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LiechtensteinSie haben sich vor Jahren von der Rentenversicherung im Minijob befreien lassen und ärgern sich heute? Damit ist bald Schluss. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Sie diese Entscheidung erstmals zurücknehmen, doch der Widerruf gilt nur einmal im Leben.
Haben Sie sich beim Start in Ihren Minijob für die Befreiung von der Rentenversicherung entschieden, um den vollen Lohn zu kassieren? Heute ärgern sich viele über diese Entscheidung. Jahrelang galt sie als endgültig. Damit ist bald Schluss. Ab dem 1. Juli 2026 öffnet der Gesetzgeber Ihnen ein Fenster, das es nie zuvor gab. Wir zeigen Ihnen, wann sich der Widerruf wirklich lohnt, was er Sie monatlich kostet und welche Stolperfallen Sie unbedingt kennen sollten.
Sie sind mit diesen Fragen nicht allein. Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in einem Minijob, viele davon seit Jahren ohne eigene Rentenbeiträge. Die neue Regelung im Sechsten Sozialgesetzbuch (§ 6 Abs. 1b SGB VI) räumt Ihnen erstmals eine zweite Chance ein. Eine kleine Beruhigung vorweg: Es ist kein Stichtag, den Sie verpassen können. Das Fenster bleibt für die gesamte Restlaufzeit Ihres Minijobs offen. Endgültig ist nur der Widerruf selbst.
Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Sie als Minijobber Ihre Rentenbefreiung einmalig aufheben und wieder Pflichtbeiträge zahlen. Sie zahlen dann 3,6 Prozent Eigenanteil bei einem gewerblichen Minijob (13,6 Prozent im Privathaushalt) und sammeln dafür wieder volle Rentenansprüche. Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber eingehen, die Wirkung beginnt im Folgemonat. Ein zweiter Widerruf ist ausgeschlossen, die Entscheidung gilt für die gesamte Restlaufzeit Ihres Minijobs.
Bisher galt die Befreiung von der Rentenversicherung spflicht für die gesamte Dauer Ihres Minijobs. Sie konnte nicht widerrufen werden. Wer einmal unterschrieben hatte, blieb gefangen, auch wenn sich die Lebensumstände komplett änderten.
Das ändert sich jetzt. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Sie Ihre Befreiung einmalig wieder aufheben, wie die Minijob-Zentrale in ihrem Leitfaden zur Aufhebung der Befreiung erläutert. Sie sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen zusätzlich zum Pauschalbeitrag Ihres Arbeitgebers einen eigenen Anteil. Im Gegenzug erwerben Sie wieder vollwertige Rentenansprüche. Sie sichern sich damit auch den Zugang zu Leistungen, die ohne Pflichtbeitrag verloren gehen, etwa die Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen oder die volle Riester-Zulage. Was viele unterschätzen: Schon ein einziger Pflichtmonat im Jahr genügt, damit Sie Ihre Riester-Förderung in voller Höhe erhalten.
Den Widerruf können alle Minijobber stellen, die sich bisher von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Das gilt sowohl für gewerbliche Minijobs als auch für die Beschäftigung im Privathaushalt. Auch Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte sind ausdrücklich eingeschlossen.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, ist im Minijob ohnehin rentenversicherungsfrei. Hier läuft die Aufhebung der Befreiung ins Leere. Sie können stattdessen aktiv auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und so weiter Beiträge zahlen, die Ihre Rente erhöhen. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen ausführlich im Ratgeber zum Rentenplus durch Nebenjob.
Der Wechsel passiert nicht von allein. Sie müssen aktiv werden. Der Ablauf ist klar geregelt:
Wichtig für Sie zu wissen: Eine rückwirkende Aufhebung ist ausgeschlossen. Der Widerruf wirkt nur für die Zukunft. Frühere beitragsfreie Monate bleiben Lücken in Ihrer Rentenbiografie und werden nicht nachversichert. Anträge, die vor dem 1. Juli 2026 bei Ihrem Arbeitgeber eingehen, kann dieser nicht bearbeiten.
Bei einem gewerblichen Minijob zahlen Sie als Eigenanteil 3,6 Prozent Ihres Verdienstes. Im Privathaushalt sind es 13,6 Prozent, weil Ihr Arbeitgeber dort nur 5 statt 15 Prozent Pauschalbeitrag in die Rentenkasse leistet. Die genauen Beitragssätze finden Sie in der Übersicht zu Beiträgen und Abgaben der Minijob-Zentrale. Die folgende Tabelle zeigt, mit welchen Beträgen Sie konkret rechnen müssen:
| Verdienst pro Monat | Eigenanteil gewerblich (3,6 %) | Eigenanteil Privathaushalt (13,6 %) |
|---|---|---|
| 200,00 € | 7,20 € | 27,20 € |
| 400,00 € | 14,40 € | 54,40 € |
| 580,00 € | 20,88 € | 78,88 € |
| 603,00 € (Höchstgrenze 2026) | 21,71 € | 82,01 € |
Mit unserem Minijob-Rechner sehen Sie auf einen Klick, was bei Ihrem konkreten Verdienst übrig bleibt.
Was bekommen Sie für Ihren Eigenanteil zurück? Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung erhöht ein volles Jahr mit Pflichtbeiträgen aus einem 603-Euro-Minijob Ihre spätere Monatsrente um rund 5,68 Euro. Diese Werte hat auch die Minijob-Zentrale auf ihrer Themenseite zur Rentenversicherungspflicht bestätigt. Klingt nach wenig. Hochgerechnet zeigt sich aber das echte Bild:
| Beitragsdauer (Verdienst 603 €) | Eigenanteil (gewerblich) insgesamt | Monatliches Rentenplus | Bruttosumme bei 20 Rentenjahren |
|---|---|---|---|
| 1 Jahr | 260,52 € | rund 5,68 € | rund 1.363 € |
| 5 Jahre | 1.302,60 € | rund 28,40 € | rund 6.816 € |
| 10 Jahre | 2.605,20 € | rund 56,80 € | rund 13.632 € |
Wenn Sie den vollen Minijob versicherungspflichtig ausüben, haben Sie Ihre Beiträge bereits nach knapp vier Rentenjahren wieder eingespielt. Hinzu kommt der oft übersehene Versicherungswert: Sie bauen wieder Wartezeiten auf, sichern den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und behalten den Zugang zu Riester. Diese Leistungen kann kein Sparbuch ersetzen.
Die neue Regelung passt nicht für jeden. Drei Konstellationen, in denen sich der Schritt klar rechnet:
Anders sieht es aus, wenn Sie den Minijob nur kurzfristig ausüben oder in einem Privathaushalt nahe der Verdienstgrenze arbeiten. Dort schlagen die 13,6 Prozent Eigenanteil spürbar ins Netto. Hier sollten Sie zweimal rechnen, bevor Sie den Widerruf unterschreiben.
Die neue Regelung ist eine Einbahnstraße in beide Richtungen. Vier Punkte, die Sie unbedingt im Blick behalten sollten:
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Die einmalige Aufhebung der Rentenbefreiung ist ein echter Wendepunkt für Millionen Minijobber. Endlich lässt sich eine Entscheidung korrigieren, die viele in jüngeren Jahren getroffen haben, ohne die langfristigen Folgen zu kennen. Bevor Sie den Antrag auf den Widerruf stellen, fordern Sie eine kostenlose Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung an. Nur so sehen Sie, wie viele Versicherungsjahre Sie bereits haben und wie sich zusätzliche Beitragszeiten in Ihrem konkreten Fall auswirken. Den Antrag für den Widerruf selbst dürfen Sie ab dem 1. Juli 2026 einreichen.
Werden Sie die neue Möglichkeit nutzen und Ihre Rentenbefreiung im Minijob widerrufen, oder bleiben Sie lieber beim vollen Auszahlbetrag? Welche Erfahrungen haben Sie mit der Befreiung gemacht, und welche Fragen sind für Sie noch offen? Schreiben Sie uns gerne per E-Mail an redaktion@biallo.de. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und greifen Ihre Fragen in unseren nächsten Ratgebern auf.
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Anträge werden ab dem 1. Juli 2026 wirksam. Reichen Sie das Schreiben früher bei Ihrem Arbeitgeber ein, kann er es noch nicht bearbeiten. Wer schon im Juni 2026 unterschreibt, ist also nicht ab dem 1. Juli pflichtversichert, sondern erst zum 1. August 2026.
Nein. Der Gesetzgeber schreibt kein einheitliches Formular vor. Ein formloses Schreiben mit Ihrem Namen, der Bezeichnung des Minijobs, Datum und Unterschrift reicht. Auch eine E-Mail ist erlaubt, sofern Ihr Arbeitgeber den Eingang dokumentiert.
Wer eine volle Altersrente bezieht und die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist im Minijob ohnehin rentenversicherungsfrei. Eine Aufhebung der Befreiung läuft hier ins Leere. Sie können aber alternativ auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und Ihre Rente weiter erhöhen.
Nein. Der Widerruf ist endgültig. Eine zweite Befreiung im selben Minijob ist nach derzeitigem Stand dauerhaft ausgeschlossen.
Die einmal aufgehobene Befreiung bindet Sie nur im aktuellen Minijob. Beginnen Sie nach Beendigung dieses Jobs ein völlig neues Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, können Sie sich dort wieder neu entscheiden.
Bei einem 603-Euro-Job sind es nach aktuellen Werten rund 5,68 Euro mehr Monatsrente. Bei zehn Jahren Pflichtbeitrag ergibt das rund 56,80 Euro mehr pro Monat (siehe Tabelle oben).

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