Der Kühlschrank ist leer, die Miete ist fällig und das Semester hat längst begonnen. Doch auf dem Konto herrscht Ebbe, weil das BAföG-Amt einfach nicht reagiert. Leider ist das für viele Studierende in Deutschland keine Horrorvision, sondern bittere Realität. Sie reichen alle Unterlagen pünktlich ein und werden dann mit monatelangem Schweigen bestraft.
Fühlen Sie sich in einer ähnlichen Situation machtlos? Das müssen Sie nicht. Es gibt rechtliche Mittel, um die Behörden aus dem Tiefschlaf zu holen – und das oft ohne finanzielles Risiko für Sie. Ein aktueller Fall zeigt, wie drastisch Behördenversagen aussehen kann und warum es sich lohnt, Druck zu machen.
Ein Jahr warten auf das Existenzminimum
Wie schlimm es laufen kann, zeigt ein Beispiel, über das die Kanzlei WBS.LEGAL berichtet. Ein Student, nennen wir ihn Leonhard, stellte im November 2023 seinen Antrag auf BAföG. Er war auf das Geld angewiesen. Doch erst vier Monate später bestätigte das zuständige Studentenwerk überhaupt den Eingang und forderte Unterlagen nach. Obwohl Leonhard diese sofort lieferte, passierte danach: rein gar nichts.
Ein halbes Jahr Funkstille folgte. Keine Auszahlung, kein Bescheid. Leonhard stand finanziell mit dem Rücken zur Wand. Erst als im September 2024 eine sogenannte Untätigkeitsklage eingereicht wurde, bewegte sich das Amt. Plötzlich lag der Bescheid im Oktober vor. Doch selbst danach musste erst ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, um zumindest die angefallenen Anwaltskosten bei der Behörde einzutreiben. Ein extremer Fall, der aber zeigt: Wer sich nicht wehrt, wartet oft vergebens.