- Arbeitslosengeld (ALG) als soziale Absicherung bei Jobverlust
- ALG als Leistung der Arbeitslosenversicherung, ersetzt Einkommen
- Berechnung der individuellen ALG-Höhe mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner
Arbeitslosengeldrechner: Höhe des Anspruchs berechnen
Das Arbeitslosengeld (Alg) bietet Ihnen bei Verlust der Arbeit eine soziale Absicherung. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die ihr Einkommen ersetzt. Das Alg unterscheidet sich vom sogenannten Arbeitslosengeld 2, das der Grundsicherung von Erwerbsfähigen dient. In der Umgangssprache wird das Arbeitslosengeld auch deswegen Alg 1 genannt. Wir haben für Sie die wichtigsten Merkmale des Arbeitslosengeldes zusammengefasst und mit unserem Rechner können Sie die voraussichtliche Höhe bestimmen.
Arbeitslosengeld: Basis-Informationen
Die Agentur für Arbeit zahlt nach Prüfung Arbeitslosengeld, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Sie sind arbeitslos,
- Sie haben sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet,
- Sie haben die Anwartschaftszeit erfüllt und
- Sie haben das für Sie geltende reguläre Rentenalter noch nicht erreicht.
Die Anwartschaftszeit erfüllen Erwerbslose, die in einer Rahmenfrist von 30 Monaten (= 900 Tage) vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate (= 360 Tage) lang versicherungspflichtig beschäftigt waren. Bis Ende 2019 zählten nur die letzten 24 Monate. Damit wurden die Hürden vor dem Anspruch auf ALG I zum Jahreswechsel 2019/2020 gesenkt.
Bei der Höhe des Arbeitslosengeldes sind für die Agentur für Arbeit folgende Kriterien von Bedeutung:
- das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Sie in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt haben,
- ob Sie oder Ihr Ehepartner (oder Partner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) ein Kind haben, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, und
- die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse.
Das Arbeitslosengeld wird pro Kalendertag berechnet (Tagesbetrag) und wird bei einem vollen Kalendermonat mit 30 Tagen angesetzt.
Das klassische Arbeitslosengeld ("Arbeitslosengeld 1") wird in der Regel für zwölf Monate gezahlt - ab dem 50. Lebensjahr steigt es auf eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten. Das Arbeitslosengeld beträgt bei Antragstellern ohne Kinder 60 Prozent des Einkommens - wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent vom letzten Nettogehalt. Mit dem Arbeitslosengeldempfang ist auch die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sichergestellt.
Arbeitslosengeld-Dauer nach Versicherungszeit und Lebensalter
Nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... Monaten | Nach Vollendung des ... Lebensjahres | ... Monate Arbeitslosengeld |
---|---|---|
12 | - | 6 |
16 | - | 8 |
20 | - | 10 |
24 | - | 12 |
30 | 50 | 15 |
36 | 55 | 18 |
48 | 58 | 24 |
Was versteht man unter einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
In bestimmten Fällen wird kein Arbeitslosengeld ausgezahlt, weil eine Sperrzeit verhängt wurde. Das ist vor allem der Fall, wenn
- wenn der Antragsteller die Arbeitslosigkeit selbst grob fahrlässig herbeigeführt hat.
- wenn mit dem letzten Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.
- wenn eine Maßnahme der beruflichen Fort- und Weiterbildung abgebrochen oder nicht angetreten wird.
- wenn eine zu späte Meldung der Arbeitslosigkeit erfolgt.
Gesperrt werden kann der Bezug von Arbeitslosengeld bis zu mehreren Wochen - bei mehr als 21 Wochen Sperrzeit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt.
Ist die finanzielle Situation des Antragstellers beim Arbeitslosengeld entscheidend?
Grundsätzlich wird das Arbeitslosengeld I unabhängig von Ihrer persönlichen finanziellen Situation gezahlt. Vermögen wie auch Tagesgeld oder Festgeld müssen nicht angegeben werden und beeinflussen den Antrag nicht. Umgekehrt erhöhen finanzielle Verpflichtungen – etwa aus einem Ratenkredit oder einer Baufinanzierung – die Leistungen auch nicht, weil die sich am letzten Einkommen bemessen.
Hinzuverdienst
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, dürfen Sie etwas dazuverdienen - das Nebeneinkommen muss aber in jedem Fall der Agentur für Arbeit gemeldet werden und die Arbeitszeit muss unter 15 Stunden wöchentlich liegen. Bei einem Zusatzverdienst von bis zu 165 Euro erfolgt keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld – ein höherer Zuverdienst wird abgezogen. Wer sich privat gegen das Risiko einer Arbeitslosigkeit mit einer privaten Arbeitslosenversicherung abgesichert hat, kann die Versicherungsleistung ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erhalten.
Steuerfrei – oder doch nicht?
Arbeitslosengeld wird steuerfrei ausgezahlt, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es den Steuersatz für das übrige Einkommen im Kalenderjahr erhöht. Dadurch erhöht das Arbeitslosengeld insgesamt natürlich den Steuersatz.
Arbeitslosengeld und weitere Sozialleistungen
Beim Bezug folgender Sozialleistungen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld ganz oder teilweise:
- Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose
- Bezug von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Krankengeld oder Mutterschaftsgeld.
- Rente wegen voller Erwerbsminderung, nicht aber Bezug einer Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bezug einer vollen Altersrente
- Möglich ist es aber, als Bezieher von Arbeitslosengeld I auch Wohngeld zu beantragen.
ALG I plus ALG II möglich
Der Bezug von ALG II und ALG I schließen sich nicht gegenseitig aus. Vielfach haben Bezieher der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I zusätzlich noch Anspruch auf aufstockendes ALG II. Dies gilt beispielsweise vielfach für Arbeitslose mit mehreren Kindern. Denn beim ALG I werden Kinder, sieht man von einem Zuschlag von sieben Prozentpunkten für Arbeitslose mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kindern ab, nicht berücksichtigt.