Eine Girokarte oder Kreditkarte gehört heute wahrscheinlich auch für Sie zum Alltag. Immer häufiger bezahlen Sie bargeldlos in Geschäften, bei Dienstleistern oder im Internet. Neben der berührungslosen Zahlung mit Plastikkarten können Sie heute in vielen Situationen auch mit Ihrem Smartphone bezahlen. Die NFC-Technologie in Verbindung mit Apple Pay, Samsung Pay oder Google Pay macht das möglich. Die Bezahlung erfolgt auch hier mit einer Kredit- oder Girokarte, die in den Einstellungen des jeweiligen Zahlungsdienstes hinterlegt ist.
Kartensperrung: So sperren Sie Ihre Kreditkarte, Girocard und das Onlinebanking
Auf einen Blick
- Gestohlene oder verlorene Zahlungskarten sollten Sie unverzüglich sperren.
- Girokarten und Kreditkarten sperren Sie entweder über den zentralen Sperrnotruf 116 116, über Kreditkarten-Anbieter oder die herausgebende Bank.
- Girokarten sollten Sie zusätzlich über die Polizei im KUNO-Sperrsystem registrieren lassen.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Ihre Bankkarten gestohlen wurden oder Sie Opfer von Betrügern geworden sind.
Leider nutzen Betrüger dieses Zahlungsverhalten aus und versuchen mit diversen Tricks an die Daten von Bankkunden zu gelangen. Damit Kriminelle mit gestohlenen Kreditkarten oder Girokarten nicht bezahlen können, sollten Sie diese schnellstmöglich sperren. Das gilt auch dann, wenn Sie die Bankkarte verloren haben oder einfach nicht mehr finden. Die Kartensperrung ist immer dann angezeigt, wenn Ihre Karte oder die Daten der Kreditkarte möglicherweise in den Händen von Dritten sind. Haben Sie Ihre Kreditkartendaten auf einer unseriösen Webseite oder in einem Fakeshop eingegeben, dann müssen Sie diese ebenfalls sperren. Nach einem erfolgreichen Phishing-Angriff ist möglicherweise auch das Onlinebanking zu sperren,weil die Zugangsdaten dafür von Kriminellen abgefragt wurden.
Plastikgeld können Sie sperren
Der mögliche Missbrauch von Kredit- und Girokarten führt bei Verbrauchern seit Jahren immer wieder zu großem Misstrauen. Schließlich geht es um das auf der Bank gelagerte Geld, das über die Plastikkarten ausgegeben werden kann. Dabei ist die Verwendung von Kreditkarten sicherer als Bargeld. Denn haben Sie Ihre Geldbörse einmal verloren oder wurde Ihnen diese gestohlen, ist das Bargeld in der Regel weg. Ihre Kredit- oder Girokarte können Sie dagegen sperren, sodass der unehrliche Finder oder Kriminelle Ihr Geld nicht ausgeben kann. Zudem haften Sie in der Regel nur im Rahmen gesetzlicher Höchstgrenzen. Verlorenes Bargeld ersetzt Ihnen niemand.
Was benötigen Sie für die Kartensperrung?
Als Karteninhaber müssen Sie sich für die Nutzung eines Sperrnotrufes nicht mit Ihren persönlichen Daten registrieren. Wie andere Notrufnummern steht Ihnen der Sperrnotruf im Ernstfall zur Verfügung. Folgende Daten sollten Sie bereithalten:
- Bei Giro- und Bankkarten wird die Kontonummer benötigt. Die Bankleitzahl ist für die schnellere Abwicklung hilfreich.
- Um eine Kreditkarte zu sperren, benötigen Sie mindestens den Namen der Bank oder die Bankleitzahl. Noch besser ist es natürlich, wenn Sie Ihre Kreditkartennummer wissen.
Bankkarten über den zentralen Sperrnotruf blockieren
Sobald die Kreditkarte oder Girokarte sich nicht mehr in Ihren Händen befindet, müssen Sie das verlorene Plastikgeld sperren. Nutzen Sie dafür den zentralen Sperrnotruf, der rund um die Uhr aus dem Inland und Ausland erreichbar ist. Die Telefonnummern sollten Sie in Ihrem Smartphone speichern und zusätzlich in Ihrem Portemonnaie aufbewahren. So erreichen Sie den zentralen Sperrnotruf für Bankkarten:
- Aus Deutschland: 116 116
- Aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 (0)30 40 50 40 50
Dadurch verhindern Sie wirksam einen Missbrauch von gestohlenen oder verlorenen Kreditkarten und Girokarten. Über den einheitlichen Sperrnotruf können Sie nicht nur Bankkarten, sondern auch zahlreiche andere elektronische Berechtigungen sperren. Aktuell sperren Sie mehr als 90 Prozent aller deutschen Bank- und Zahlungskarten über die 116 116. Die Herausgeber müssen sich jedoch dem Sperrnotruf angeschlossen haben. Auf dieser Internetseite finden Sie heraus, welche Anbieter die Kartensperrung über die 116 116 unterstützen. Über den Sperrnotruf gesperrte Geldkarten können nicht wieder entsperrt werden. Sie erhalten von Ihrer Bank eine neue Karte.
Kreditkarte über Sperrhotline der Zahlungsdienstleister nutzen
- Mastercard: 0800/0713542, Ausland: +1-636-722-7111
- Visa: 0800/8118440, Ausland: +1-303-967-1096
- American Express: 069/97971000, Ausland: +49-69-9797-1000
- Diners Club: 069/900150135, Ausland: +49-69-900-150-135
Sperrhotline der Banken für Sperrung des Bankkontos nutzen
Einige Banken bieten spezielle Sperrhotlines für die Sperrung von Kreditkarten, Girokarten oder das Onlinebanking an. Sollten Sie Kunde bei einer dieser Banken sein, empfehlen wir die spezialisierten Notrufnummern zu verwenden. Dort sind oft eine komfortablere Sperrung und Entsperrung des Bankkontos möglich. Zudem erlauben viele Banken über das Onlinebanking die Sperrung von Kredit- und Girokarten. Sind Ihre Zugangsdaten für das Onlinebanking in fremde Hände geraten, können Sie bei Ihrer Hausbank das Onlinebanking sperren lassen oder ein neues Passwort anfordern beziehungsweise über einige Banking-Apps selbst festlegen. Auf biallo.de finden Sie ausführliche Informationen zur Sperrung von Karten und Konten bei einzelnen Banken:
Anzeige erstatten und Lastschriftverfahren per KUNO sperren
Nachdem Ihre Kreditkarte oder Girokarte gestohlen wurde, sollten Sie unbedingt eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Das gilt natürlich auch, wenn Sie Opfer eines Phishing-Angriffs oder von Straftaten geworden sind. Girokarten sollten Sie grundsätzlich nicht nur bei Ihrer Bank oder über den zentralen Sperrnotruf blockieren lassen. Dadurch wird in der Regel nur die Zahlung per Karte mit PIN gesperrt. In vielen Geschäften und Tankstellen zahlen Sie heute jedoch im Lastschriftverfahren mit Ihrer Unterschrift. Damit auch dieses Verfahren gesperrt wird, lassen Sie Ihre verloren gegangene Karte im KUNO-Sperrsystem eintragen. KUNO steht für Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen.
Die Sperrung im KUNO-System ist nur persönlich bei der Polizei möglich. Dadurch werden die Kartendaten in das KUNO-Sperrsystem eingetragen und teilnehmende Einzelhändler erkennen bei der Zahlung per Lastschrift, dass diese Karte gesperrt ist. Die Zahlung wird abgelehnt. Dadurch ersparen Sie sich viel Zeit und Ärger in Bezug auf unberechtigte Abbuchungen.