Studium & Geld

BAföG-Amt zahlt nicht? So wehren Sie sich effektiv gegen die ewige Wartezeit

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 22.01.2026
Manchmal lassen sich die Ämter mit der Bearbeitung von BAföG-Anträgen zu viel Zeit.

Der Kühlschrank ist leer, die Miete ist fällig und das Semester hat längst begonnen. Doch auf dem Konto herrscht Ebbe, weil das BAföG-Amt einfach nicht reagiert. Leider ist das für viele Studierende in Deutschland keine Horrorvision, sondern bittere Realität. Sie reichen alle Unterlagen pünktlich ein und werden dann mit monatelangem Schweigen bestraft.

Fühlen Sie sich in einer ähnlichen Situation machtlos? Das müssen Sie nicht. Es gibt rechtliche Mittel, um die Behörden aus dem Tiefschlaf zu holen – und das oft ohne finanzielles Risiko für Sie. Ein aktueller Fall zeigt, wie drastisch Behördenversagen aussehen kann und warum es sich lohnt, Druck zu machen.

Ein Jahr warten auf das Existenzminimum

Wie schlimm es laufen kann, zeigt ein Beispiel, über das die Kanzlei WBS.LEGAL berichtet. Ein Student, nennen wir ihn Leonhard, stellte im November 2023 seinen Antrag auf BAföG. Er war auf das Geld angewiesen. Doch erst vier Monate später bestätigte das zuständige Studentenwerk überhaupt den Eingang und forderte Unterlagen nach. Obwohl Leonhard diese sofort lieferte, passierte danach: rein gar nichts.

Ein halbes Jahr Funkstille folgte. Keine Auszahlung, kein Bescheid. Leonhard stand finanziell mit dem Rücken zur Wand. Erst als im September 2024 eine sogenannte Untätigkeitsklage eingereicht wurde, bewegte sich das Amt. Plötzlich lag der Bescheid im Oktober vor. Doch selbst danach musste erst ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, um zumindest die angefallenen Anwaltskosten bei der Behörde einzutreiben. Ein extremer Fall, der aber zeigt: Wer sich nicht wehrt, wartet oft vergebens.

Überlastete Ämter: Ein strukturelles Problem

Leonhard ist kein Einzelfall. Hunderte Studierende befinden sich in ähnlichen Warteschleifen. Fehlende Digitalisierung und Personalmangel in den Ämtern sorgen dafür, dass Anträge liegen bleiben. Allein die genannte Kanzlei betreut aktuell über 560 solcher Mandate.

Das Problem ist also systematisch. Doch Sie müssen das nicht hinnehmen. Der Gesetzgeber hat genau für solche Fälle ein Werkzeug geschaffen: die Untätigkeitsklage nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

-> Hier geht es zu unserem BAföG-Rechner.

Wann Sie eine Untätigkeitsklage einreichen können

Das Prinzip ist einfach: Wenn eine Behörde über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb einer angemessenen Frist entscheidet, können Sie klagen.

  • Die Frist: Sie müssen in der Regel drei Monate warten. Hat das Amt bis dahin nicht über Ihren Antrag oder Ihren Widerspruch entschieden, ist der Weg für die Klage frei.
  • Der Effekt: Meistens wirkt allein die Klageerhebung Wunder. Die Erfahrung zeigt, dass der ersehnte Bescheid oft zwei bis drei Monate nach Einreichung der Klage im Briefkasten liegt.
  • Die Sicherheit: Die Klage zwingt das Amt zu einer Entscheidung. Sie bekommen also Planungssicherheit, statt jeden Tag vergeblich auf den Postboten zu warten.
  • Gut zu wissen: Falls Sie die Zeit bis zur BAföG-Zahlung finanziell überbrücken müssen, finden Sie auf biallo.de hilfreiche Tipps, etwa zum Thema Studienkredit oder wie Sie als Student Geld sparen können. Auch ein Girokonto-Vergleich für Studenten und der Blick auf Kreditkarten für Studierende lohnen sich, um unnötige Gebühren zu vermeiden.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 23.01.2026

Keine Angst vor den Kosten

Viele Studierende scheuen den Gang zum Anwalt oder vor das Verwaltungsgericht, weil sie hohe Kosten fürchten. Diese Sorge ist bei BAföG-Angelegenheiten meist unbegründet.

Gerichtsverfahren im Sozialrecht und BAföG-Bereich sind für Sie als Kläger gerichtsgebührenfrei. Und noch besser: Wenn das Amt tatsächlich länger als drei Monate untätig war, ohne dass es einen triftigen Grund dafür gab (wie etwa fehlende Unterlagen Ihrerseits), muss die Behörde am Ende auch Ihre Anwaltskosten tragen. Das gilt selbst dann, wenn das Amt nach Klageerhebung schnell noch den Bescheid erlässt und sich der Rechtsstreit damit erledigt hat.

Video: So funktioniert die Untätigkeitsklage

Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt in diesem Video noch einmal detailliert, warum die Bearbeitung oft so lange dauert und welche Schritte Sie genau unternehmen können:

Video Thumbnail
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Lassen Sie sich nicht hinhalten

Wenn Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben und seit mehr als drei Monaten auf eine Reaktion warten, sollten Sie aktiv werden. Ein einfaches Nachfragen oder die Androhung rechtlicher Schritte per E-Mail beeindruckt die Ämter oft nicht mehr. Eine Untätigkeitsklage ist der Hebel, den Sie benötigen, um zu Ihrem Recht – und Ihrem Geld – zu kommen. Bei WBS können Sie den kostenlosen Check machen, ob sich die Untätigkeitsklage bereits lohnt. 

Was sagen Sie dazu?

Ihre Meinung ist uns wichtig! Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit dem BAföG-Amt gemacht oder warten Sie aktuell selbst auf Ihren Bescheid? Schreiben Sie uns Ihre Geschichte gerne per E-Mail an redaktion@biallo.de.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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