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Viele Banken haben in den vergangenen Jahren die Gebühren für ihre Girokonten erhöht. Doch längst nicht alle Kundinnen und Kunden haben dieser Erhöhung auch explizit zugestimmt. Sie können nun die höheren Kosten zurückfordern – selbst, wenn die Erhöhung schon Jahre zurückliegt. Grund dafür ist ein Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt gefällt hat (Urteil vom 19. November 2024, Az. XI ZR 139/23).  

Der BGH gab dabei dem Kunden einer Sparkasse recht. Dessen Institut hatte 2018 für das bislang kostenlose Girokonto unter anderem eine Kontoführungsgebühr von 3,50 Euro im Monat verlangt. Der Erhöhung hatte der Mann nie zugestimmt, das Geld jedoch bezahlt. 

Im Jahr 2021 legte er schließlich Widerspruch gegen die Erhöhung ein. Jetzt entschied der BGH: Die Sparkasse muss ihm 192 Euro an Gebühren für die Jahre von 2018 bis 2021 zurückzahlen – und auch den Schaden ersetzen, der ihm danach durch die nicht vereinbarten Entgelte entstanden ist. 

Schon das zweite Urteil pro Verbraucher  

Der BGH stärkte mit dem Urteil schon zum zweiten Mal die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Thema Bankgebühren. Bereits 2021 hatten die Karlsruher Richter geurteilt: Die Banken müssen für Gebührenerhöhungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen. Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass das Stillschweigen oder Nicht-Reagieren auf eine angekündigte Gebührenerhöhung eine Zustimmung sei. 

In ihrem aktuellen Urteil stellten die Richter nun klar: Kundinnen und Kunden, die höheren Gebühren nicht explizit zugestimmt haben, können die Entgelte auch dann zurückfordern, wenn sie die Gebühren bereits jahrelang gezahlt haben. Dass der betroffene Kunde das Geld “über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren widerspruchslos gezahlt hat, führt nicht dazu, dass die Sparkasse die Entgelte behalten darf”, heißt es zur Begründung. Bei den Bankgebühren gelte darüber hinaus auch nicht – wie etwa bei Energieverträgen – eine Frist von drei Jahren, innerhalb der man die Erhöhung beanstandet haben muss, so die Richter. 

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Kunden können Gebühren zurückfordern 

Für Verbraucher bedeutet das im Prinzip: Wer bei seiner Bank für einen bestimmten Zeitraum Kontogebühren gezahlt hat, ohne diesen explizit zugestimmt zu haben, kann diese zurückfordern. Dies könnte bei etlichen Kunden der Fall sein, denn die Banken haben in den vergangenen Jahren kräftig an der Gebührenschraube gedreht.  

So gibt es mittlerweile nur noch wenige Banken, die kostenlose Girokonten anbieten. Häufig ist die Gebührenfreiheit dabei an Bedingungen geknüpft – etwa an einen monatlichen Geldeingang in bestimmter Höhe. Immerhin: Bundesweit gibt es nach Recherchen von biallo.de noch immer 24 gebührenfreie Girokonten. Wir haben sie in unserem Ratgeber zu kostenlosen Girokonten aufgeführt.  

Was man bei einer Gebührenerhöhung tun kann

Kundinnen und Kunden, deren Bank oder Sparkasse die Gebühren erhöht, können darauf unterschiedlich reagieren. Sie können der Erhöhung zustimmen und die höhere Gebühr zahlen. Möglich ist es aber auch, der Erhöhung zu widersprechen. Dann laufen sie allerdings Gefahr, dass die Bank das Konto kündigt. Das Institut muss dabei nach Angaben der Finanzaufsicht Bafin allerdings eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten. In dieser Zeit können Kunden sich ein neues Konto suchen. Oder sie wechseln gleich die Bank. Gute Konten finden Sie in unserem Girokonto-Vergleich

Über den Redakteur Andreas Jalsovec

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Hat als Redakteur in mehreren (Wirtschafts-) Redaktionen gearbeitet – unter anderem beim Anlegermagazin Börse Online, bei der Münchner Abendzeitung, der Schwäbischen Zeitung und der Nachrichtenagentur epd. Der promovierte Ökonom schreibt vor allem über Anleger- und Verbraucherthemen. Vor seinem Wechsel zu Biallo.de war er für die Wirtschaftsredaktion der Süddeutschen Zeitung tätig.

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