Das ist besser als nichts – auf diesen Gedanken könnte man kommen, wenn man im jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung nachschlägt, wie viel Riester-Sparer und Sparerinnen eigentlich bekommen. 2025 sollen es demnach monatlich 163 Euro sein für diejenigen, die in diesem Jahr erstmals die Riester-Rente ausgezahlt bekommen. Deutlich höher sind die Beträge für diejenigen, die später die Riester-Rente erstmals beziehen. Für Neurentner und Neurentnerinnen im Jahr 2030 wären es dann schon 252 Euro, im Jahr 2035 sogar 357 Euro. Klingt gar nicht so schlecht, nur: Tatsächlich ist die monatliche Zusatzrente für viele Riester-Sparer deutlich geringer. Die Rechnung der Bundesregierung ist nämlich eine Schönwetter-Rechnung:
- Sie gilt für Durchschnittsverdiener, die seit 2002 den maximal möglichen Anteil ihres Bruttoeinkommens in den Vertrag eingezahlt haben und deshalb die volle Förderung erhalten. Viele Riester-Sparer schaffen das aber nicht und profitieren deshalb auch nicht vollständig von den Zulagen oder Steuervorteilen.
- Die Bundesregierung kalkuliert mit einer langfristigen Verzinsung der Sparbeiträge von vier Prozent und mit Zinsen von 2,5 Prozent in den Jahren 2017 bis 2024. Annahmen, die Fachleute als viel zu optimistisch einschätzen.
- Auch die kalkulierten Verwaltungskosten von zehn Prozent können deutlich höher sein als in der quasi amtlichen Modellrechnung angenommen.
Für den Sozialbeirat, der die Bundesregierung in Rentenfragen beraten soll, bietet die Modellrechnung deshalb „kein realistisches Bild über die tatsächliche Altersversorgung“. Tatsächlich sind die Auszahlungen meist viel geringer. So erhielten etwa 65 Prozent der Personen mit einer eigenen Riester-Rente 2022 weniger als 1.000 Euro im Gesamtjahr, das steht im Alterssicherungsbericht, über den biallo.de bereits berichtete (siehe dazu unsere Analyse: „Wie viel bei der Riester-Rente am Ende ausgezahlt wird). Hinzu kommt: Bei allen Angaben handelt es sich um Bruttobeträge. Die Auszahlung ist noch voll zu versteuern, weil die Riester-Rente der sogenannten nachgelagerten Besteuerung unterliegt. Zumindest fallen aber bei Pflichtversicherten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Riester-Sparende sollten jedoch auf jeden Fall prüfen und sich ausrechnen lassen, wie Sie für sich am meisten bei der Auszahlung der Riester-Rente herausholen. Denn wie die Riester-Rente fließt, ist nicht in Stein gemeißelt.
Ab wann die Auszahlung überhaupt möglich ist
Eine gute Nachricht vorweg: Wer will, kann sich seine private Riester-Rente auch schon vor dem Bezug der gesetzlichen Altersrente auszahlen lassen. Dabei gelten aber diese Altersgrenzen: Haben Sie Ihren Vertrag vor dem 31. 12 2011 unterzeichnet, können Sie sich frühestens mit Vollendung Ihres 60. Lebensjahrs die Zusatzrente überweisen lassen. Haben Sie Ihren Vertrag ab 1. Januar 2012 abgeschlossen, kann die Auszahlung frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen. Ausnahme: Es kann früher Geld fließen, sofern Sie vor den genannten Altersgrenzen schon eine vorzeitige Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, etwa eine Rente für Schwerbehinderte.