Weniger Diesel-Fahrverbote
Ebenso greift im Mai das geänderte Bundesimmissionsgesetz, welches die Neuregelungen des Eckpunktepapiers zum Konzept für "Saubere Luft und individuelle Mobilität" umsetzt. Darin werden Fahrverbote in Städten als unverhältnismäßig eingestuft, wenn das Stickoxid in der Luft den Grenzwert nur geringfügig überschreitet.
Der Chef des Bundeskanzleramts Helge Braun (CDU) sagte dazu: "Unser Ziel ist es, Fahrverbote generell zu vermeiden. Wir glauben, dass Fahrverbote in dem Abschnitt zwischen 40 und 50 Mikrogramm nicht verhältnismäßig sind." Das sei nur eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes der Europäischen Union.
Außerdem bestimmt das Gesetz, welche Fahrzeuge mit Hardware-Nachrüstungen von Fahrverboten ausgenommen sind – so zum Beispiel der Euro-6, Euro-4 und Euro-5-Diesel. Ebenfalls davon verschont sind Nutzfahrzeuge, in erster Linie solche, bei denen die Nachrüstung mit öffentlichen Geldern gefördert wurde, wie bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen.
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