werden. In Livorno droht zudem ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro.
  • Verbot von Nacktbaden und FKK: Viele Urlauber möchten nicht nur schöne Erinnerungen mit nach Hause nehmen, sondern auch schön braun werden. Weiße Hautstellen durch Bikini, Badeanzug oder Badehose können den Gesamteindruck da stören. Wer am Strand nackt sein möchte, sollte sich vorher informieren, wo dies erlaubt ist. Besonders in Italien und der Türkei sollte man vorsichtig sein. In diesen Ländern ist FKK ausdrücklich verboten ist. In Cannes zum Beispiel kann Nacktbaden mit einem Bußgeld von elf Euro belegt werden. In Ägypten, Thailand und Goa gibt es sogar ein Verbot, oben ohne zu sein. Auf Korsika kostet es 150 Euro, wenn man das Bikinioberteil im Urlaub weglässt.
  • Verbot von Trinkgelagen: Die Partyinsel Mallorca ist für ihre ausgelassenen Feiern bekannt, aber auch hier gibt es Grenzen. Öffentliche Trinkgelage können teuer werden. Bis zu 1.500 Euro Strafe kostet der Alkohol-Konsum am Strand der Playa de Palma. Dies dient vor allem der Aufrechterhaltung von öffentlicher Ordnung und Sicherheit.  
  • Sex am Strand: Romantische Vorstellungen von einem Schäferstündchen am Strand können in Spanien teuer enden. Wenn Sie erwischt werden, zahlen Sie bis zu 1.800 Euro Strafe, in Benidorm (Provinz Alicante) sogar 75.000 Euro. In anderen Ländern droht sogar eine Haftstrafe. In Rumänien gibt es dafür bis zu sieben Jahre, in Dänemark, Italien und Griechenland bis zu vier Jahre Haft. Den Sex on the beach sollten Sie sich also lieber schmecken lassen.

Lesetipp: Zu einer guten Urlaubsvorbereitung gehört auch, dass Sie Ihr Smartphone auf den aktuellen Stand bringen und für die Ferien vorbereiten. Die besten kostenlosen Urlaubs-Apps stellen wir Ihnen vor.

Weitere Bußgeldfallen

Auch abseits des Strandes warten weitere Bußgeldfallen auf Sie. So kann etwa Wildpinkeln bestraft werden, wenn das dringende Bedürfnis an einem unpassenden Ort gestillt wird. In Lepe in der Provinz Huelva in Spanien kostet unerlaubtes Wasserlassen 750 Euro, auf Mallorca sogar 1.500 Euro. Diese hohen Strafen sollen die Hygiene und Sauberkeit in den öffentlichen Bereichen schützen.

  • In Italien und Grenada können Sie für unangemessene Kleidung zur Kasse gebeten werden. Dort dürfen Sie vom Wasser nicht direkt in die Einkaufspassage. Ziehen Sie sich vorher nicht um, kann das bis zu 230 Euro kosten. 
  • In sittenstrengen Ländern wie Ägypten oder den Vereinigten Arabischen Emiraten sind Umarmungen und Küsse in der Öffentlichkeit verboten. Lassen Sie die öffentliche Liebesbekundungen also besser bleiben.
  • In Venedig ist es verboten, auf Brücken zu stehen oder zu sitzen. Dadurch würde der Verkehr behindert werden. Ein Verstoß kostet 50 Euro.
  • In Rom und Florenz ist das Picknicken an bestimmten Orten verboten. Auf der Spanischen Treppe drohen Bußgelder zwischen 80 und 160 Euro. Die offizielle Begründung: Das Picknickverbot soll den Vandalismus, konkret die Verunreinigung des Platzes, eindämmen.
  • Abkühlung verboten! In Rom kostet das Kühlen der Füße im Trevi-Brunnen 240 Euro, gehen Sie darin schwimmen, zahlen Sie sogar 500 Euro.
  • Souvenirs: Das Mitnehmen von Steinen oder Muscheln aus Griechenland oder der Türkei kann als Diebstahl archäologischer Artefakte gewertet werden und zu einer Freiheitsstrafe führen.

Lesetipp: Wissen Sie eigentlich, welche Unterlagen Sie auf einer Reise immer dabeihaben sollten?

 

Vorbereitung ist alles: So vermeiden Sie Bußgelder

Informieren Sie sich vorab über die Verkehrsregeln und lokalen Vorschriften in Ihrem Urlaubsland. So vermeiden Sie hohe Bußgelder und unnötigen Ärger. Hier sind einige Beispiele für Bußgelder bei Verkehrsverstößen:

Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 50 km/h:

  • Italien: 530 Euro
  • Spanien: 600 Euro
  • Frankreich: 1.500 Euro

Rotlichtverstoß:

  • Italien: 170 Euro
  • Spanien: 200 Euro
  • Frankreich: 135 Euro

 

Müssen Sie das Bußgeld aus dem Urlaub bezahlen?

Ja, in der Regel müssen Sie das Bußgeld bezahlen. Innerhalb der EU gibt es Abkommen, die es den Behörden ermöglichen, Bußgelder länderübergreifend einzutreiben. Ab einem Betrag von 70 Euro können Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden.

Bezahlen Sie Ihre Strafe noch vor Ort oder zügig per Überweisung, können Sie in einigen Ländern sogar einen Rabatt erhalten.

Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten  

Da ein Bußgeldbescheid per Zustellungsurkunde und nicht via Einschreiben kommt, kann dieser auch während Ihrer Urlaubszeit zugestellt werden. Die Einspruchsfrist beginnt, sobald der Bescheid im Briefkasten gelandet ist. Doch was sollen Sie tun, wenn Sie im Urlaub sind und die Einspruchsfrist verpassen?

Frist versäumt, was tun?

Laut § 44 Strafprozessordnung (StPO) können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Diesen Antrag müssen Sie aber binnen einer Woche nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub stellen. Sie müssen mit dem Antrag beweisen, dass Sie tatsächlich abwesend waren. Hier kann etwa die Hotelrechnung helfen. Wird dem Antrag entsprochen, beginnt die Widerrufsfrist von Neuem. Dies gilt zumindest für Bußgeldbescheide aus Deutschland.  

Alternativ haben Sie jemanden, der Ihren Briefkasten leert und Ihnen die wichtige Post einscannt oder abfotografiert und per Mail oder Nachricht sendet, sodass Sie auch im Urlaub auf Bußgeldbescheide reagieren können.

Lesetipp: Übernachten Sie in einem AirBnb? Dann müssen Sie sich ab diesem Jahr auf höhere Servicegebühren einstellen. Wen die höheren Servicegebühren bei AirBnb treffen, verraten wir Ihnen.

Bevor Sie die große Urlaubsreise antreten, sollten Sie sich informieren, welche Gepflogenheiten im Zielland auf Sie warten und an welche Regeln Sie sich unbedingt halten sollten. Denn in den meisten Fällen ist ein Urlaub schon teuer genug und zusätzliche Strafen würden unnötige Löcher ins Portemonnaie reißen. Da ist es doch besser, Sie sparen das Geld – vielleicht für den nächsten Urlaub.

Uns interessiert: Sind Sie schon einmal in eine typische Urlaubsfalle getappt und mussten anschließend ein Bußgeld bezahlen? Schreiben Sie uns gern eine Nachricht mit dem Ort und dem Grund für das Bußgeld. So können Sie anderen Leserinnen und Lesern helfen, den Urlaub etwas entspannter anzugehen. Damit Sie im Bereich Finanzen und Geld gut informiert bleiben, empfehlen wir Ihnen, unseren Newsletter zu abonnieren.

Biallo Festgeld Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 5.000 €, Anlagedauer: 12 Monate, Sicherheit: . Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter
Zinssatz / Zinsertrag
Bewertung
S&P Länderrating
Anbieter
Zinssatz / Zinsertrag
3,00% /
150
Bewertung
S&P Länderrating
AAASchweden
Zum Anbieter*
Anbieter
Zinssatz / Zinsertrag
2,95% /
147,50
Bewertung
S&P Länderrating
AAADeutschland
Zum Anbieter*
Anbieter
Zinssatz / Zinsertrag
2,95% /
147,50
Bewertung
4,3/5
S&P Länderrating
AAASchweden
Zum Anbieter*
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 08.11.2024

Über die Redakteurin Franziska Baum

Alle Artikel der Redakteurin Franziska Baum ansehen
Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.