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DeutschlandMehr Durchblick bei den Preiserhöhungen für Strom und Gas, mehr Rechte im Online-Handel, mehr Städteverbindungen bei den ICEs der Bahn: Der Dezember bringt einige Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Energieversorger müssen Preiserhöhungen bei Strom oder Gas seit dem 1. Dezember klar und nachvollziehbar begründen. Eine einfache Mitteilung über den höheren Preis reicht künftig nicht mehr aus. Stattdessen müssen die Anbieter ihre Kunden genau darüber informieren, wie die Erhöhung zustande kommt und wie sich der neue Preis zusammensetzt.
Auch auf das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen müssen die Versorger explizit hinweisen. Steigt der Preis, können Kunden ihren Vertrag zu dem Termin kündigen, ab dem der höhere Tarif gilt. Bei einer Preiserhöhung können Sie sich also nach einem günstigeren Anbieter umschauen und gegebenenfalls dorthin wechseln.
Neue Regelungen gibt es außerdem in der Grund- und Ersatzversorgung. So soll es künftig leichter möglich sein, aus der teuren Ersatzversorgung in einen günstigeren Tarif zu wechseln. In die Ersatzversorgung fallen Kunden etwa dann, wenn ein Versorger ihren Vertrag kündigt und sie noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben.
Solaranlagen auf dem Balkon dürfen seit dem 1. Dezember mit einem einfachen Schuko-Stecker angeschlossen werden. Solche Stecker kommen etwa auch bei Waschmaschinen, Fernsehgeräten oder Computern zum Einsatz. Das hat der Verband VDE in einer neuen Norm festgelegt. Bislang waren für die sogenannten Solarkraftwerke spezielle Stecker – sogenannte Wielandstecker – notwendig.
Die neuen, einfacheren Stecker gelten aber nur für Balkonkraftwerke mit einer Gesamtmodulleistung von höchstens 960 Watt. Die maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters darf bis zu 800 Watt betragen. Überschreitet eine Anlage die Grenzwerte, gilt sie als PV-Anlage und braucht einen Spezialstecker. Ähnliches gilt für Balkonanlagen mit Speicher.
Bis 19. Dezember muss Deutschland die EU-Richtlinie zum Widerrufsbutton in nationales Recht übernehmen. Der Button soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, im Internet abgeschlossene Geschäfte rückgängig zu machen. Der Widerruf soll damit genauso einfach und schnell funktionieren wie beim „Jetzt bestellen“-Button. Mails oder Einschreiben mit Rückschein für den Widerruf werden dann im Idealfall überflüssig.
Für die technische Umsetzung der digitalen Schaltfläche haben die Online-Händler allerdings noch einige Monate Zeit: Erst bis Juni 2026 müssen sie den Widerruf-Button auf ihren Internetseiten eingerichtet haben. Der Button ist für alle Anbieter verpflichtend, die ihre Produkte innerhalb der EU anbieten.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt ab Dezember die Barauszahlung von Renten ein. Die Deutsche Bank als Nachfolgerin der Postbank werde ab diesem Monat keine „Zahlungsanweisungen zur Verrechnung“ mehr anbieten, heißt es bei der DRV: „Dies war im Inland die einzig verbliebene Möglichkeit, sich die Rente in bar auszahlen zu lassen.“
Rentner konnten bislang für die Rentenzahlung einen Scheck nutzen, den sie bei der ehemaligen Postbank einreichten. Ab sofort ist eine Kontoverbindung verpflichtend. Wer der Rentenversicherung die Bankverbindung noch nicht mitgeteilt hat, sollte das schnell tun, sonst könne es bei der Auszahlung zu Verzögerungen kommen, so die DRV.
Auch für rund drei Millionen Bezieher von Erwerbsminderungsrenten gibt es eine Neuerung: Sie erhielten bisher parallel zur eigentlichen Rentenzahlungen einen pauschalen Zuschlag. Dieser wird ab Dezember nicht mehr separat überwiesen, sondern in die Rentenzahlung integriert. Betroffene sollten daher in diesem Monat einen genauen Blick auf ihre Rentenzahlung werfen.
Ab dem 14. Dezember gilt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn (DB). Das Schienenunternehmen erweitert damit auch seinen Halbstundentakt bei den ICEs. Er umfasst jetzt 21 deutsche Städte, etwa die Verbindungen Hamburg-Hannover-Kassel oder Berlin-Halle-Erfurt. Insgesamt sollen es laut DB nahezu doppelt so viele Verbindungen im Halbstundentakt sein wie zuvor. Außerdem gebe es „14 zusätzliche besonders schnelle ICE-Fahrten“, so die Bahn. Der sogenannte Sprinter fährt nun auch von Stuttgart über Nürnberg nach Berlin. Zwischen Berlin und München sowie Hamburg und Frankfurt kommen mehr Sprinterzüge zum Einsatz.
Erstmals seit sechs Jahren hält die Bahn dabei die Preise im Fernverkehr konstant. Das gilt auch für Super-Sparpreise, Sparpreise und die Super-Sparpreis Aktion für kurze Strecken.
Die gesetzlichen Krankenkassen geben im Dezember ihre Zusatzbeiträge für 2026 bekannt. Sie werden von Arbeitnehmern getrage – zusätzlich zur Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent). Im Schitt soll der Zusatzbeitrag laut Bundesgesundheitsministerium im kommenden Jahr bei 2,9 Prozent liegen. Die Kassen selbst gehen allerdings von mehr aus. Schon in diesem Jahr haben etliche Kassen einen Zusatzbeitrag von mehr als drei Prozent verlangt.
Unabhängig vom Durchschnittsbetrag wird der tatsächliche Zusatzbeitrag von den Kassen individuell bestimmt. Bei einem Monatsbrutto von 3.500 Euro macht eine Erhöhung des Zusatzbeitrags von 2,5 auf 3,0 Prozent eine Zusatzbelastung von monatlich 17,50 Euro aus. Zusatzbeiträge können Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Internetseite des Kassenverbandes GKV vergleichen.
Für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist der 31. Dezember 2025 ein wichtiger Stichtag. Bis dahin können sie noch freiwillig eine Steuererklärung für das Jahr 2021 abgeben. Das ist vier Jahre rückwirkend möglich und kann sich lohnen, heißt es etwa bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH): „Sehr häufig können gerade diejenigen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, mit einer Steuererstattung rechnen.“
Von der Pflicht zur Steuererklärung befreit sind etwa alle Arbeitnehmer, die außer ihrem Gehalt oder dem Arbeitslohn kein weiteres Einkommen haben. Sie können in der Steuererklärung dann Werbungskosten, wie etwa die Fahrten zur Arbeit oder Sonderausgaben, wie etwa Kosten für die Kinderbetreuung, geltend machen. Auch Arbeitsmittel oder Handwerkerleistungen lassen sich unter Umständen absetzen, so dass in vielen Fällen am Ende eine Steuererstattung steht.

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