





Auf einen Blick
Noch immer verzichten Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland auf ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VWL). Dabei gibt es beim VL-Sparen nicht nur bis zu 40 Euro im Monat vom Arbeitgeber, sondern auch bis zu 80 Euro im Jahr zusätzlich vom Staat als Arbeitnehmersparzulage obendrauf. Klar, reich werden Sie damit nicht. Aber aus so kleinen Beträgen können Sie ein kleines Vermögen machen, wenn Sie es richtig anstellen. So kommen Sie an das Geld – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Vermögenswirksame Leistungen (VWL oder VL) sind zusätzliche Geldleistungen des Arbeitgebers, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Sie bekommen die VL von Ihrem Arbeitgeber stets zusätzlich zum Bruttogehalt. Meist gibt es zwischen sechs und 40 Euro im Monat. Das Geld plus den Betrag, den Sie eventuell dazu legen, wird auf der Gehaltsabrechnung extra ausgewiesen und dann eins zu eins in einen VL-Vertrag automatisch überwiesen. Allerdings sind vermögenswirksame Leistungen steuer- und sozialabgabenpflichtig, weil sie das Gehalt erhöhen. Dadurch verringert sich Ihr Nettogehalt aber nur minimal. Wie Sie die VL anlegen, in einem Fondssparplan, einem Banksparplan oder einem Bausparvertrag, müssen Sie selbst entscheiden. Liegt Ihr Verdienst unter bestimmten Einkommensgrenzen, gibt es obendrauf einen staatlichen Zuschuss.
Ob es VL vom Arbeitgeber gibt, hängt davon, ob das im Tarifvertrag, per betrieblicher Vereinbarung oder im Arbeitsvertrag so vorgesehen ist. Wenn dies in irgendeiner Form vereinbart ist, muss der Arbeitgeber auch zahlen. Es gibt aber keine grundsätzliche rechtliche Verpflichtung, dass Unternehmen VL für ihre Mitarbeiter zahlen müssen, so wie es zum Beispiel bei den Sozialabgaben der Fall ist. Näheres weiß der Betriebs- oder Personalrat, die Personalabteilung oder der Chef oder die Chefin selbst.
Unser Tipp: Haben Sie noch keinen Vertrag? Dann fragen Sie einfach mal nach, ob Ihr Arbeitgeber Geld für die VL locker macht und wie viel das ist.
Arbeitgeber, die sich nicht an Tarifverträge halten, zahlen oft keine VL. In vielen Branchen sind die vermögenswirksamen Leistungen aber weit verbreitet. 6,65 Euro im Monat erhalten zum Beispiel die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst. Banken und Versicherungen zahlen häufig bis zu 40 Euro. Auch Beamte, Richter oder Soldaten und Auszubildende können VL bekommen.
Den Zuschuss des Arbeitgebers können Sie bis zur gewünschten Höhe aufstocken. Meist üblich sind insgesamt 40 Euro im Monat, es können aber auch mehr oder weniger sein. Sollte Ihr Arbeitgeber keinen Cent für die VL herausrücken, haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ein Anrecht darauf, ohne Hilfe vom Betrieb einen VL-Vertrag abzuschließen und selbst monatlich Geld zurückzulegen. Der mögliche Vorteil: Sie sichern sich so einen möglichen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.
Mit der Arbeitnehmersparzulage will der Staat dazu beitragen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Vermögen bilden. Basis dafür ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.
Die Voraussetzung für den Erhalt der Zulage wurde gerade verbessert. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es für Alleinstehende seit 1. Januar 2024, wenn ihr Einkommen die Grenze von 40.000 Euro nicht überschreitet. Für Verheirate liegt die Grenze bei 80.000 Euro. Damit können nun auch Durchschnittsverdiener von der Zulage profitieren.
Bei den Einkommensgrenzen ist nicht das Bruttoeinkommen relevant. Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, Freibeträge und andere steuermindernde Ausgaben sind davon abzuziehen. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen. Wie hoch das ist, steht in Ihrem Steuerbescheid. Einen Anhaltspunkt liefern die Richtwerte in der Tabelle. Wie hoch das zu versteuernde Einkommen unterm Strich ausfällt, ist jedoch individuell verschieden:
Bruttoarbeitslohn 1 | keine Kinder | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder |
---|---|---|---|---|
Alleinstehende | 51.200 € | 61.800 € | 67.000 € | 72.300 € |
Verheiratete (1 Arbeitnehmer) | 96.000 € | 104.900 € | 114.100 € | 123.200 € |
Verheiratete (2 Arbeitnehmer) | 102.400 € | 113.100 € | 124.200 € | 134.100 € |
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall
Sie können mit zwei Verträgen beide Anlageformen bedienen, also einen Sparplan mit einem Aktienfonds oder Aktien-ETF und einen Bausparvertrag. Dann können Sie die Zulage zweimal kassieren. Das Bundesfinanzministerium rechnet vor:
400 Euro x 20 Prozent | 80,- Euro |
470 Euro x 9 Prozent | + 43,- Euro |
Summe | 123,- Euro |
Es sind also bis zu 123 Euro im Jahr an Zulagen drin. Dafür müssen Sie aber jährlich 470 Euro in einen Bausparvertrag überweisen oder für die Abzahlung eines Baukredits verwenden und weitere 400 Euro in den VL-Fondssparplan stecken.
Die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest empfehlen Aktienfonds-Sparpläne für die vermögenswirksamen Leistungen. Dabei können Sie zwischen aktiv gemanagten Fonds oder ETFs wählen.
Es gibt allerdings ein Problem: Der Fondsverband BVI führt zwar knapp 200 Fonds auf seiner „Liste der angebotenen VL-Fonds“ auf. ETFs sind jedoch nicht darunter. Fragen Sie einmal bei Ihrer Bank oder Sparkasse nach! Meist lautet die Antwort auf die Frage: VL in einen ETF sparen? Geht bei uns nicht. Wenn Sie auf einen ETF bestehen, müssen Sie dann für Ihre VL-Anlage zu einer anderen Bank wechseln.
Ein Wertpapierdepot für einen ETF, in den Sie VL stecken können, offerieren folgende Anbieter:
Prüfen Sie als Erstes, welche ETF für VL überhaupt geöffnet sind. Eine Liste der VL-fähigen ETFs gibt’s im Internet zum Beispiel beim Finanzportal ExtraETF. Eine kleine Auswahl, bei der es sich um keine Anlageempfehlung handelt, finden Sie in unserer Tabelle.
Anbieter | Nachgebildeter Index / Isin | Wertentwicklung in % 1 Jahr / 3 Jahre / 5 Jahre | Kosten pro Jahr in % |
---|---|---|---|
Invesco | MSCI World / IE00B60SX394 | 22,38 / 43,71 / 83,82 | 0,19 |
Xtrackers | MSCI World / IE00BJ0KDQ92 | 21,05 / 43,19 / 81,75 | 0,19 |
Ishares | MSCI World / IE00B4L5Y983 | 22,29 / 43,53 / 83,16 | 0,20 |
Amundi | MSCI World / LU1781541179 | 22,28 / 43,03 / 82,14 | 0,12 |
UBS | MSCI World / IE00BD4TXV59 | 22,26 / 42,82 / - | 0,10 |
Vanguard | FTSE All World / IE00BK5BQT80 | 19,15 / 35,76 / - | 0,22 |
Ishares | MSCI All Country World / IE00B6R52259 | 20,54 / 36,61 / 72,98 | 0,20 |
Anbieter | Nachgebildeter Index / Isin | Wertentwicklung in % 1 Jahr / 3 Jahre / 5 Jahre | Kosten pro Jahr in % |
---|---|---|---|
Xtrackers | MSCI World Low Carbon SRI Leaders / IE00BZ02LR44 | 25,72 / 46,17 / 91,79 | 0,23 |
UBS | MSCI World SRI Low Carbon Select 5 % Issuer Capped / IE00BK72HJ67 | 24,98 / 43,43 / - | 0,30 |
Alle dargestellten ETFs sind thesaurierend, Erträge wie Dividenden werden also automatisch wieder angelegt. Alle ETFs sind börsennotierte Indexfonds, die bei der Stiftung Warentest als „1. Wahl“ beziehungsweise „dauerhaft gut“ gelten. Auswahl: Stiftung Warentest; kumulierte Performance in Euro laut Fondsweb.com zum Stichtag 29. Februar; Angaben ohne Gewähr.
Wenn Sie bereits eine Immobilie Ihr Eigen nennen, Geld für spätere Renovierungen oder Modernisierungen zurücklegen oder in Zukunft eine Immobilie erwerben wollen, kann ein Bausparvertrag für Sie eine Option sein. Damit erkaufen Sie sich quasi ein Anrecht auf ein später zinsgünstiges Bauspardarlehen. Die Sparzinsen sind bei Bausparverträgen aber äußerst niedrig und die Kosten (Abschlussgebühr) oft recht hoch.
Sie können sich für einen Banksparplan entscheiden und so sicher und ohne Risiko und für Ihre monatlichen Beiträge Zinsen kassieren. Allerdings bieten viele Sparkassen und Banken die früher sehr beliebten Banksparpläne gar nicht mehr an. Und wenn doch, rücken sie meist nur magere Zinsen heraus.
Sie haben die Möglichkeit, mit den VL-Sparraten jeden Monat einen kleinen Teil ihres Hypothekenkredits zu tilgen. Schulden tilgen, erst Recht, wenn Sie Zinsen von drei, vier Prozent zahlen, sind immer eine gute „Geldanlage“. Nur: Ihre Hausbank, bei der Sie Schulden haben, muss mitmachen, aber Fragen kostet nichts.
Unser Tipp: Überlegen Sie sich, welche Art von Vertrag zu Ihren Bedürfnissen passt. Dann suchen Sie geeignete Anbieter für die ausgewählte Variante.
Sie müssen zunächst selbst entscheiden, in welche Anlageform bei welchem Anbieter das Geld fließen soll. Von der ausgewählten Fondsgesellschaft, Bank oder Bausparkasse gibt es ein Formular. Das ist dem Arbeitgeber vorzulegen, der dann den vereinbarten Betrag in den Vertrag einzahlt und dies in der Lohnabrechnung nachweist.
Normalerweise läuft ein VL-Vertrag über sieben Jahre. Sechs Jahren zahlen Sie ein, ein weiteres Jahr müssen Sie warten, bis Sie an das angesparte Geld herankommen. Dieses siebte Jahr gilt als Ruhejahr, in dem Sie nichts in Ihren VL-Vertrag einzahlen müssen. Tatsächlich ist dies jedoch nur wichtig, wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie Ihren VL-Vertrag vorzeitig kündigen, falls Sie über das Guthaben verfügen wollen.
Unser Tipp:
Beginnen Sie nach dem sechsten Jahr einfach einen neuen Vertrag und verkneifen Sie sich, wenn möglich, über Ihre VL nach beispielsweise sieben Jahren zu verfügen. So können Sie sich über Jahrzehnte eine ansehnliche Reserve für ein Zusatzeinkommen im Alter zusammensparen. Laut dem Fondsverband BVI betrug die Wertsteigerung von VL-Sparplänen mit gemanagten Aktienfonds (Anlageschwerpunkt Deutschland) seit 1962 über sechs Jahre im Durchschnitt 7,29 Prozent pro Jahr. Das ergibt 3.857 Euro, dies sind nicht ganz 1.000 Euro mehr als die 2.880 Euro, die 72 Einzahlungen à 40 Euro ergeben. Mit der Arbeitnehmersparzulage betrug die Durchschnittsrendite sogar 10,26 Prozent, heraus kamen so durchschnittlich 4.337 Euro.
Das ist ganz einfach, das Finanzamt hilft: Sie müssen nur über Ihre Einkommensteuererklärung die Zulage beantragen, und das einmal im Jahr mit Ihrer Steuererklärung. Das machen Sie mit einem Häkchen auf dem Hauptvordruck oben in der Mitte bei der Rubrik „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“. Weiter, auf der zweiten Seite, wieder bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ tragen Sie eine „1“ in das jeweilige Feld ein. Das Finanzamt weiß vom Anbieter, wie viel VL in Ihren Vertrag eingezahlt wurden. Die Zulagen wandern auf Ihr Vertragskonto aber erst nach Ende der Vertragslaufzeit, also nach sechs beziehungsweise sieben Jahren. Obendrauf gibt es dann bis zu 480 Euro – sechsmal 80 Euro pro Jahr für Fondssparpläne.
Denken Sie daran, dass die auch Kapitaleinkünfte aus VL-Verträgen zu versteuern sind. Sie sollten deshalb gleich bei Abschluss des Vertrages beim Anbieter einen Freistellungsauftrag einreichen. Im Zuge der Investmentsteuerreform 2018 wurde bei Fonds und ETFs eine sogenannte Vorabpauschale eingeführt.