
Deutschland- Basiszins: 1,00%
- Aktionszins: 3,00% - gilt für die ersten 3 Monate

Deutschland- Basiszins: 0,60%
- Aktionszins: 3,00% - gilt für die ersten 3 Monate

Deutschland- Basiszins: 1,25%
- Aktionszins: 2,90% - gilt für die ersten 3 Monate
Haben Sie auch Post von der Commerzbank bekommen? Die Bank hat im Mai überraschend für einige Girokonten Negativzinsen eingeführt. Viele Kundinnen und Kunden müssen nun 0,50 Prozent pro Jahr auf Guthaben über 50.000 Euro zahlen. Und das, obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) solche Gebühren erst im Februar 2025 in vielen Fällen gekippt hatte.
Jahrelang waren Negativzinsen, auch Verwahrentgelt genannt, bei Banken üblich. Die Institute gaben damit die Kosten weiter, die sie selbst bei der Europäischen Zentralbank (EZB) für geparktes Geld zahlen mussten. Doch der BGH urteilte klar: Auf Spar- und Tagesgeldkonten sind sie unzulässig. Auf Girokonten sind sie nur erlaubt, wenn die Bank dies klar und verständlich mit ihren Kundinnen und Kunden vereinbart hat.
Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen der Commerzbank scharf. Die Bank hat die neue Gebühr nicht etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankert. Stattdessen informierte sie ihre Kunden lediglich mit einem normalen Brief, einer sogenannten "Entgeltinformation".
Experten bemängeln, dass die Berechnung der Gebühr "höchst intransparent" sei. Für Sie als Kunde ist es kaum nachvollziehbar, wie die Bank die Zinsen genau berechnet.
Die Bank plant, die Guthaben verschiedener Konten zusammenzurechnen. Negative Salden, wie ein Dispokredit, bleiben dabei außen vor. Als Basis für die 0,50 Prozent Negativzinsen dient der monatliche Durchschnittsbetrag - wenn dieser über 50.000 Euro liegt.
Rechtsexperten kritisieren: Es ist völlig unklar, wie die Bank diesen Durchschnitt berechnet. Sie legt nicht offen, an welchen Tagen oder zu welchen Uhrzeiten sie die Kontostände prüft. Eine solche Vereinbarung ist laut den Verbraucherschützern aus Sachsen nicht transparent genug und daher unwirksam. Sie haben deshalb Klage beim Oberlandesgericht Frankfurt eingereicht.
Der BGH (Az. XI ZR 183/23) hatte im Februar 2025 geurteilt, dass Negativzinsen auf Girokonten nur bei einer transparenten Vereinbarung zulässig sind. Genau diese Transparenz sehen die Kläger hier nicht gegeben.
Die Verbraucherschützer bereiten nun eine Sammelklage vor. Damit sollen betroffene Kundinnen und Kunden ihre gezahlten Gebühren zurückfordern können. Sie können sich der Klage anschließen, wenn Sie diese drei Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Sie betroffen sind, können Sie sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen für die geplante Sammelklage registrieren. Die Verbraucherschützer sammeln dort Fälle, um die Klage offiziell einzureichen.
So gehen Sie vor:
Wichtiger Hinweis: Mit dem Absenden dieser Unterlagen nehmen Sie noch nicht automatisch an der Sammelklage teil. Die Verbraucherzentrale prüft zunächst, ob genügend Betroffene mitmachen.
Ist das der Fall, müssen Sie sich anschließend selbstständig beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für die Sammelklage anmelden. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert alle registrierten Personen per Newsletter und auf ihrer Webseite über die nächsten Schritte.
Unabhängig von der Klage kann es sich lohnen, die Konditionen Ihres Kontos zu prüfen. Wenn Sie mit den Gebühren unzufrieden sind, finden Sie in unserem umfassenden Girokonto-Vergleich möglicherweise eine günstigere Alternative.
Haben Sie über 50.000 Euro auf dem Girokonto liegen? Dann lohnt sich auch ein Blick und unseren Tagesgeld-Vergleich und den Festgeld-Vergleich. Denn mit einem entsprechenden Konto arbeitet das Geld für Sie und Sie können von guten Zinsen profitieren.

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