Mit einer NV-Bescheinigung können Geringverdiener viel mehr Zinsen und Dividendenerträge steuerfrei kassieren, als das mit einem Freistellungsauftrag möglich wäre. Viele Zeitgenossen liegen mit ihrem steuerpflichtigen Gesamteinkommen unter allen Freibeträgen und müssten eigentlich keine Steuern zahlen. Dennoch behält die Bank auf Kapitalerträge wie Sparzinsen, Dividenden und Wertpapierverkaufsgewinne Abgeltungssteuern ein, sobald das zulässige Freistellungsvolumen von 801 / 1.602 Euro (Ledige/Verheiratete) ausgeschöpft ist. Überhöhte Steuerabzüge muss man sich danach Jahr für Jahr mühsam über die jährliche Steuererklärung zurückholen. Doch man kommt auch deutlich schneller und bequemer seinen Steuerobolus zurück.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Viele Steuerzahler mit geringem Einkommen können den notwendigen Papierkram mit dem Finanzamt auf ein Mindestmaß reduzieren, indem sie bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ausfüllen. Das Finanzamt stellt die NV-Bescheinigung aus, wenn die Einkünfte im Kalenderjahr 2022 absehbar unter dem steuerlichen Grundfreibetrag für 2022 von 10.347/20.694 Euro (Ledige/Verheiratete) bleiben. Mit diesem „Steuerfreibrief“ hat man die folgenden drei Jahre Ruhe vor dem Fiskus, muss keine Steuererklärung abgeben und kassiert Kapitalerträge ohne Steuerabzüge.
So werden Kapitalerträge ohne Steuerabzüge ausgezahlt
Hat Ihnen das Finanzamt eine NV-Bescheinigung für die Jahre 2022 bis 2024 ausgestellt, legen Sie dieses Original Ihrer depot- oder kontoführenden Bank vor. Die Bank wird Ihren Status als befreiter Steuerzahler in Ihren Grunddaten speichern und fortan erhalten Sie Zinsen, Dividenden und realisierte Verkaufsgewinne brutto für netto aufs Konto überwiesen. Stellen Sie den Antrag erst mitten im Jahr, nimmt die Bank zudem eine Neuberechnung der bereits abgerechneten Kapitalerträge der vergangenen Monate vor. Überzahlte Steuern erhalten Sie so umgehend zurückerstattet. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entfällt.
Für wen lohnt sich eine NV-Bescheinigung?
Die NV-Bescheinigung hilft nicht nur Rentnern und Pensionären beim Steuern sparen. Auch andere Geringverdiener, Studenten und Kinder mit Sparvermögen können damit unnötige Steuerabzüge von Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen vermeiden. Für Kinder ist das Antragsformular zudem schnell ausgefüllt, weil sie neben den Kapitalerträgen meist keine anderen Einnahmen haben.
- Beispiel: Peter Schräder hat nach einer Erbschaft etwas Geld auf seinen minderjährigen Sohn Anton übertragen und für ihn dividendenstarke deutsche Aktien gekauft. Der Filius erzielt daraus jährlich 5.000 Euro Kapitalerträge. Ohne NV-Bescheinigung behält die Bank nach Verbrauch des Sparerpauschbetrages von 801 Euro 1.107 Euro Abgeltungsteuer und Solidarzuschlag für Anton ein. Das Geld erstattet das Finanzamt erst nach Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung für Anton zurück. Das ist Peter Schräder zu aufwendig. Er beantragt für seinen Sohn eine NV-Bescheinigung und hat fortan keine Arbeit mehr. Die Bank zahlt die Dividenden ohne Steuerabzug aus.
So beantragen Sie eine NV-Bescheinigung
Den Antragsvordruck NV 1 A erhalten Steuerzahler als Papierformular bei Ihrem örtlichen Finanzamt, zum Download unter www.formulare-bfinv.de oder als online ausfüllbaren Antrag über das kostenfreie Elster-Portal der Steuerverwaltung (www.elster.de). Dafür ist allerdings vorab eine Registrierung notwendig, die einige Tage dauern kann.
Tipp: Haben Sie mehrere verschiedene Bankverbindungen, können Sie das Finanzamt im Formular (Zeile 25) auch bitten, mehrere NV-Bescheinigungen auszustellen, damit Sie jeder Bank ein Exemplar vorlegen können. Das Formular ist auch von Steuerlaien schnell ausgefüllt – neben den persönlichen Angaben auf der Vorderseite werden auf der Rückseite Angaben über Art und Höhe der voraussichtlichen Einkünfte des Antragsjahres abgefragt. Rentnerinnen und Rentner sollten ihre aktuelle Rentenbezugsmitteilung zur Hand haben und wissen, seit wann die Rente läuft (Zeile 44 ff.). Betriebsrentner geben ihre Firmenrente unter der Rubrik „Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit“ ein (Zeile 35 ff.). Bei der jährlichen Höhe hilft ein Blick auf die Jahressteuerbescheinigung der Firma aus dem Vorjahr. Abzugsfähige Sonderausgaben wie die Beiträge von Rentnern zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kommen aufsummiert in die Zeile 52.