- Basiszins: 2.1%
- Aktionszins: 3.7% - gültig bis 09.01.2025
- Basiszins: 2.7%
- Aktionszins: 3.7% - gültig bis 09.02.2025
- Basiszins: 1.45%
- Aktionszins: 3.65% - gültig bis 09.01.2025
Wer sie bislang noch nicht abgegeben hat, sollte jetzt schleunigst die Belege dafür zusammensuchen: Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2023 rückt näher. Spätestens bis zum 2. September 2024 muss die Erklärung beim Finanzamt sein, teilt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) jetzt mit.
Der Termin gilt für alle, die zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind. Das sind Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Aber auch Arbeitnehmer, die etwa außer ihrem Arbeitslohn noch Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr hatten, müssen bis Anfang September die Erklärung abgeben – sonst droht ein Verspätungszuschlag.
Wer dagegen ausschließlich seinen Arbeitslohn bezieht, kann den Fiskus auch links liegen lassen und auf die Abgabe der Steuererklärung verzichten. Allerdings: In den meisten Fällen lohnt sich die Erklärung. "Wir beim VLH empfehlen Erwerbstätigen, generell eine Steuererklärung abzugeben", sagt deshalb auch VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft.
Der Grund: In der Regel springt dabei eine Rückerstattung raus. So rechnet etwa das Statistische Bundesamt vor: Von den 14,9 Millionen Steuerpflichtigen, die nach den jüngsten Zahlen freiwillig eine Steuererklärung abgegeben haben, erhielten rund 12,6 Millionen Personen eine Steuerrückerstattung. Im Schnitt lag diese bei 1.063 Euro.
Der VLH rät daher auch dazu "alle möglichen Steuervorteile, zum Beispiel durch Freibeträge und Pauschalen, auf dem Schirm" zu haben. So ändert sich für 2023 etwa der Sparerpauschbetrag. Statt früher 801 Euro pro Jahr und Person können Steuerpflichtige jetzt 1.000 Euro an Kapitalerträgen im Jahr steuerfrei kassieren. Bei Ehepaaren sind es 2.000 Euro.
Und auch bei der Homeoffice-Pauschale lässt sich 2023 deutlich mehr absetzen als in den Jahren zuvor: Geltend machen lassen sich nun an maximal 210 Tagen jeweils sechs Euro für die Heimarbeit – insgesamt also bis zu 1.260 Euro im Jahr. Darüber hinaus ist es erstmals möglich, für einen Tag sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch Fahrtkosten zur Arbeit abzusetzen. Das geht immer dann, wenn für die Büroarbeit nachweislich kein anderer Arbeitsplatz als der heimische Schreibtisch zur Verfügung steht. Wer also etwa einen Kunden besucht und anschließend im Homeoffice arbeitet, kann für diesen Tag die Kilometer ansetzen – und die Homeoffice-Pauschale geltend machen.
Der Abgabetermin 2. September für die Steuererklärung ist noch immer eine Nachwirkung der Corona-Zeit: Während der Pandemie hatte die Bundesregierung die Abgabefristen für die Steuererklärung verlängert. Normalerweise ist für alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, der 31. Juli der Stichtag. Er gilt ab dem kommenden Jahr wieder: Die Erklärung für 2024 muss dann also bis Ende Juli 2025 abgegeben werden.
Generell mehr Zeit haben alle, die Ihre Steuererklärung nicht alleine anfertigen, sondern von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen. Sie müssen die Erklärung für 2023 erst bis 2. Juni 2025 abgeben, die für 2024 bis 30. April 2026.