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Auf einen Blick
Wenn wie geplant die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge 2027 in Kraft tritt, wird auch eine Vorschrift abgeschafft, die bislang als sakrosankt galt: Die Riester-Rente war und ist eine lebenslange Rente, die Anbieter sind verpflichtet, diese Zusatzvorsorge bis zum Lebensende des oder der Versicherten auszuzahlen. Mit dem beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz fällt diese Pflicht weg, um die Renditechancen der geförderten, privaten Altersvorsorge zu erhöhen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hält jedoch einen nun möglichen Verzicht auf die lebenslange Auszahlung für „bedenklich“. Dies könne „zu ungewollten Härten im Alter führen“, warnt die DRV.
Die Riester-Rente war nach der Jahrtausendwende eingeführt worden, um ein sinkendes Rentenniveau bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Da die gesetzliche Rente ein Leben lang ausgezahlt wird, sollte dies auch für die Auszahlung der Riester-Renten gelten. Das ändert sich künftig. Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums heißt es nun: „Die Auszahlungsphase wird flexibilisiert. Wer aus eigenen Mitteln vorsorgt, kann künftig in größerem Umfang selbst über die Auszahlungsphase entscheiden.“ Und weiter:
„Sie können künftig zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
Für die Vorsorgesparer und Sparerinnen bedeutet das künftig: Wenn sie sich für den Auszahlplan entscheiden, bekommen sie zwar eine höhere Auszahlung als bei einer lebenslangen Rente, weil das Kapital ja nur bis zum Alter von 85 Jahren reichen muss. Sollten sie aber länger leben, benötigen sie andere finanzielle Reserven, um im allerletzten Lebensabschnitt nicht plötzlich mit weniger Geld auskommen zu müssen. Sich für diese Variante – Auszahlung bis zum 85. Lebensjahr – zu entscheiden, sollte deshalb gut überlegt und wohl kalkuliert sein.
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Dieser Passus der Reform wurde bislang allerdings wenig diskutiert. Im Vordergrund stand der sogenannte Kostendeckel, der nach der Kritik von Verbraucherschützern von 1,5 auf 1,0 Prozent reduziert wurde. Die in der Versicherungsmathematik als Langlebigkeitsrisiko bezeichnete Absicherung einer lebenslangen Zahlung aus der privaten Vorsorge war hingegen vor allem in Fachkreisen ein Thema. Die Rentenversicherung hatte allerdings bereits vor Jahren bei den damals gescheiterten Reformbemühungen davor gewarnt, dieses Risiko zu unterschätzen. In ihrer jüngsten Stellungnahme zu dem Reformgesetz heißt es jetzt: „Die Menschen leben deutlich länger, als sie denken.“ Die angedachte Wahloption zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr berge die Gefahr, „dass viele Personen ihre Lebenserwartung unterschätzen. Damit erhöht der Verzicht auf eine lebenslange Zahlung aus der privaten Altersvorsorge das Armutsrisiko im höheren Alter“. Das hätte auch entsprechende Auswirkungen auf die Höhe staatlicher Ausgaben für die Grundsicherung beziehungsweise Sozialhilfe.
Eine Auszahlungsphase von rund 20 Jahren entspreche zwar in etwa der derzeitigen durchschnittlichen Rentenlaufzeit; ein erheblicher Teil der Vorsorgenden wäre aber trotzdem im hohen Alter mit dem Wegfall der Leistungen aus dieser Vorsorge konfrontiert, argumentiert die Rentenversicherung. Denn von den heute 65-jährigen Männern werden nach der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes etwas mehr als 40 Prozent älter als 85 Jahre, bei den Frauen sind es sogar etwa 60 Prozent.
Dazu muss man wissen: Die Lebenserwartung von gesetzlichen Rentenversicherten im höheren und hohen Alter ist in den vergangenen 30 Jahren deutlich gestiegen. Zieht man die Sterbetafel von 1994/96 heran, hatten versicherte Männer mit 65 Jahren nach Berechnungen der Rentenversicherung noch eine Lebenserwartung von 14,63 Jahren, mit 75 Jahren von 8,75 Jahren und mit 85 Jahren von 4,59 Jahren. Etwa drei Jahrzehnte später, maßgebend ist nun die Sterbetafel 2022/2024, ist die Lebenserwartung in diesen Altersgruppen schon deutlich höher.
Bei einem 65-jähriger Versichertenrentner beläuft sich die sogenannte fernere Lebenserwartung nun auf 17,56 Jahre, das sind fast drei Jahre mehr. Bei einem 75-Jährigen sind es mit 10,93 Jahren immer noch gut zwei Jahre mehr als vor etwa 30 Jahren. Und der 85-Jährige hat mit einer Lebenserwartung von nun 5,57 Jahren statistisch betrachtet gute Chancen, den 90. Geburtstag gerade noch zu feiern. Auch die fernere Lebenserwartung bei den Frauen ist höher. Eine 85-jährige Rentnerin hat im Durchschnitt noch 6,57 Jahre zu leben, knapp ein Jahr mehr verglichen mit der Sterbetafel 1994/96 und ein Jahr mehr als der männliche Rentner in ihrem Alter. Dies geht aus Sterbefallberechnungen der DRV Bund hervor, die die DRV in ihrem Statistikband „Rentenversicherung in Zeitreihen 2025“ veröffentlicht hat. Menschen im Alter von 65 Jahren und mehr erreichen statistisch betrachtet ein höheres Lebensalter als Neugeborene, weil Sterberisiken vor dem Alter von 65 Jahren nicht mehr einberechnet werden müssen.
Die Lebenserwartung von Frauen ist höher als bei Männern, weil bei den Männern das Sterberisiko über nahezu alle Altersjahre hinweg größer ist als das der Frauen. Für Mädchen, geboren zwischen 2022 und 2024, beläuft sich die Lebenserwartung nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf 83,2 Jahre, für Jungen auf 78,5 Jahre. Das sind mehr bei den Männern 22,5 Jahre mehr als vor 100 Jahren, bei den Frauen sogar gut 24 Jahre mehr. Dies liegt laut der Statistikbehörde vor allem daran, dass sich die Säuglings- und Kindersterblichkeit erheblich verringert hat. Weitere maßgebliche Gründe sind dem Bundesamt zufolge „der Fortschritt in der medizinischen Versorgung, Hygiene, Ernährung und Wohnsituation sowie verbesserte Arbeitsbedingungen und gestiegener materieller Wohlstand“.
Die gestiegene fernere Lebenserwartung hat für die gesetzliche Rentenversicherung allerdings zur Folge, dass Renten viel länger ausgezahlt werden müssen als noch vor 20, 30 oder 40 Jahren. Als Reichskanzler Otto von Bismarck die gesetzliche Rentenversicherung 1889 einführen ließ, erlebten sogar die meisten Beschäftigten das Rentenalter erst gar nicht. So betrug bei Veröffentlichung der ersten allgemeinen Sterbetafel von 1871/1881 für das damalige Reichsgebiet die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt für Männer 35,6 Jahre und für Frauen 38,5 Jahre.

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