Ratgeber

Riester-Rente: Wie kann ich sie mir am besten auszahlen lassen?

Thomas Öchsner
Autor
Veröffentlicht am: 27.03.2025

Auf einen Blick

  • Immer mehr Menschen erhalten erstmals Ihre Riester-Rente ausgezahlt.
  • Was viele nicht wissen: Es gibt bis zu fünf Möglichkeiten, wie man sich die Riester-Rente auszahlen lassen kann.
  • In diesem Ratgeber erfahren Sie, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten – und wie Sie selbst herausbekommen können, welcher Weg für Sie sich am meisten lohnt.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Ab wann die Auszahlung überhaupt möglich ist
  2. Wo erfahre ich, wie viel ich bekomme
  3. Möglichkeit 1: Für wen eine lebenslange Rente ohne Extras in Frage kommt
  4. Möglichkeit 2: Warum sich die Teilauszahlung lohnen kann
  5. Möglichkeit 3: Warum es sich lohnen kann, die Riester-Rente zu kündigen
  6. Möglichkeit 4: Das Riester-Kapital in Wohneigentum stecken
  7. Möglichkeit 5. Sich die Riester-Kleinstbetragsrente auszahlen lassen

Das ist besser als nichts – auf diesen Gedanken könnte man kommen, wenn man im jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung nachschlägt, wie viel Riester-Sparer und Sparerinnen eigentlich bekommen. 2025 sollen es demnach monatlich 163 Euro sein für diejenigen, die in diesem Jahr erstmals die Riester-Rente ausgezahlt bekommen. Deutlich höher sind die Beträge für diejenigen, die später die Riester-Rente erstmals beziehen. Für Neurentner und Neurentnerinnen im Jahr 2030 wären es dann schon 252 Euro, im Jahr 2035 sogar 357 Euro. Klingt gar nicht so schlecht, nur: Tatsächlich ist die monatliche Zusatzrente für viele Riester-Sparer deutlich geringer. Die Rechnung der Bundesregierung ist nämlich eine Schönwetter-Rechnung:   

  • Sie gilt für Durchschnittsverdiener, die seit 2002 den maximal möglichen Anteil ihres Bruttoeinkommens in den Vertrag eingezahlt haben und deshalb die volle Förderung erhalten. Viele Riester-Sparer schaffen das aber nicht und profitieren deshalb auch nicht vollständig von den Zulagen oder Steuervorteilen.
     
  • Die Bundesregierung kalkuliert mit einer langfristigen Verzinsung der Sparbeiträge von vier Prozent und mit Zinsen von 2,5 Prozent in den Jahren 2017 bis 2024. Annahmen, die Fachleute als viel zu optimistisch einschätzen.
     
  • Auch die kalkulierten Verwaltungskosten von zehn Prozent können deutlich höher sein als in der quasi amtlichen Modellrechnung angenommen.

Für den Sozialbeirat, der die Bundesregierung in Rentenfragen beraten soll, bietet die Modellrechnung deshalb „kein realistisches Bild über die tatsächliche Altersversorgung“. Tatsächlich sind die Auszahlungen meist viel geringer. So erhielten etwa 65 Prozent der Personen mit einer eigenen Riester-Rente 2022 weniger als 1.000 Euro im Gesamtjahr, das steht im Alterssicherungsbericht, über den biallo.de bereits berichtete (siehe dazu unsere Analyse: „Wie viel bei der Riester-Rente am Ende ausgezahlt wird). Hinzu kommt: Bei allen Angaben handelt es sich um Bruttobeträge. Die Auszahlung ist noch voll zu versteuern, weil die Riester-Rente der sogenannten nachgelagerten Besteuerung unterliegt. Zumindest fallen aber bei Pflichtversicherten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Riester-Sparende sollten jedoch auf jeden Fall prüfen und sich ausrechnen lassen, wie Sie für sich am meisten bei der Auszahlung der Riester-Rente herausholen. Denn wie die Riester-Rente fließt, ist nicht in Stein gemeißelt. 

Ab wann die Auszahlung überhaupt möglich ist  

Eine gute Nachricht vorweg: Wer will, kann sich seine private Riester-Rente auch schon vor dem Bezug der gesetzlichen Altersrente auszahlen lassen. Dabei gelten aber diese Altersgrenzen: Haben Sie Ihren Vertrag vor dem 31. 12 2011 unterzeichnet, können Sie sich frühestens mit Vollendung Ihres 60. Lebensjahrs die Zusatzrente überweisen lassen. Haben Sie Ihren Vertrag ab 1. Januar 2012 abgeschlossen, kann die Auszahlung frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen. Ausnahme: Es kann früher Geld fließen, sofern Sie vor den genannten Altersgrenzen schon eine vorzeitige Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, etwa eine Rente für Schwerbehinderte.  

Wo erfahre ich, wie viel ich bekomme?

Wie hoch die Auszahlung ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab: von der Höhe der eigenen Beiträge, der Dauer der Einzahlung, den Zulagen, den Kosten, die auf die Rendite drücken – und den Erträgen, also davon, wie der Anbieter mit Ihrem Geld gewirtschaftet hat. Sicher ist aber: Egal, ob Sie in einen Riester-Banksparvertrag, eine Riester-Rentenversicherung oder in einen riestergeförderten Fondssparplan eingezahlt haben, Sie erwerben damit stets einen Anspruch auf eine monatliche und lebenslange Rente. Wie viel Geld Sie tatsächlich erhalten, steht erst mit Beginn der Auszahlungsphase fest. Was Sie garantiert bekommen, wie viele Zulagen Sie kassiert haben, welche Kosten aufgelaufen sind und welche Erträge Sie bereits mit Ihrem Vertrag erzielt haben, steht jedoch in der jährlichen Mitteilung, die Sie von Ihrem Versicherer, Ihrer Bank, Fondsgesellschaft oder Bausparkasse erhalten. 

Möglichkeit 1: Für wen eine lebenslange Rente ohne Extras in Frage kommt

Sie wollen sich um nichts kümmern, kein Geld selbst anlegen und benötigen jeden Monat ein kleines Zusatzeinkommen. Dann können Sie sich Ihre Riester-Rente einfach ganz klassisch als lebenslange Zusatzrente auszahlen lassen. Sie sollten aber auf jeden Fall einmal vorher ausrechnen, wie lange es dauert, bis Sie über die Auszahlungen den Betrag wieder hereingeholt haben, den Sie über Jahre und Jahrzehnte eingezahlt haben. Daran können Sie erkennen, wie fair und wie rentabel für Sie das Verrentungsangebot Ihres Anbieters überhaupt ist. 

Eine lebenslange Verrentung lohnt sich vor allem dann,  

  • wenn Ihre Monatsrenten möglichst hoch sind. Je höher die Riester-Rente, desto eher erreichen Sie den Punkt, an dem Sie mehr herausbekommen, als Sie eingezahlt haben. 
  • wenn Sie noch vor Erreichen der durchschnittlichen Lebenserwartung mit Ihrem Vertrag in die Gewinnzone kommen. Leider sind die meisten Verträge so teuer und so zuungunsten der Sparerinnen und Sparer gestaltet, dass diese erst mit 90, 95, 100 oder noch mehr Lebensjahren mit den Auszahlungen ihr Investment wieder hereinholen. Die Lebenserwartung beläuft sich aber laut Statistischem Bundesamt für Männer auf 78,2 Jahre, für Frauen auf 83 Jahre.

Biallo News

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Möglichkeit zwei: Warum sich die Teilauszahlung lohnen kann

Sie können sich auch dafür entscheiden, einen Teil der Auszahlung auf einen Schlag zu kassieren. Hier gibt es Obergrenzen: 

  • Bis zu 30 Prozent des Gesamtkapitals können Sie bei Verträgen erhalten, die Sie von 2005 an unterschrieben haben.
  • Bis zu 20 Prozent des Gesamtkapitals können Sie auf einen Schlag kassieren, falls Sie den Vertrag vor 2005 abgeschlossen haben.
  • Der einmalig gezahlte Betrag verringert allerdings die monatliche Riester-Rente, da ja nur noch 70 Prozent Kapitals für die Verrentung zur Verfügung stehen.
  • Außerdem ist die Teilauszahlung voll zu versteuern. Die Besteuerung erfolgt mit Ihrem persönlichen Steuersatz, der abhängig von der Einkommenshöhe gestaffelt ist. Dadurch kann Ihr persönlicher Steuersatz im Auszahlungsjahr deutlich nach oben gehen.

Trotzdem kann es gute Gründe geben, sich für eine Teilauszahlung zu entscheiden:  

  • Sie brauchen das Geld, zum Beispiel für ein neues Auto, eine lange geplante Reise oder als Notreserve auf dem Tagesgeldkonto.
  • Sie sind gesundheitlich angeschlagen, Sie wollen auf jeden Fall sicherstellen, dass Sie zumindest einen Teil des Geldes vorab bekommen, dann sollten Sie die bis zu 30 Prozent kassieren – nach dem Motto: Das habe ich schon mal sicher, für den Fall, dass ich nicht so lange wie erhofft lebe. Das gilt vor allem dann, wenn Sie einen Vertrag haben, bei dem Sie erst mit 90 Jahren und älter in die Gewinnzone kommen (siehe oben).
  • Ihr Alterseinkommen ist gesichert. Sie sind nicht auf eine möglichst hohe laufende Riester-Rente angewiesen beziehungsweise es macht Ihnen nichts aus, wenn die Riester-Rente nach der Teilauszahlung schmaler ausfällt.

Möglichkeit 3: Warum es sich lohnen kann, die Riester-Rente zu kündigen

Auf den ersten Blick erscheint es wenig sinnvoll, den Riester-Vertrag vor der Auszahlung aufzulösen. Denn nach einer Kündigung müssen Sie sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Man spricht im Fachjargon von einer „förderschädlichen“ Kündigung. Wann sich dies eher nicht lohnt und wann doch:  

  • Je höher Ihre Eigenbeiträge sind und je geringer die Zulagen im Verhältnis zum Gesamtguthaben, desto mehr bleibt nach einer Auflösung des Vertrags übrig und desto eher lohnt sich eine Kündigung. Eine Faustregel der Verbraucherzentrale Bayern: Der Vertrag lohnt sich, eine Kündigung ist nicht ratsam, wenn der Eigenanteil höchstens ein Drittel bis die Hälfte des Gesamtguthabens ausmacht. In diesem Fall wäre es ein schlechtes Geschäft, auf die Zulagen nachträglich zu verzichten.
  • Wenn die Steuerbelastung im Ruhestand sehr hoch ist. Denn bei gekündigten Riester-Verträgen besteuert das Finanzamt laut Stiftung Warentest nur den Betrag, „der nach Abzug von Eigenbeiträgen, Zulagen und Kosten vom Vertragsguthaben übrigbleibt“, das sind unterm Strich die Erträge, also in erster Linie die Zinsen. In vielen Fällen wird sogar nur die Hälfte des Restbetrags besteuert, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre lang bestanden hat und das Kapital erst vom 60. oder bei Verträgen von 2012 an ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt wird. Das kann sogar ein kleiner Vorteil sein verglichen mit klassischen Zinsanlagen wie Tagesgeld oder Festgeld, die voll der Abgeltungsteuer unterliegen, und gegenüber der nachgelagerten Besteuerung einer vollen Riester-Rente, wie dies bei einer Verrentung ohne Teilauszahlung der Fall ist.

Möglichkeit 4: Das Riester-Kapital in Wohneigentum stecken

Sie können das angesparte Riester-Kapital auch komplett in selbst genutztes Wohneigentum investieren, etwa um Schulden zu tilgen, Ihre Immobilie zu sanieren oder ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Diese Lösung ist bekannt als Wohn-Riester. Die Förderung verlieren Sie dadurch nicht. Aber auch das Riester-Geld für Wohneigentum ist zu versteuern, und zwar:

  • entweder auf einen Schlag, dann aber nur 70 Prozent der ausgezahlten Summe
  • oder der volle Betrag, dann aber gleichmäßig verteilt auf alle Jahre bis zu Ihrem 85. Lebensjahr.

Wenn Sie mehr zum Thema Wohn-Riester wissen wollen, lesen Sie unseren ausführlichen Ratgeber: Wohn Riester: Mit der staatlichen Förderung zum Eigenheim.

Möglichkeit 5: Sich die Riester-Kleinstbetragsrente auszahlen lassen 

Ist das angesparte Guthaben zu niedrig, zahlt der Anbieter das Geld auf einen Schlag aus. Dabei gibt es bestimmte Grenze zu beachten, die sich jährlich ändern: Eine Kleinstbetragsrente liegt 2025 vor, wenn sich die monatliche Auszahlung der Riester-Rente auf bis zu 37,45 Euro beläuft. In diesem Fall gibt es das Kapital zurück. Die staatliche Förderung ist dann nicht zurückzuzahlen. Das ausgezahlte Geld ist aber zu versteuern. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe wenden die Finanzämter aber – wie bei Abfindungen – die sogenannte Fünftelregelung an. Damit werden Steuerzahler so gestellt, dass der Steuersatz niedriger bleibt, als es die Steuerprogression vorsieht. 

Riester-Auszahlung: Was die Verbraucherzentrale bei vier Modellfällen empfiehlt

  Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 
Gesamtguthaben 24.000 € 14.000 € 42.000 € 12.000 € 
monatliche Bruttorente 90 € 45 € 105 € 30 € 
Eigenbeiträge 10.000 € 4.000 € 36.700 € 9.500 € 
Zulagen 10.000 € 8.000 € 3.300 € 1.500 € 
Zins- und Fondserträge 4.000 € 2.000 € 2.000 € 1.000 € 
Rentenfaktor je 10.000 Euro 38 € 32 € 25 € 25 € 
Dauer, bis sich das Guthaben amortisiert hat 22,22 Jahre 25,92 Jahre 33,33 Jahre 33,33 Jahre 
Anteil Eigenbeiträge am Guthaben 42 % 29 % 87 % 79 % 
Empfehlung Rente mit 
Entnahme 
von 30 Prozent 
prüfen 
Rente mit 
Entnahme 
von 30 Prozent 
prüfen 
Kündigung 
des Vertrags prüfen 
Abfindung  
wegen Kleinst- 
betragsrente 
prüfen 
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern, Süddeutsche Zeitung 

Wenn Sie mehr zum Thema zusätzliche Altersvorsorge wissen wollen, finden Sie viele gute Tipps in unseren Ratgebern zur Altersvorsorge. 

Thomas Öchsner, Jahrgang 1961, ist seit 1991 Wirtschaftsjournalist. Bei der Münchner Abendzeitung hat er als stellvertretender Ressortleiter für das Ressort „Geld“ gearbeitet. 1999 wechselte er zur Süddeutschen Zeitung. Dort war er zunächst Redakteur für Finanzen in der Wirtschaftsredaktion in München, später neun Jahre Korrespondent für Sozial- und Arbeitsthemen in der Parlamentsredaktion in Berlin. Wieder zurück in der Münchner Zentrale leitete er das Finanzteam in der Wirtschaftsredaktion. Für die SZ hat er den wöchentlichen Newsletter „SZ Geld“ und das Magazin „GELD“ entwickelt. Seit Juni 2021 arbeitet Öchsner als selbständiger Autor für die SZ, biallo.de und andere Medien. Aktuelles Buch: Ihr Vermögensturbo ab 50, Geldanlage für eine bessere Rente.

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