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Auf einen Blick
Der Wonnemonat Mai bringt viel Positives mit sich und hat einige Veränderungen im Gepäck. Unter anderem auch Gesetzesänderungen und Neuregelungen für Verbraucher, wobei sich einiges davon um das Thema Finanzen dreht.
So kommen neue Geldscheine in Umlauf, das Telefonieren ins EU-Ausland wird deutlich günstiger und Verbrauchern wird mehr Zeit für ihre Steuererklärung eingeräumt. Zudem will die Bundesregierung mit ihrem geänderten Bundesimmissionsschutzgesetz Diesel-Fahrverbote zukünftig vermeiden.
Bis Ende Mai musste bislang die Steuererklärung mit allen Dokumenten und Belegen dem Finanzamt vorliegen. Seit diesem Jahr gehört das allerdings der Vergangenheit an. Der neue Abgabetermin ist der 31. Juli.
Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, der kann sich sogar noch mehr Zeit lassen – bis Ende Februar des Zweitfolgejahres. Sprich: Für die Steuererklärung 2018 gilt somit der 29. Februar 2020 als Stichtag.
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Am 28. Mai kommen zwei neue Euro-Geldscheine in Umlauf. Nachdem es bereits die Fünfer, Zehner, 20er und 50er in neuer Optik gibt, werden aktuell die 100- und 200-Euro-Scheine überarbeitet. Die zwei Banknoten aus der sogenannten zweiten Europa-Serie werden mit besonderen Sicherheitsmerkmalen versehen – beispielsweise mit dem als glänzende "Smaragd-Zahl" aufgedruckten Nennwert. Kippt man den Schein, ändert sich die Farbe der Zahl.
Übrigens: Der 500-Euro-Schein wird ersatzlos gestrichen. Sparer, die noch alte Scheine unterm Kopfkissen haben, müssen sich aber nicht sorgen. Sämtliches Geld der ersten Serie, auch der 500er, ist unbefristet jederzeit umtauschbar.
Ebenso greift im Mai das geänderte Bundesimmissionsgesetz, welches die Neuregelungen des Eckpunktepapiers zum Konzept für "Saubere Luft und individuelle Mobilität" umsetzt. Darin werden Fahrverbote in Städten als unverhältnismäßig eingestuft, wenn das Stickoxid in der Luft den Grenzwert nur geringfügig überschreitet.
Der Chef des Bundeskanzleramts Helge Braun (CDU) sagte dazu: "Unser Ziel ist es, Fahrverbote generell zu vermeiden. Wir glauben, dass Fahrverbote in dem Abschnitt zwischen 40 und 50 Mikrogramm nicht verhältnismäßig sind." Das sei nur eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes der Europäischen Union.
Außerdem bestimmt das Gesetz, welche Fahrzeuge mit Hardware-Nachrüstungen von Fahrverboten ausgenommen sind – so zum Beispiel der Euro-6, Euro-4 und Euro-5-Diesel. Ebenfalls davon verschont sind Nutzfahrzeuge, in erster Linie solche, bei denen die Nachrüstung mit öffentlichen Geldern gefördert wurde, wie bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen.
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Bereits seit dem 15. Juni 2017 können sich Reisende im EU-Ausland über die Abschaffung der ungeliebten Roaming-Gebühren für Handygespräche innerhalb der EU freuen. Noch mehr Grund zur Freude haben Verbraucher ab dem 15. Mai.
Denn ab diesem Tag darf zukünftig eine Gesprächsminute von Deutschland in ein anderes EU-Land nur noch maximal 19 Euro-Cent kosten, eine SMS sechs Cent – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer und egal ob für Festnetz- oder Mobil-Telefonie.
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