Geldgeschäfte

Bargeldobergrenze in der EU: Was bedeutet die Maßnahme für Verbraucher?

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 23.01.2024

Auf einen Blick

  • Bisher musste man in Deutschland bei Bargeldgeschäften über 10.000 Euro Angaben zu seiner Person machen und nachweisen, woher das Geld gekommen ist.
  • Die EU-Kommission hat sich jetzt auf neue Maßnahmen geeinigt. Unter anderem wurde eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte festgelegt.
  • Erfahren Sie im Artikel, wo die Bargeldobergrenze liegt und warum die Maßnahme durchgeführt werden soll.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  2. EU-Kommission äußert sich zuversichtlich
  3. Bargeldvorrat nicht eingeschränkt

Wie lange Bargeld im Zahlungsverkehr noch eine Rolle spielt – darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Die Bundesbank glaubt, dass es bis 2037 noch eine Rolle spielen könnte. Allerdings hat die Europäische Union (EU) nun eine Entscheidung zur Bargeldobergrenze getroffen, die das Bargeld unattraktiver werden lässt. Was für Auswirkungen die neue Maßnahme haben könnte und was genau beschlossen wurde, erfahren Sie im Artikel.

 

Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Zukünftig soll es EU-weit eine Obergrenze für Bargeldzahlungen geben. Mit dieser neuen Regelung will die EU die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen. Die EU-Kommission gab am 18. Januar bekannt, dass diese Obergrenze bei 10.000 Euro liegen wird. Jeder EU-Mitgliedstaat kann eine niedrigere Höchstgrenze festlegen. Zudem können bisher festgelegte Limits beibehalten werden.

Das Limit bedeutet im Umkehrschluss, dass Bargeschäfte, die über diese Grenze hinausgehen, nicht mehr erlaubt sind. Hinzu kommt, dass bei Barzahlungen ab 3.000 Euro bis 10.000 Euro die Daten des Käufers für eine spätere Rückverfolgung erfasst werden müssen. Dazu zählt auch die Angabe, woher der Käufer das Geld hat. Bei Anbietern von Krypto-Dienstleistungen gilt dies bereits ab Transaktionen von 1.000 Euro.

Von der Regelung betroffen sind Geschäfte zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Nicht betroffen ist der Verkauf von privat an privat. Bisher war es so, dass Transaktionen über 10.000 Euro genauer unter die Lupe genommen wurden. So mussten Sie etwa bei Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis erbringen. Auch eine Geldanlage bei einer ausländischen Bank mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten sowie einer Anlagesumme von über 12.500 Euro müssen Sie der Bundesbank melden.

 

EU-Kommission äußert sich zuversichtlich

Noch ist nicht klar, wann die Regelung in Kraft tritt. Die EU-Kommission äußert sich dennoch positiv über diese Einigung: „Mit der vorläufigen Einigung über eine Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche werden die betreffenden Vorschriften erstmals EU-weit vollständig harmonisiert und potenzielle Schlupflöcher geschlossen, die von Kriminellen genutzt werden, um über das Finanzsystem illegal erworbene Gelder zu waschen oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren. Dank der Einigung über die Richtlinie werden die nationalen Systeme besser für die Bekämpfung von Geldwäsche gerüstet sein.“

Neben den Krypto-Anbietern werden zukünftig auch Händlern von Luxusgütern sowie Profifußballvereine verpflichtet, die eigenen Kundinnen und Kunden ab bestimmten Summen zu überprüfen.

 

Bargeldvorrat nicht eingeschränkt

Wenn Sie jetzt Angst haben, dass Sie nicht mehr als 10.000 Euro Bargeld besitzen dürfen, dann möchten wir Sie an dieser Stelle beruhigen. Der Besitz von Bargeld ist für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin unbegrenzt möglich. Ein Bargeldvorrat ist vor allem für den Notfall ratsam. Schließlich ist es in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass die Kartenzahlung bei einigen Unternehmen gestreikt hat.

Uns interessiert, was Sie von der neuen Regelung halten? Finden Sie gut, dass damit die Kriminalität in Bezug auf Geldwäsche und Terrorfinanzierung minimiert werden soll? Oder fühlen Sie sich in Ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt? Teilen Sie uns gern Ihre Meinung per E-Mail an redaktion@biallo.de mit. Mit unserem Newsletter verpassen Sie keine Neuigkeiten aus dem Finanzbereich mehr. Melden Sie sich gleich an.

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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