Haben Sie auch Post von der Commerzbank bekommen? Die Bank hat im Mai überraschend für einige Girokonten Negativzinsen eingeführt. Viele Kundinnen und Kunden müssen nun 0,50 Prozent pro Jahr auf Guthaben über 50.000 Euro zahlen. Und das, obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) solche Gebühren erst im Februar 2025 in vielen Fällen gekippt hatte.
Jahrelang waren Negativzinsen, auch Verwahrentgelt genannt, bei Banken üblich. Die Institute gaben damit die Kosten weiter, die sie selbst bei der Europäischen Zentralbank (EZB) für geparktes Geld zahlen mussten. Doch der BGH urteilte klar: Auf Spar- und Tagesgeldkonten sind sie unzulässig. Auf Girokonten sind sie nur erlaubt, wenn die Bank dies klar und verständlich mit ihren Kundinnen und Kunden vereinbart hat.
Verbraucherschützer halten Vorgehen für unzulässig
Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen der Commerzbank scharf. Die Bank hat die neue Gebühr nicht etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankert. Stattdessen informierte sie ihre Kunden lediglich mit einem normalen Brief, einer sogenannten "Entgeltinformation".
Experten bemängeln, dass die Berechnung der Gebühr "höchst intransparent" sei. Für Sie als Kunde ist es kaum nachvollziehbar, wie die Bank die Zinsen genau berechnet.