Keine Aufschläge für Kreditkartenzahlungen
Dahinter steckt die EU-Zahlungsrichtlinie PSD2, die alle EU-Mitgliedsstaaten seit dem 13. Januar 2018 umsetzen müssen. Unter anderem beinhaltet sie eine Regelung, die es Händlern untersagt, eine sogenannte Surcharge-Gebühr (dt.: Zuschlagsbegühr) für die Nutzung von "besonders gängigen bargeldlosen Zahlungsmitteln", in Rechnung zu stellen.
Beim "Surcharging" verlangt der Händler vom Kunden eine Extragebühr für beispielsweise Kreditkarten- oder Lastschriftzahlungen, sprich, der Kunde muss einen Aufschlag berappen, wenn er etwa in einem Online-Shop oder auch im stationären Handel mit seiner Mastercard oder Visa-Karte bezahlt. Dieser Praxis wurde damit ein Riegel vorgeschoben, zur Freude der Verbraucherschützer.
"Endlich ist dem Zusatzentgelt für den Einsatz bestimmter Zahlungsmittel die Rechtsgrundlage entzogen", sagt Eva Raabe von der Verbraucherzentrale Hessen. Unter die Regelung fallen aber nicht nur Kreditkarten- und Lastschriftzahlungen, sondern auch Überweisungen, SEPA-Lastschriften und Zahlungen mit der Girocard. Vor der Richtlinie mussten Händler lediglich ein "gängiges" und "zumutbares" Zahlungsmittel kostenlos anbieten.
Firmenkreditkarten und Karten, die direkt über eine Kreditkartengesellschaft ausgestellt werden, sind von der Regelung ausgenommen. Besitzer einer American Express-Karte profitieren also nicht von der Richtlinie. Gleiches gilt für Paypal, auch hier sind weiterhin Zusatzkosten möglich.
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Was sagt der Handel?
Kritik gab und gibt es von Seiten der Händlerverbände. "Mit dem Verbot verliert der Handel ein Lenkungsinstrument. Können Kosten nicht verursachergerecht weitergegeben werden, ist dies eine Einladung für Anbieter, diesen Zustand auszunutzen und Preise höher anzusetzen, als dies im Wettbewerbszustand der Fall wäre", kritisiert Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland.
Lieber zweimal hinsehen
Auch wenn die PSD2-Richtlinie seit knapp sieben Monaten in Kraft ist, gilt die alte Weisheit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. "Wir empfehlen allen Verbrauchern, darauf zu achten, dass die Händler sich an die Regelungen halten", so die Verbraucherschützerin Raabe.
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