Was ist Ökostrom?
Grün ist nicht gleich grün, das trifft auch auf dem Markt für Stromprodukte zu. Wenn von Ökostrom, auch Grün- oder Naturstrom genannt, die Rede sein kann, ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Für Verbraucher ist es nicht leicht erkennbar, dennoch unterstützen sie mit der Wahl eines Ökostromtarifs die Energiewende und den Klimaschutz. Ökostrom ist ein Mischprodukt, das sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein kann.
EEG-Strom
Mehr als 40 Prozent des Stroms im Netz erzeugen Erneuerbare-Energien-Anlagen. Bis zum Jahr 2030 sollen es nach dem Willen der Politik 80 Prozent sein. Der bei weitem größte Teil des grünen Stroms – im Jahr 2020 laut Bundesnetzagentur umgerechnet rund 94 Prozent – stammt bis dato aus Erzeugungsanlagen, für die ein Anspruch auf Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht.
Ökostrom, den Verbraucher bereits über die EEG-Umlage mitfinanzieren, darf nicht ein zweites Mal als Öko verkauft werden, es gilt das „Doppelvermarktungsverbot“. Das heißt, im Handel an der Strombörse verwandelt sich EEG-Strom gleichzeitig in „Graustrom“, das ist Strom ohne Zuordnung zu einer bestimmten Erzeugungsart. Energieversorger müssen bei ihren Stromtarifen im sogenannten Produktmix (siehe Abschnitt Stromkennzeichnung) angeben, wie viel EEG-Strom rein rechnerisch durch die Zahlung der Umlage bereitgestellt wird.
Echter Ökostrom? Strom mit Herkunftsnachweis
Ob Windkraft , Photovoltaik , Wasserkraft , Biomasse- oder Geothermie: Voraussetzungen dafür, dass Ökostrom als solcher vermarktet werden darf, sind Herkunftsnachweise. Es handelt sich um elektronische Dokumente, die anzeigen, wie und wo der Strom erzeugt worden ist. Für jede erzeugte Megawattstunde wird ein Nachweis ausgestellt und nach deren Lieferung an den Verbraucher wie ein Fahrschein entwertet. Für EEG-Strom gibt es aufgrund des Doppelvermarktungsverbotes keine Herkunftsnachweise. Aufgrund der EEG-Förderung ist die Zahl der Herkunftsnachweise für Ökostrom aus Deutschland verhältnismäßig gering.
Grüner Strom mit Herkunftsnachweis kommt hierzulande etwa aus Anlagen, denen Power Purchase Agreements (PPA) zugrunde liegen. Das sind langfristige Lieferverträge zwischen Stromproduzenten und größeren Stromabnehmern. Auf dieser Basis werden Bau und Betrieb zum Beispiel von Windparks oder Photovoltaik-Freiflächenanlagen gesteuert. PPAs sind in Deutschland noch ein junges Finanzierungsinstrument.
Zudem gibt es Strom mit Herkunftsnachweis aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, die aus der Förderung herausfallen, weil sie älter als 20 Jahre sind. Seit letztem Jahr sind für die ersten – das EEG trat im Jahr 2000 in Kraft – keine Einspeisevergütung mehr möglich. Auch für den Weiterbetrieb von „Ü20-Anlagen“ sind PPAs ein Mittel der Wahl.
Handel mit Herkunftsnachweisen – Greenwashing?
Die Mehrzahl der Herkunftsnachweise, mit denen Energieversorger in Deutschland Ökostrom vermarkten, kommt aus dem Ausland. Der Handel mit diesen Zertifikaten läuft europaweit, ausgestellt werden sie in dem jeweiligen EU-Staat. Energieversorger können das Zertifikat allein, ohne den Strom, erwerben und auf ihren Energiemix anrechnen. Kritiker sprechen von „ Greenwashing “.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien sieht Herkunftsnachweise als Brücke: In der Übergangsphase hin zu 100 Prozent erneuerbarer Energien seien sie „mit entsprechenden Kriterien ein sinnvolles Konstrukt, um Ökostrom für Kunden nachzuweisen“, teilt der BEE mit.
Das Umweltbundesamt führt seit 2013 ein Herkunftsnachweisregister. In einer Marktanalyse 2019 erklärte die Behörde, dass die in Deutschland entwerteten Nachweise „annähernd zur Hälfte aus Norwegen und zu über 90 Prozent aus Wasserkraft“ stammen. Und das größtenteils aus alten Erzeugungsanlagen. Nur fünf Prozent aller Beweise rührten 2017 von Kraftwerken her, die nicht älter als sechs Jahre waren.
Grafiken zur Herkunft von Ökostrom
Die folgenden beiden Grafiken geben einen Überblick darüber, aus welchen Ländern die Herkunftsnachweise (HKN) von Ökostrom in Deutschland im Jahr 2020 kamen.
Grafik 1: Herkunftsnachweise: Aus diesen Ländern kommt der Ökostrom
Graifk 2: Herkunftsnachweise nach Ausstellungsland: Anteil in Prozent
Regionalstrom
Der Begriff steht für Ökostrom, der in einem Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnort des Verbrauchers produziert wird. Dafür gibt es Regionalnachweise . Und dies – anders als bei den Herkunftsnachweisen – auch dann, wenn der Strom über das EEG gefördert wird. Der Anlagenbetreiber erhält eine etwas geringere Einspeisevergütung, dafür entfällt das Doppelvermarktungsverbot. Anbieter bilden im Produktmix in der Stromkennzeichnung Regionalstrom als Teil des EEG-Stroms ab.