Wie hoch ist die Riester-Rente – und warum fällt sie oft niedriger aus als erwartet?
Wenn Riester-Sparer erstmals ihre Riester-Rente erhalten haben, sind nicht wenige enttäuscht.
Durchschnittswerte laut Alterssicherungsbericht
So wurden laut dem 2024 vorgelegten Alterssicherungsbericht im Jahr 2022 für den Durchschnittsrentner nur knapp 132 Euro im Monat (1.581 Euro im Jahr) ausbezahlt.
Viele Riester-Sparerinnen und Sparer, die bald oder in ein paar Jahren vor der Auszahlung ihrer staatlich geförderten Altersvorsorge stehen, fragen sich deshalb: Lohnt sich eine lebenslange Verrentung überhaupt? Riester-Sparende sollten auf jeden Fall prüfen, wie sie für sich am meisten bei der Auszahlung der Riester-Rente herausholen.
Prognosen für künftige Rentenjahrgänge
Das ist besser als nichts – auf diesen Gedanken könnte man kommen, wenn man im jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung nachschlägt, wie viel Riester-Sparer und Sparerinnen eigentlich ausgezahlt bekommen.
2026 sollen es demnach monatlich 180 Euro für diejenigen sein, die erstmals in diesem Jahr ihre Riester-Rente erhielten. Deutlich höher werden die Beträge für diejenigen sein, die später eine Riester-Rente erstmals beziehen.
Für Neurentner und Neurentnerinnen im Jahr 2030 wären es 257 Euro, im Jahr 2039 sogar 465 Euro.
Warum die Modellrechnungen oft zu optimistisch sind
Klingt gar nicht so übel, nur: Bei dieser Rechnung werden die langfristigen Zinsen bei Riester-Verträgen mit 4,0 Prozent viel zu hoch angesetzt.
Die Kosten können höher sein als bei der Modellrechnung angenommen.
Und ohnehin kommen solche Beträge nur heraus, wenn in der Einzahlungsphase die Zulagen voll abgeschöpft werden, was viele Riester-Sparerende aber nicht tun.
Realität vieler Sparer: Deutlich geringere Auszahlungen
Tatsächlich ist die monatliche Zusatzrente für viele Riester-Sparer meist viel geringer. So erhielten etwa 65 Prozent der Personen mit einer eigenen Riester-Rente 2022 weniger als 1.000 Euro im Gesamtjahr, das steht im Alterssicherungsbericht.
Ebenfalls gut zu wissen: Bei allen Angaben handelt es sich um Bruttobeträge. Die Auszahlung ist noch voll zu versteuern, weil die Riester-Rente der sogenannten nachgelagerten Besteuerung unterliegt.
Zumindest fallen aber bei Pflichtversicherten keine doppelten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.