Surcharge-Gebühren

Kreditkartenzahlung: Extragebühren sind unzulässig

Kevin Schwarzinger
Redaktionsleitung
Veröffentlicht am: 13.09.2018

Auf einen Blick

  • Draufzahlen, nur weil man mit der Kreditkarte bezahlen möchte? Seit dem 13. Januar 2018 ist das nicht mehr zulässig, dank der EU-Zahlungsrichtlinie PSD2.
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Wer schon einmal online einen Flug gebucht hat, kennt vielleicht das Problem: Nach langem Stöbern ist das günstige Flugticket nur noch wenige Klicks entfernt, doch wenn man mit der Kreditkarte bezahlen möchte, kostet das Ticket gleich einige Euros mehr.

Die Zeiten, in denen Verbraucher einen Aufschlag hinblättern mussten, nur weil sie die vermeintlich falsche Zahlungsart gewählt haben, gehören seit dem 13. Januar 2018 der Vergangenheit an.

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Keine Aufschläge für Kreditkartenzahlungen

Dahinter steckt die EU-Zahlungsrichtlinie PSD2, die alle EU-Mitgliedsstaaten seit dem 13. Januar 2018 umsetzen müssen. Unter anderem beinhaltet sie eine Regelung, die es Händlern untersagt, eine sogenannte Surcharge-Gebühr (dt.: Zuschlagsbegühr) für die Nutzung von "besonders gängigen bargeldlosen Zahlungsmitteln", in Rechnung zu stellen.

Beim "Surcharging" verlangt der Händler vom Kunden eine Extragebühr für beispielsweise Kreditkarten- oder Lastschriftzahlungen, sprich, der Kunde muss einen Aufschlag berappen, wenn er etwa in einem Online-Shop oder auch im stationären Handel mit seiner Mastercard oder Visa-Karte bezahlt. Dieser Praxis wurde damit ein Riegel vorgeschoben, zur Freude der Verbraucherschützer.

"Endlich ist dem Zusatzentgelt für den Einsatz bestimmter Zahlungsmittel die Rechtsgrundlage entzogen", sagt Eva Raabe von der Verbraucherzentrale Hessen. Unter die Regelung fallen aber nicht nur Kreditkarten- und Lastschriftzahlungen, sondern auch Überweisungen, SEPA-Lastschriften und Zahlungen mit der Girocard. Vor der Richtlinie mussten Händler lediglich ein "gängiges" und "zumutbares" Zahlungsmittel kostenlos anbieten.

Firmenkreditkarten und Karten, die direkt über eine Kreditkartengesellschaft ausgestellt werden, sind von der Regelung ausgenommen. Besitzer einer American Express-Karte profitieren also nicht von der Richtlinie. Gleiches gilt für Paypal, auch hier sind weiterhin Zusatzkosten möglich.

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Was sagt der Handel?

Kritik gab und gibt es von Seiten der Händlerverbände. "Mit dem Verbot verliert der Handel ein Lenkungsinstrument. Können Kosten nicht verursachergerecht weitergegeben werden, ist dies eine Einladung für Anbieter, diesen Zustand auszunutzen und Preise höher anzusetzen, als dies im Wettbewerbszustand der Fall wäre", kritisiert Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland.

Lieber zweimal hinsehen

Auch wenn die PSD2-Richtlinie seit knapp sieben Monaten in Kraft ist, gilt die alte Weisheit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. "Wir empfehlen allen Verbrauchern, darauf zu achten, dass die Händler sich an die Regelungen halten", so die Verbraucherschützerin Raabe.

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Über den Redaktionsleiter Kevin Schwarzinger

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Jahrgang 1988, studierte Geschichte und Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und war währenddessen bereits als Werkstudent bei biallo.de angestellt. Seit 2016 ist er Mitglied der Redaktion und verfasst dort überwiegend Artikel zu Geldanlagethemen. Daneben publiziert er regelmäßig in Tageszeitungen, wie Münchner Merkur, Rhein Main Presse, Frankfurter Neue Presse oder Donaukurier.

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