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Immobilienfinanzierung

Auf die Beleihungsgrenze kommt es an

Eike Schulze
Autor
Veröffentlicht am: 12.06.2019

Auf einen Blick

  • Die Beleihungsgrenze: ein zentraler Baustein für die Darlehenskonditionen
  • Die Beleihungsgrenze gibt den Wert an, bis zu der die Immobilie mit guten Konditionen beliehen werden kann.
  • Unterhalb der Beleihungsgrenze liegende Darlehen werden als 1a-Kredite, oberhalb der Beleihungsgrenze als 1b-Kredite bezeichnet.
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Entscheidend für den Darlehensnehmer ist die Darlehenshöhe für eine Immobilie. Dafür sind zwei Teile sehr wichtig: zum einen der Wert des neuen Zuhauses, zum anderen auch die Bonität des Erwerbers. Die Bonität ergibt sich aus der Zusammenschau zwischen Eigenkapital und den Einkünften, die die Finanzierung auf Dauer sicherstellen sollen. Je besser diese ist, desto geringer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Finanzierung in Gefahr gerät.
Lesen Sie hierzu auch, wie Sie Ihre Bonität verbessern können.

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Dennoch ist natürlich die Immobilie maßgeblich für die Darlehenssumme, die letztendlich auch zur Verfügung gestellt werden kann. Ganz egal ob vielleicht ein kleiner Kredit ausreicht, um diese zu finanzieren oder eine Vollfinanzierung, immer spielt ein Begriff mit: die Beleihungsgrenze. Die Beleihungsgrenze hat nur bei der Kreditvergabe durch institutionelle Anbieter eine Bedeutung, nicht jedoch bei privater Kreditvergabe oder anderen Finanzierungsformen wie dem Immobilienrentenkauf.

Beleihungsgrenze

Im Durchschnitt beträgt die Beleihungsgrenze 60 Prozent des Beleihungswertes der Immobilie. Die Beleihungsgrenze gilt für erstrangig vergebene Kredite. Die Grenze ist in gewisser Weise flexibel, da es keine rechtlich bindende Vorschrift gibt. Einzige Ausnahme bildet der nicht so häufig vergebene Realkredit. Hier liegt die Grenze bei 60 Prozent des Beleihungswertes (§ 14 PfandBG) für Wohnimmobilien.

An diesem Rahmen orientieren sich auch die Kreditgeber, wenn es um die Beleihungsgrenze geht. Dieser Wert gilt als sicher, selbst wenn die Finanzierung einmal platzen sollte. Mit diesem Sicherheitsabschlag lassen sich in der Regel auch Darlehen tilgen, wenn die Immobilie zwangsversteigert werden muss. Diese Darlehen werden auch als 1A-Darlehen bezeichnet, da sie erstrangig im Grundbuch stehen.

Bei Darlehen oberhalb der 60-Prozentmarke, ist es üblich, einen Zinsaufschlag zu nehmen. Die Kredite oberhalb der Beleihungsgrenze werden deshalb auch als 1B-Darlehen bezeichnet. Je höher der Finanzierungsbedarf, desto höher damit auch der Risikoaufschlag des Kreditgebers. Wer sogar eine Vollfinanzierung realisieren möchte, muss ein entsprechendes Einkommen sowie eine hohe Bonität nachweisen können. Die Summe, die oberhalb der üblichen Beleihungsgrenze von 60 Prozent liegt, wird auch als Blankoanteil (1B-Darlehen) des Kredites bezeichnet.

Das heißt: Dieser Kredit wird ohne Sicherheiten aufgrund der hohen Bonität des Kunden vergeben. Eine noch höhere Bonität verlangt ein Personalkredit/Blankokredit, hierbei wird ein Darlehen ausschließlich aufgrund der persönlichen Bonität vergeben, eine Beleihungsgrenze spielt keine oder eine völlig untergeordnete Rolle. Auch beim Personalkredit ist mit einem Zinsaufschlag zu rechnen.

Wenn ein 1A-Darlehen nicht ausreicht

Darlehen über die Beleihungsgrenze hinaus heißen 1B-Darlehen oder zweites Hypothekendarlehen. Im Grundbuch sind sie durch ein zweitrangiges Grundpfandrecht eingetragen. Sofern nicht andere Sicherheiten gestellt werden können, kommt auch eine öffentliche Bürgschaft infrage, die den Kreditgeber von möglichen Finanzierungsrisiken fernhält. Die Bürgschaften erhalten Kreditnehmer beim jeweiligen Bundesland oder bei einem der hierfür zuständigen öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute.
Dann sollte sich der Zinsaufschlag für die Finanzierung auch in Grenzen halten. Grundsätzlich ist ein zweitrangiges Darlehen jedoch in der Regel mit einem Zinsaufschlag verbunden und kann so mit einigen Tausend Euro höheren Kosten einhergehen. Bei eher durchschnittlichem Einkommen empfiehlt es sich jedoch in der Regel, noch eine Weile zu sparen, bis genug Eigenkapital für eine günstigere Baufinanzierung angesammelt ist.

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Das können Sie bei der Finanzierung selbst beeinflussen

Die Kriterien können nur teilweise vor dem direkten Vertragsabschluss beeinflusst werden. Wichtig ist ein möglichst hoher Eigenkapitalstock, hier können sicher Schenkungen von Eltern oder Verwandten helfen. Bei Neubauten können vielleicht die Außenanlage oder teilweise auch der Innenausbau des Gebäudes oder die aufwendige Sanierung bei Altbauten zeitlich nach hinten geschoben werden, um den Darlehensbedarf zu realisieren, aber dann entsteht der Kreditbedarf eben später.
Vorteilhaft ist dies eigentlich nur, wenn durch diese Maßnahmen die Grenzwerte zur Beleihung unterschritten werden, um so in den Genuss günstigerer Konditionen zu kommen. Beförderungen im Job sind natürlich gut, ein Jobwechsel zu einem anderen Unternehmen eher eine schlechte Idee, selbst wenn der Verdienst deutlich ansteigt. In der Probezeit dürfte es schwierig werden, eine Finanzierung zu realisieren.

Diplom-Geograph und Diplom-Betriebswirt. Nach einigen Jahren als Referent einer großen Versicherungsgesellschaft für den Bereich Akademiker folgte eine Tätigkeit als Redakteur für große Finanzdienstleister. Seit 20 Jahren als freier Journalist für Verbraucher unterwegs  – mit dem Ziel, präziseInformationen zur Geldanlage sowie zu Immobilien und Versicherungen zu liefern. Die Texte erscheinen regelmäßig in verschiedenen Printmedien. Viele Informationen beruhen dabei auf praktischen Erfahrungen. Ausführliche Texte von Eike sind beispielsweise in „Geldtipps“ oder „Fakten & Tipps“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft zu lesen.S eit 2008 schreibt Eike für biallo.de. Mehr als 20 Bücher in 20 Jahren stammen – meist als Co-Autor - aus seiner Feder. 

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