Gleich mehrere Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind wieder verfügbar. Das haben das Bauministerium und die staatliche Förderbank am 19. Februar angekündigt. Ab sofort können bereits wieder Anträge im Rahmen der drei Programme „Klimafreundlicher Neubau“, „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ und „Barrierereduzierung“ gestellt werden.
Wie das Handelsblatt im Rahmen der Ankündigung berichtete, sollen zusätzlich auch noch die Programme „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“, „Jung kauft Alt“, und „Gewerbe zu Wohnen“ noch „in diesem Jahr anlaufen“. Hier würden aber die genauen Konditionen gerade noch ausgehandelt. Auch wurde kürzlich bekannt, dass eine Verbesserung der Konditionen für das Programm „Wohneigentum für Familien“ ansteht.
Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Konditionen der drei wieder verfügbaren Programme.
Klimafreundlicher Neubau (Kredite 297 und 298)
Damit die Förderung in diesem Bereich wieder aufgenommen werden kann, pumpt die Bundesregierung insgesamt 762 Millionen Euro in den klimafreundlichen Neubau. Den Neubau und Erstkauf entsprechender Wohngebäude unterstützt die KfW jetzt wieder mit zinsgünstigen Krediten ab 1,15 Prozent effektiver Jahreszinsen. Bis zu 150.000 Euro können Kreditnehmer zu den entsprechenden Konditionen pro Wohneinheit erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Immobilie die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und sie weder mit Öl oder Gas noch mit Biomasse beheizt wird. Die Details zum Programm finden Sie in unserem aktualisierten Ratgeber: KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau – so funktioniert die Förderung.
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Kredit 134)
Insgesamt 15 Millionen Euro fließen neu ins den Fördertopf für das genossenschaftliche Wohnen, was tatsächlich eine deutliche Steigerung gegenüber den neun Millionen Euro vom vergangenen Jahr darstellt. Gefördert werden hier ausschließlich Privatleute, die sich Genossenschaftsanteile für ihren selbstgenutzten Wohnraum kaufen. Sie können bis zu 100.000 Euro über den Förderkredit ab 0,98 Prozent effektiver Jahreszinsen erhalten. Dazu gewährt die KfW auch noch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,50 Prozent der Kreditsumme.
Barrierereduzierung (Investitionszuschuss 455-B)
Auch der Zuschuss für die Barrierereduzierung kann ab sofort wieder beantragt werden. Gefördert werden hier unter anderem bauliche Maßnahmen, die das Wohnen etwa im Alter angenehmer machen können. Dazu zählen zahlreiche Einzelmaßnahmen wie die Verbreiterung von Wegen, die Reduzierung von Treppen, der Einbau von Treppenliften oder auch Überdachungen zum Wetterschutz. Auch der Kauf einer barrierearmen Immobilie wird gefördert. Insgesamt kann der Zuschuss bis zu 6.250 Euro betragen. Begrenzt ist er auf zehn bis 12,50 Prozent aller förderfähigen Kosten.
Frühzeitige Beantragung könnte sich lohnen
Dass die Regierung für gleich drei Programme die Mittel aufgestockt hat, ist eine gute Nachricht für Immobilienbesitzer und Kaufwillige. Hier zeigt sich aber auch, bei wie vielen Programmen zuletzt die Mittel aufgebraucht wurden. Wer mit Entscheidung und Planung bereits weit genug ist, sollte also mit dem Antrag besser nicht zu lange warten.
Eine aktualisierte Übersicht zu den Programmen der KfW finden Sie in unserem Beitrag KfW Förderung 2024: Die KfW Darlehen im Überblick. Für (angehende) Immobilienbesitzer und -besitzerinnen sind zudem oft auch die Förderprogramme des jeweiligen Bundeslandes interessant. Lesen Sie hierzu unserem Ratgeber zu den Förderprogrammen der Bundesländer.