Mieterhöhung: Welche Rolle spielt der Mietspiegel?
Eine Mieterhöhung ist kein Automatismus. Ob und wie Vermieter die Miete erhöhen dürfen, hängt unter anderem vom Mietvertrag ab. Bei einem klassischen Mietvertrag können Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.
Ortsüblich ist vereinfacht gesagt die Miete, die für vergleichbaren Wohnraum am Ort üblich ist. Dabei spielen unter anderem Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung eine Rolle.
Zur Begründung einer Mieterhöhung können Vermieter beispielsweise einen Mietspiegel heranziehen. Sie müssen eine Erhöhung aber nicht zwingend damit begründen. Möglich sind unter anderem auch ein Sachverständigengutachten oder die Benennung von drei vergleichbaren Wohnungen.
In Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen inzwischen Mietspiegel erstellt werden. In kleineren Gemeinden kann dagegen weiterhin ein Mietspiegel fehlen.
Wohnung im Mietspiegel richtig einordnen
Auch bei der Bewertung der konkreten Wohnung können Fehler passieren. Im Mietspiegel beziehungsweise beim Vergleich mit anderen Wohnungen spielen verschiedene Merkmale eine Rolle. Dazu gehören etwa Größe, Ausstattung, Zustand und Lage.
Oft weist ein Mietspiegel eine Mietpreisspanne aus. „Viele Vermieter setzen einfach den Höchstwert an“, sagt Sebastian Bartels, Jurist und Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Doch häufig gebe die konkrete Wohnung das aufgrund ihrer Qualität gar nicht her.
biallo-Tipp: Prüfen Sie deshalb, ob die Merkmale Ihrer Wohnung tatsächlich zu der Einordnung passen, die der Vermieter für seine Mieterhöhung zugrunde legt. Bei Unsicherheiten kann eine Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht sinnvoll sein.