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Zuteilung, Kündigung, Auflösung

Bausparvertrag kündigen und auszahlen lassen – worauf muss ich achten?

Stefanie Hutschenreuter
Autorin
Aktualisiert am: 01.08.2024

Auf einen Blick

  • Ein großes Plus des Bausparvertrags ist, dass man ihn jederzeit kündigen kann. Eventuelle Kosten durch eine Vorfälligkeitsentschädigung können anfallen, lassen sich aber vermeiden.
  • Allerdings gelten, je nachdem, in welcher Phase des Bausparens sich der Vertrag gerade befindet, andere Bedingungen und müssen andere Aspekte beachtet werden.
  • Auch die Bausparkasse kann den Vertrag kündigen. Nicht immer jedoch ist eine solche Kündigung rechtens.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Bausparvertrag kündigen und auszahlen lassen: Wann ist das möglich?
  2. Wie kann ich meinen Bausparvertrag auflösen?
  3. Bausparvertrag vorzeitig kündigen
  4. Was, wenn die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen möchte?
  5. Welche Alternativen gibt es zur Kündigung des Bausparvertrags?

Sie haben vor vielen Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen oder als Kind einen Bausparvertrag zur Geldanlage von Oma und Opa geschenkt bekommen? Dann fragen Sie sich eventuell, wie Sie ihn kündigen und sich das angesparte Geld auszahlen lassen können, um es anderweitig anzulegen. Oder Sie müssen früher als geplant ein Darlehen für eine Investition aufnehmen und denken daher über die Kündigung Ihres laufenden Bausparvertrags nach.

Wie und wann Sie einen bestehenden Bausparvertrag kündigen oder auflösen können und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

 

Bausparvertrag kündigen und auszahlen lassen: Wann ist das möglich?

Ob Sie Ihren Bausparvertrag kündigen und sich das angesparte Geld auszahlen lassen sollten, sollten Sie immer von Ihrem Vorhaben abhängig machen und vorher gründlich überlegen. Grundsätzlich kann eine Bausparerin oder ein Bausparer den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Allerdings gelten unterschiedliche Bedingungen und Kündigungsfristen für die Kündigung in der Ansparphase und der Darlehensphase. 

Kündigung des Bausparvertrags in der Ansparphase

Kündigt der Bausparer seinen Vertrag in der Ansparphase, bekommt er das enthaltene Bausparguthaben inklusive der Zinsen ausgezahlt – allerdings erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Welche Frist einzuhalten ist, lässt sich in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) nachlesen. Die Kündigungsfristen variieren je nach Bausparkasse und Tarif zwischen drei und sechs Monaten.

Doch aufgepasst: Wurde der Bausparvertrag mit staatlichen Fördermitteln bespart, verfällt mit einer Kündigung des Bausparvertrags im Regelfall der Anspruch auf Förderung. Bei der Wohnungsbauprämie galt für Altverträge, die bis zum 31. Dezember 2008 geschlossen wurden, eine Sperrfrist von sieben Jahren. Wer seinen Bausparvertrag innerhalb dieser Frist kündigte, musste die erhaltenen Prämien zurückzahlen. Ausnahme: bei längerer Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod. Bei Kündigung nach der Sperrfrist blieben die Förderbeiträge erhalten.

Bei Bausparverträgen, die ab 1. Januar 2009 unterzeichnet wurden, gilt: Die Wohnungsbauprämie wird nicht gewährt, wenn Sie den Bausparvertrag vor der Zuteilung kündigen oder die Bausparmittel nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Eine freie Verwendung der Mittel ist nur noch nach Ablauf einer Sperrfrist von sieben Jahren möglich, wenn Sie bei Vertragsschluss jünger als 25 Jahre alt waren. Allerdings wird die Wohnungsbauprämie dann nur für die letzten sieben Jahre vor Auszahlung gewährt. Eine Ausnahmeregelung in sozialen Härtefällen wie Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit (mindestens ein Jahr) gilt auch für Neuverträge.

Kündigen Sie einen mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) besparten Bausparvertrag innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist und vor dessen Zuteilung, verlieren Sie auch den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn Sie zum Beispiel heiraten, arbeitslos werden oder sich selbstständig machen, aber auch bei Tod, wird die bis dahin angesammelte Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt.

Bei der Kündigung eines Bausparvertrags mit Wohn-Riester müssen die erhaltenen Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile ebenfalls zurückgezahlt werden. Selbstverständlich besteht nach der Auszahlung des Bausparvertrags auch kein Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen.

Bausparvertrag zuteilungsreif: Auszahlung des Bausparguthabens

Hierbei handelt es sich nicht um eine Kündigung des Vertrags, sondern ganz einfach um eine Auszahlung des angesparten Bausparguthabens. Der Bausparer nimmt das angebotene Bauspardarlehen nicht in Anspruch. Das ist sein gutes Recht. Bausparer dürfen auf den Kredit verzichten.

  • Biallo-Lesetipp: Restschuld mit dem Bausparer tilgen? Alles zur Anschlussfinanzierung mit einem Bausparvertrag lesen Sie in einem weiteren Ratgeber auf bialo.de.

Ablösung des Bausparvertrags in der Darlehensphase

Bei einer Ablösung des Bausparvertrags in der Darlehensphase handelt es sich entweder um eine Umschuldung oder um eine Sondertilgung der Restschuld. Auch das ist jederzeit möglich. Weil Bausparkassen kostenlose Sondertilgungen in beliebiger Höhe zulassen, entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

 

Wie kann ich meinen Bausparvertrag auflösen?

Für die Kündigung Ihres Bausparvertrages reicht bei manchen Bausparkassen ein formloses Kündigungsschreiben an das entsprechende Institut aus. Dieses muss Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Nummer Ihres Bausparvertrags und das Kündigungsdatum enthalten. Außerdem sollten Sie Ihre Bankverbindung angeben, auf das die Bausparkasse Ihr Guthaben überweisen soll. Einige Bausparkassen bieten auch spezielle Kündigungsformulare an, welche Sie nur noch ausfüllen und abschicken müssen. Die genauen Bedingungen zur Kündigung finden Sie in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB).

 

Bausparvertrag vorzeitig kündigen

Benötigt der Bausparer das Guthaben vor Ablauf der in der Ansparphase vereinbarten Kündigungsfrist, stimmt die Bausparkasse der vorzeitigen Kündigung in der Regel zu – allerdings nur gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung (in diesem Fall auch oft Auszahlungsabschlag oder Zinsausgleich genannt). Die bereits zu Vertragsbeginn geleisteten Abschlussgebühren werden normalerweise nicht zurückerstattet.

  • Biallo-Lesetipp: BGH-Urteil zu Bausparkassen-Entgelt  – Jahresentgelt beim Bausparvertrag ist unzulässig. So holen sich Bausparer die Kontoführungsgebühren zurück.

Bausparvertrag vorzeitig kündigen: Welche Kosten entstehen?

Die Vorfälligkeitsentschädigung, die Bausparkassen bei einer Kündigung vor der vereinbarten Kündigungsfrist in der Ansparphase verlangen, beträgt üblicherweise 0,5 bis 1,0 Prozent der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 30.000 Euro können somit 300 Euro Auszahlungsabschlag anfallen. Je früher der Bausparer kündigen möchte, desto teurer wird es. Denn die Bausparkasse berechnet die Vorfälligkeitsgebühr pro Monat vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist.

  • Biallo-Lesetipp: Viele Verbraucherinnen und Verbraucher stellen sich die Frage „Kaufen oder Mieten?“ Die eine, einzig richtige Antwort darauf gibt es nicht. Worauf kommt es an? Lesen Sie mehr dazu auf biallo.de.

 

Was, wenn die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen möchte?

Auch die Bausparkasse darf den Bausparvertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Zum einen haben die meisten Bausparkassen in ihren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) eine Kündigungsmöglichkeit festgelegt, wenn der Bausparer weniger als vertraglich vereinbart zahlt und den so entstandenen rückständigen Betrag auf Verlangen der Bausparkasse nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachzahlt. Zum anderen darf die Bausparkasse laut Urteil des Bundesgerichtshofs Verträge auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn das Darlehen nicht abgerufen wird.

Gut verzinste Altverträge

 Vor allem Altverträge mit aus heutiger Sicht hohen Guthabenzinsen und Bonuszinsen, die nach Zuteilungsreife weiter bespart werden, sind den Bausparkassen ein Dorn im Auge. In den vergangenen Jahren haben daher schon einige Besitzer und Besitzerinnen solcher Altverträge die Kündigung der Bausparkasse erhalten.

Bausparsumme erreicht oder Bausparvertrag überspart

Eine Kündigung durch die Bausparkasse ist auch erlaubt, wenn die Bausparsumme erreicht ist oder der Vertrag sogar überspart ist. Der Grund: Der Vertragszweck ist dann nicht mehr vorhanden. Ein zinsgünstiges Darlehen kann nicht mehr in Anspruch genommen werden.

 

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung des Bausparvertrags?

Nicht immer muss es gleich die Kündigung sein. Manchmal ist es sinnvoller, den Bausparvertrag nicht aufzulösen, um auf diese Weise finanzielle Einbußen zu umgehen. Es gibt Alternativen, auf die sie in solchen Fällen ausweichen können.

Schneller zur Darlehensphase: Bausparsumme reduzieren oder Sparrate erhöhen

Wenn Sie früher als ursprünglich geplant ein Darlehen für eine Investition aufnehmen müssen und Sie deshalb eine Kündigung des laufenden Bausparvertrags in Erwägung ziehen, können Sie alternativ auch die Bausparsumme reduzieren oder die regelmäßige Sparrate erhöhen, damit Sie die Darlehensphase schneller erreichen.

Durch Sondertilgung schneller zur Zuteilungsreife

Auch mit der Sondertilgung in Form einer Einmalzahlung können Sie schneller die Zuteilungsreife Ihres Bausparvertrags erreichen. Möchten Sie ihn kündigen, können Sie das Bauspardarlehen schneller beanspruchen, wenn Sie eine solche Extrazahlung leisten. Das lohnt vor allem für Bausparer, die kurz vor der Zuteilungsreife sind.

Bausparvertrag teilen

Wenn nur ein Teilbetrag des im Bausparvertrag gebundenen Geldes gebraucht wird, bieten Bausparkassen die Möglichkeit, den Vertrag zu teilen. So entstehen zwei Bausparverträge: Einer, der bereits angespart ist, und ein neuer, der noch bespart werden muss. Wegen der geringeren Bausparsumme wird der erste Vertrag schneller zuteilungsreif, sodass der Bausparer an sein Guthaben gelangt und zusätzlich auch das Darlehen in Anspruch nehmen kann. Den anderen Bausparvertrag bespart er nach einem neu vereinbarten Tarif.

Bausparvertrag verkaufen

Bausparerinnen und Bausparer können ihre Verträge auch verkaufen, etwa an einen Finanzdienstleister. Auch die Abtretung an ein Familienmitglied ist möglich. Beides hat den Vorteil, dass man schnell an sein Geld gelangt, ohne die Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Allerdings sollte man sich vorher mit seiner Bausparkasse in Verbindung setzen und mögliche Unwägbarkeiten im Vorfeld klären. Außerdem muss man die Bausparkasse über den Verkauf informieren, damit der Vertrag auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden kann.

Über die Autorin Stefanie Hutschenreuter

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Sie ist studierte Diplom-Journalistin. Während des Studiums und danach arbeitete sie als freie Mitarbeiterin und Redakteurin für mehrere Ratgeberredaktionen in Berlin und München. Es folgten rund 14 Jahre als Chefredakteurin von Bau- und Wohnmagazinen wie „Der Bauherr“ und „casamia“. Seit 2014 ist sie selbstständig als freie Journalistin tätig. Sie schreibt für unterschiedliche Print- und Onlinepublikationen.Ihre Themenschwerpunkte: Bauen, Architektur, Energie, Wohnen, Bildung, Nachhaltigkeit und insbesondere alles rund um die Immobilienfinanzierung. 

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