Auf einen Blick
  • Markus Braun, Ex-Chef der Skandalfirma Wirecard, sagt vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags aus – und verweigert größtenteils die Aussage. 

  • Die Insolvenz des ehemaligen Zahlungsdienstleisters ist spektakulär. Sie steht jedoch in einer langen Reihe anderer Skandale und Pleiten.

  • Grundsätzlich gilt bei einer Insolvenz: Aktien sind keine Darlehen, die Aktionäre keine Gläubiger, sondern Anteilseigner. Sie stehen daher mit ihren Forderung nach Entschädigung ganz hinten an.

  • Die Wahrscheinlichkeit, dass für die Anteilseigner im Insolvenzverfahren etwas abfällt, ist gering. Ihnen bleibt dann nur der Klageweg.
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Der Hauptzeuge kam durch den Hintereingang: Zivilpolizisten bahnten am vergangenen Donnerstag Markus Braun den Weg in jenen Raum, in dem der Untersuchungsausschuss des Bundestages versucht, den Wirecard-Skandal aufzuklären. Braun ist der ehemalige Vorstandschef der Firma. Er gilt als einer der Hauptverantwortlichen in dem Verfahren um Betrug und verschwundene Milliarden bei dem einstigen Zahlungsdienstleister.

Bei Wirecard waren im Sommer Luftbuchungen und ein Finanzloch in Höhe von 1,9 Milliarden Euro aufgetaucht. Die Staatsanwaltschaft wirft Braun vor, Kopf einer gewerbsmäßigen Betrugsbande zu sein. Vor dem Untersuchungsausschuss sollte Braun jedoch vor allem über seine Beziehungen zu Behördenvertretern und Politik berichten. Der Ausschuss will herausfinden, ob im Umgang öffentlicher Stellen mit dem Skandalunternehmen Fehler gemacht wurden.

Doch der Ex-Chef verlas lediglich ein Eingangsstatement. Ihm sei nicht bekannt, "dass Behörden, Aufsichtstellen oder Politiker sich unlauter verhalten hätten", hieß es darin. Er wolle sich zeitnah zu den Sachverhalten gegenüber der Staatsanwaltschaft äußern, fügte Braun hinzu. Anschließend beantwortete er keine einzige, der ihm von den Ausschussmitgliedern gestellten Fragen – außer der nach seinem Geburtsdatum. Auch den Mitarbeitern und geprellten Anlegern von Wirecard hatte er nichts zu sagen: Er berufe sich auch hier auf sein Auskunftsverweigerungsrecht.  

Mitarbeiter, Gläubiger und Aktionäre werden es zur Kenntnis genommen haben. Für den ehemaligen Dax-Konzern läuft derzeit das Insolvenzverfahren. Tausende Gläubiger haben ihre Ansprüche bereits angemeldet. Und auch viele Aktionäre hoffen, über Klagen noch zu einer Entschädigung zu kommen. Es ist das erste Mal, das ein Unternehmen aus dem Deutschen Aktienindex pleite gegangen ist. Doch es war nicht der erste Insolvenz-Skandal – und es wird auch nicht der letzte gewesen sein.

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Seit wann gibt es solche Pleiten?

Es gab sie bereits vor mehr als 500 Jahren. So musste 1494 die Banco Medici in Florenz abgewickelt werden. Das Bankhaus hatte immerhin die päpstlichen Finanzen betreut und war wirtschaftliche Stütze von Florenz. 1799 wurde die Niederländische Ostindien-Kompanie verstaatlicht, oder vielmehr deren verbliebene Vermögensmasse und Schulden nach dem Bankrott. 1931 wurde die Danatbank zahlungsunfähig, die damals zweitgrößte deutsche Bank, und zwar im Zusammenhang mit einem Bilanzfälschungs-Skandal.

Der seinerzeit größte Wirtschaftsskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte ereignete sich 1988: : Das Einzelhandelsunternehmen co op AG wurde zerschlagen. Grund waren Bilanzmanipulationen und Vermögensverschiebungen von heute umgerechnet 4,5 Milliarden Euro. Der Vorstand hatte mehrere Banken um zwei Milliarden D-Mark geprellt.

1995 fiel die Barings Bank, die älteste Investmentbank im Vereinigten Königreich Verlusten von 1,4 Milliarden US-Dollar zum Opfer, die der Derivate-Händler Nick Leeson verspekuliert hatte. Die ING Groep übernahm Barings für ein symbolisches Pfund. 2001 sorgte der Energiekonzern Enron für einen der größten Wirtschaftsskandale der USA – umfassende Bilanzfälschungen führten zur Insolvenz und vernichteten 60 Milliarden US-Dollar Börsenwert.

Welche Skandale gab es seit 2000?

Im Jahr 2002 wurde bekannt, dass 95 Prozent der angegebenen Umsätze der Telematikfirma Comroad frei erfunden waren – eines der bekanntesten Unternehmen des Neuen Marktes. Der Gründer wurde wegen Kursbetrugs, Insiderhandels und gewerbsmäßigen Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt. 2008 war dann das Jahr der Immobilien-Krise in den USA. Sie ist verknüpft mit dem Namen Lehman Brothers.

Die Investmentbank musste Insolvenz anmelden, weil die US-Regierung anders als bei Bear Stearns, Fannie Mae und Freddie Mac nicht mehr gewillt war, das Unternehmen zu retten. Infolge der Lehman-Insolvenz brach der Interbankenhandel zusammen. Dies löste auch eine Krise bei der deutschen Hypo Real Estate aus. Die Schieflage des Immobilien-Konzerns  führte zu dessen Verstaatlichung Ende 2009. Der Bund übernahm sämtliche Anteile von den Aktionären. Unterm Strich kostete die Pleite den Steuerzahler Milliarden.

2009 ging auch der Handelskonzern Arcandor – ehemals Karstadt-Quelle – insolvent. Der Vorstandsvorsitzende Thomas Middelhoff wurde wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt. 2012 reichte der Drogeriemarkt Schlecker Insolvenz ein, der die meisten Filialen der Branche in Deutschland betrieb. Gegen mehrere Mitglieder der Familie wurden Verfahren wegen Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrott eingeleitet.

2014 befand sich die IVG Immobilien in einem Insolvenzverfahren, das das Kapital der Gesellschaft auf Null herabsetzte und durch einen "Debt-to-Equity-Swap" wieder erhöhte. Dabei wurden die Forderungen der Gläubiger gegen neue Anteile am Unternehmen eingetauscht, unter Ausschluss der Alt-Aktionäre. Damit endete die Börsennotierung.

Was können Aktionäre bei einer Insolvenz tun?

Die Aufzählung ließe sich lange erweitern – mit Namen wie Philipp Holzmann, Swissair, der Kirch-Gruppe, Hypo Alpe Adria oder Air Berlin. Was aber lässt sich aus der Vergangenheit für die Aktionäre etwa von Wirecard lernen? Was kann man tun? Um das Ergebnis vorwegzunehmen: In der Regel sieht es nicht gut aus für die Anteilseigner. Sie machen Verluste, oft sogar Totalverlust. Häufig fallen die Werte ins Bodenlose.

Rendite und Risiko hängen am Aktienmarkt eng zusammen: Je höher die Rendite, desto höher ist in der Regel auch das Risiko. Bei einer Insolvenz trägt der Aktionär dieses unternehmerische Risiko. Aktionäre sehen sich oft als Gläubiger und das insolvente Unternehmen als Schuldner, dem man mit seiner Zeichnung Kapital gegeben hat. Streng genommen jedoch sind die Aktionäre selbst Schuldner im Insolvenzverfahren. Denn sie sind Gesellschafter des insolventen Unternehmens. Allerdings haben sie keine Nachschusspflicht. 

Der Verlauf eines Insolvenzverfahrens hängt dabei davon ab, wie die Aussichten in und nach der Insolvenz stehen. Prinzipiell kann eine Zahlungsunfähigkeit auf zwei Wegen entstehen. Zum einen durch Überschuldung eines Unternehmens: Dann sind die Kredite höher als das Vermögen der Gesellschaft. Oder durch fehlende Liquidität: Dann kann das Unternehmen die laufenden Kosten nicht mehr aus den Einnahmen zahlen.

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Wie läuft das Insolvenzverfahren ab?

Wenn bei einer insolventen Firma noch Aussicht auf Erholung besteht, kommt es zur Eigenverwaltung: Innerhalb einer Schutzschirmzeit von drei Monaten arbeitet das Unternehmen einen Insolvenzplan zur Sanierung aus. Die drei Monate sind eine Schonfrist für Forderungen der Gläubiger. Ein Sachwalter überwacht diese Phase. 

Gibt es keine Chance auf Erholung mehr, bestellt das Amtsgericht einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter von außen, der die Sache für die Gesellschaft regelt. Das ist bei Wirecard der Fall. Insolvenzverwalter ist dort der Münchner Rechtsanwalt Michael Jaffé. Das bisherige Management hat nichts mehr zu sagen. 

In so einem Fall werden die Aktien zum Spielball von Spekulanten, oft mit starken Kursbewegungen auf niedrigem Niveau. Die Alt-Aktionäre schauen meist in die Röhre, von ihrem Kapital bleibt nicht viel übrig. Unternehmen wie Arcandor, Babcock Borsig, Philipp Holzmann, Walter Bau oder eben Wirecard werden an der Börse zu Untoten, zu Zombies, die als lebende Leichen im Index liegen. Beispiel Wirecard: Fast 200 Euro war die Aktie einmal wert. Jetzt steht ihr Kurs bei nicht einmal 60 Cent.  


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Welche Ansprüche haben die Aktionäre?

Weil die Aktionäre keine Gläubiger der insolventen Gesellschaft sind, können sie auch keine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Sie bleiben außen vor, ohne Anspruch darauf, Einfluss auf das Insolvenzverfahren zu nehmen. Erst wenn wirklich alle Verbindlichkeiten beglichen sind, kommen die Aktionäre zum Zuge (Paragraph 199 S. 2 InsO). In der Regel jedoch reicht das normalerweise das Vermögen nicht einmal dazu, die Forderungen aller Gläubiger zu befriedigen – geschweige denn die Verluste der Aktionäre auszugleichen. Denn in einem typischen Insolvenzverfahren werden bestenfalls zehn Prozent der Ansprüche befriedigt. 

Auch bei Wirecard besteht für die Aktionäre kaum Grund zu Optimismus. Am 25. Juni 2020 hat das Unternehmen Insolvenzantrag gestellt, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Die Anleger verloren Beträge in Milliardenhöhe. Die Aktie fiel aber nie auf Null, sondern zuckte noch. Und tatsächlich dürfte es noch einige werthaltige Bereiche bei Wirecard geben.

Doch vom Erlös dieser Bereiche dürften die Aktionäre kaum etwas haben. Denn sie stehen ganz hinten bei der Verteilung. Zuerst werden die Gläubiger befriedigt. Bislang haben etwa 11.500 Gläubiger Forderungen von 12,5 Miliarden Euro angemeldet. Zwar hat Insolvenzverwalter Jaffé einige Auslandstöchter des Konzerns bereits verkauft. Die Erlöse daraus sollen jedoch lediglich bei gut einer halben Milliarde Euro liegen. Es gilt bereits als ausgeschlossen, dass der Insolvenzverwalter die verlorenen Milliarden der Gläubiger zurückholt.

Und erst nach den Gläubigern sind die Aktionäre an der Reihe. Dazu gehören zuerst das Finanzamt mit Steuerforderungen, die Sozialkassen mit ausstehenden Sozialbeiträgen, Banken und Lieferanten. Alleine die Geldhäuser Commerzbank, LBBW, ABN Amro und ING sollen dabei Darlehensforderungen von 1,5 Milliarden Euro an Wirecard haben. Und auch Anleihen-Inhaber sind Gläubiger und erhalten daher noch vor den Aktionären Geld zurück. 

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Welche Möglichkeiten bleiben den Aktionären?

Handelt es sich allerdings wie bei Wirecard um einen Betrugsfall, können die Anleger Schadenersatzklagen in Betracht ziehen. Einje solche Klage kann sich etwa gegen die Firma selbst richten. Eine entsprechende Forderung können die Aktionäre sogar schon beim Insolvenzverwalter anmelden, bevor ein Gericht über den Schadensersatz entschieden hat. Allerdings dürften bis zu einem Urteil viele Jahre vergehen. Und der Insolvenzverwalter muss die Schadensersatz-Ansprüche anerkennen. 

Steht man dann den jahrelangen Rechtsstreit durch, winkt als Lohn jedoch nicht die Kompensation der Kursverluste, sondern lediglich eine Befriedigung nach Quote. Dennoch raten Aktionärsschützer Aktionären dazu, sich im Insolvenzverfahren anzumelden. Dies verursache keine Kosten. Die Aktionärsvereinigung DSW unterstützt Anleger, die versuchen wollen, Geld zurück zu bekommen.

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Wie sieht es mit Wirtschaftsprüfern und Finanzaufsicht aus?

Der Wirtschaftsprüfer EY (Ernst and Young) hat die Bilanzen Wirecards testiert. Kann man sie dafür zur Verantwortung ziehen? Auf wen sollen Aktionäre sich denn verlassen, wenn nicht auf das Urteil der Bilanzprüfer? Die beiden Fondsgesellschaften DWS und Union Invest haben bereits Klagen gegen EY angekündigt. Die Tübinger Anwaltskanzlei Tilp bereitet ein Musterverfahren gegen EY vor. Darin soll geklärt werden, ob grundsätzlich ein Anspruch gegen EY besteht. Um vor Gericht Erfolg zu haben, müsste man den Wirtschaftsprüfern dabei Vorsatz nachweisen.

Auch hier ermittelt zunächst die Staatsanwaltschaft, ob EY wirklich nur wegen eines Fehlers vergessen hat, sich Saldenbestätigungen der asiatischen Banken einzuholen. EY argumentiert, der konspirative und umfassende Betrug bei Wirecard sei nicht in der Prüfung aufzudecken gewesen. Es bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen verlaufen. Die gesamten strafrechtlichen Ermittlungen werden aufwendig sein und damit die Prozesse auf Schadensersatz verzögern.

Und was ist mit der Finanzaufsicht Bafin? Soll sie nicht auch "geschlampt" haben? Die Kanzlei Tilp plant auch gegen die Bafin ein Musterverfahren für Kapitalanleger. Doch die Bafin genießt ein Haftungsprivileg und haftet normalerweise nicht direkt gegenüber den Anlegern. Anlegerschützer planen deshalb eine Staatshaftungsklage gegen den Bund. Er muss für Versäumnisse der Finanzaufsicht gerade stehen, so die Argumenation. Der Ausgang solcher Verfahren ist jedoch äußerst ungewiss. Vor den Anlegern liegt damit insgesamt ein langer, steiniger Weg, für den sie Geduld benötigen.

Biallo-Fazit

Für die Aktionäre ist die Lage ernst, aber nicht hoffnungslos. Auf dem Weg zu Schadensersatz brauchen sie allerdings gehörig Durchhaltevermögen. Wegen der Verjährungsfrist von drei Jahren besteht aber auch keine Eile. Wenn sich der Nebel um die dubiosen Vorgänge gelichtet hat, kann es ratsam sein, sich einer Sammelklage anzuschließen.
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Über den Autor Alexander Rudow
Geboren 1972 in Münster/Westfalen. Bereits während seines Jura-Studiums und anschließenden Referendariats schrieb Alexander als freier Journalist für verschiedene regionale Tageszeitungen. Nach Absolvierung des zweiten Staatsexamens arbeitete er einige Zeit als Anwalt in eigener Kanzlei. Darüber hinaus war er in einer Warschauer Kanzlei tätig, wo er sich intensiv mit den deutsch-polnischen Handelsbeziehungen beschäftigte. Ebenfalls in Warschau unterrichtete er Deutsch als Fremdsprache am Österreich-Institut. 2010 entdeckte Alexander seine Leidenschaft für die Börse. Er ist glühender Verfechter der Buy-and-Hold-Strategie. Sein Depot umfasst ausgewählte Einzeltitel und ein ETF-Weltportfolio. Für biallo.de schreibt Alexander Börsen- und Aktien-Ratgeber. Dazu ist er als Lektor und freier Autor von Sachbüchern und in der Belletristik tätig.
Co-Autoren:
  Andreas Jalsovec
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