Mehrwertsteuerrichtlinie

Empörung über neue EU-Regel: Kuchenverkäufe an Schulen und Kitas bald steuerpflichtig

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 20.12.2024

Die neue EU-Regelung sorgt für Aufregung: Ab Anfang 2025 müssen durch öffentliche Hand betriebene Schulen und Kitas ihre Einnahmen aus Kuchenverkäufen versteuern. Eltern und Lehrer kritisieren den zusätzlichen bürokratischen Aufwand und befürchten, wichtige Einnahmen für Klassenfahrten und Schulprojekte könnten aufgrund der zusätzlichen Bürokratie wegfallen.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sehen in der Maßnahme eine unnötige Belastung für ehrenamtliche Initiativen. Eigentlich sollen derartige Kuchenverkäufe dazu dienen, das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und Schulen sowie Kitas zu unterstützen.

Mehrwertsteuerrichtlinie schon länger beschlossen

Die Europäische Union hat beschlossen, eine Mehrwertsteuerrichtlinie einzuführen. Diese sollte eigentlich schon ab 2023 gelten. Jedoch wurde der Stichtag auf Anfang 2025 verschoben. Die Richtlinie soll vor allem private Unternehmer vor unfairem Wettbewerb schützen. Die Mitgliedsstaaten sind dafür verantwortlich, die Vorgaben eigenständig umzusetzen.

Änderungen und Regelungen, die durch die EU-Richtlinie vorgegeben sind, werden in Deutschland durch Anpassungen im Umsatzsteuergesetz realisiert. Das entsprechende Gesetz wurde bereits überarbeitet. Es tritt jedoch erst nach Ablauf der verlängerten Übergangsfrist in Kraft.

Warum die Kuchensteuer eingeführt wird

Die neue EU-Richtlinie zielt darauf ab, den Wettbewerb zwischen öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen fair zu gestalten. Wenn Eltern und Schüler Kuchen für Schulveranstaltungen backen, könnten Bäckereien theoretisch Einnahmen verlieren. Dies soll durch die neue Regelung verhindert werden. Ein Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Jörg Wojahn, erklärte bereits 2022, dass gelegentliche Kuchenverkäufe kein Problem darstellen. Regelmäßige Verkäufe, die in direkter Konkurrenz zu Bäckereien stehen, hingegen schon.

Möglichkeiten, die Steuerpflicht zu umgehen

Es gibt verschiedene Wege, um die Steuerpflicht für Kuchenverkäufe zu umgehen:

Selbstorganisierte Basare

Eltern oder Schüler können den Basar selbst organisieren. Allerdings zählen Gruppen wie die Schülermitverantwortung (SMW) oder der Elternbeirat sowie Arbeitsgemeinschaften (AGs) als Teil der Schule. Daher besteht hier weiterhin Steuerpflicht. Für die Organisation des Kuchenbasars müssten sich Eltern und Schüler finden, die diesen Gruppen nicht angehören.

Nutzung von Fördervereinen

Fördervereine können die Einnahmen aus Kuchenverkäufen sammeln, sodass die Aktion nicht im Namen der Schule erfolgt. Die Einnahmen dürfen jedoch 22.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Leider haben nicht alle Schulen eigene Fördervereine.

Eckehard Wehling engagiert sich im Landesverband für Kita- und Schulfördervereine in Sachsen-Anhalt. Gegenüber dem MDR äußerte er: „Die Gründung eines solchen Vereins ist nicht besonders schwierig. Man braucht einen Vorstand, einen Stellvertreter und einen Kassenprüfer.“ Aber für diese Positionen müssten die Schulen und Kitas erst einmal verantwortliche Personen finden.

Kuchen verschenken und um Spenden bitten

Eine weitere Möglichkeit ist: Sie verschenken den Kuchen und bitten um Spenden. Dies könnte den bürokratischen Aufwand reduzieren und möglicherweise höhere Einnahmen erzielen. Durch die Aufforderung zu spenden, könnte die Zahlungsbereitschaft der Kuchenesser höher sein.

Kritik und Ausblick

Viele Eltern sowie öffentliche Kitas und Schulen kritisieren die neue Regelung. Sie empfinden den zusätzlichen bürokratischen Aufwand als unnötig, da die Einnahmen oft einem guten Zweck dienen, wie etwa der Finanzierung von Klassenfahrten. Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunen die Regelung umsetzen und ob der Aufwand tatsächlich so hoch sein wird.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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