Viele Banken haben in den vergangenen Jahren die Gebühren für ihre Girokonten erhöht. Doch längst nicht alle Kundinnen und Kunden haben dieser Erhöhung auch explizit zugestimmt. Sie können nun die höheren Kosten zurückfordern – selbst, wenn die Erhöhung schon Jahre zurückliegt. Grund dafür ist ein Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt gefällt hat (Urteil vom 19. November 2024, Az. XI ZR 139/23).
Der BGH gab dabei dem Kunden einer Sparkasse recht. Dessen Institut hatte 2018 für das bislang kostenlose Girokonto unter anderem eine Kontoführungsgebühr von 3,50 Euro im Monat verlangt. Der Erhöhung hatte der Mann nie zugestimmt, das Geld jedoch bezahlt.
Im Jahr 2021 legte er schließlich Widerspruch gegen die Erhöhung ein. Jetzt entschied der BGH: Die Sparkasse muss ihm 192 Euro an Gebühren für die Jahre von 2018 bis 2021 zurückzahlen – und auch den Schaden ersetzen, der ihm danach durch die nicht vereinbarten Entgelte entstanden ist.
Die Preisunterschiede bei Girokonten nehmen spürbar zu. Wie sich Onlinebanken und Sparkassen aktuell positionieren, lesen Sie in unserer News.