Krisenplan bei Schwierigkeiten mit der Bank
Experten hinzuziehen
Marcus Köster, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät dazu, einen Experten hinzuzuziehen, wenn eine Einigung mit der Bank unsicher erscheint: „In jedem Fall kann und sollte der Kunde sich beraten lassen, wenn er Zweifel an der Kündigung hat. Eine Beratungsstelle in seiner Nähe findet der Verbraucher auf unseren Internetseiten."
Ist eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges rechtmäßig erfolgt und bestehen zudem vielleicht auch noch weitere Verpflichtungen, die nicht eingehalten werden können, empfiehlt der Experte eine – für den Verbraucher kostenfreie – anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung aufzusuchen
Komplexer kann es bei der Kündigung einer Baufinanzierung werden. Um einer möglichen Zwangsversteigerung entgegenzuwirken, sollten Sie sich unbedingt anwaltlichen Rat einholen und Kreditvertrag sowie Kündigung prüfen lassen. Alternativen: bei einer anderen Bank eine Baufinanzierung beantragen oder die Option eines Verkaufs der Immobilie in Erwägung ziehen. Im Falle einer Bürgschaft: Was Schuldner und Bürgen wissen müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Hinweis: Raus aus den Schulden mit Hilfe eines zinslosen Darlehens von den Eltern? Verträge zwischen nahen Angehörigen sind nicht nur praktisch, sondern bieten der ganzen Familie bei richtiger Ausgestaltung auch enormes Sparpotential. Vom Job für den Ehepartner über günstiges Vermieten innerhalb der Familie bis hin zum Darlehen an die Verwandtschaft: Wie Sie mit Veträgen zwischen nahen Angehörigen Steuern sparen erklären wir in unserem Ratgeber zu diesem Thema.
Prioritäten setzen
Wenn die Haushaltskasse Ebbe herrscht und noch Kredite zu bedienen sind, sollten Verbraucher prüfen, welche Zahlungen besonders wichtig sind und welche zumindest zeitweilig aufgeschoben werden können. So haben Mieter, die wegen der Corona-Krise Einkommenseinbußen erlitten haben, bis zum 30. Juni 2022 Zeit, die gestundete Miete zu zahlen. Da der Vermieter jedoch Verzugszinsen berechnen darf, empfiehlt es sich, nicht allzu lange mit dem Begleichen der Mietschulden zu warten.
Finanzielle Unterstützungsangebote
Zeichnet sich ab, dass es auf längere Sicht eng mit den Finanzen und damit auch der Rückzahlung der Darlehensraten wird, sollten Verbraucher nicht zögern, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ist beispielsweise die fristgerechte Ratenzahlung für ein Immobiliendarlehen gefährdet, käme der sogenannte Lastenzuschuss infrage. Er entspricht dem Wohngeld für Mieter und setzt ein geringes Einkommen voraus. Wie hoch der Lastenzuschuss ausfällt, hängt vom Einkommen, der Wohnungsgröße und dem Wohnort ab. Doch welche Rücklagen sind bei Sozialleistungen erlaubt? Diese Frage beantworten wir in einem separaten Ratgeber.
Antrag auf Grundsicherung
Hat sich das Einkommen erheblich reduziert, käme auch ein Antrag auf Grundsicherung infrage. Wer diesen bis zum 30. September 2020 stellt, profitiert noch von der im Zuge der Corona-Krise eingeführten Lockerung der Vorgaben: Üblicherweise müssen Antragsteller zunächst ihr Vermögen weitestgehend verbrauchen, um einen Anspruch geltend zu machen. Derzeit wird die Grundsicherung auch bei einem Vermögen von maximal 60.000 Euro (Alleinstehende, plus 30.000 Euro pro zusätzliches Haushaltsmitglied) gezahlt.