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Ungedeckte Lastschrift: So teuer kann ein leeres Konto werden

David Kotzmann
Redakteur
Aktualisiert am: 17.06.2024

Auf einen Blick

  • Wer mit der Girokarte und Unterschrift zahlt, sollte darauf achten, dass das Konto ausreichend gedeckt ist. Andernfalls kann es teuer werden.
  • Scheitert eine Lastschrift, können Gebühren und Bearbeitungskosten anfallen. Beauftragt der Händler ein Inkassobüro, können dafür schnell Kosten im dreistelligen Bereich entstehen.
  • Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie eine unberechtigte Lastschrift kostenlos zurückgeben können.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was passiert, wenn die Lastschrift von der Bank verweigert wird? 
  2. So viel kostet die ungedeckte Lastschrift bei der Bank
  3. So können Sie unberechtigte Lastschriften kostenfrei zurückgeben
  4. Weitere Fragen bezüglich überzogenen Girokontos 

Regelmäßige Lastschriften gehören auf dem Bankkonto heute zum Alltag. Fällt der Zahlungsgrund weg, können diese Lastschriften leicht widerrufen werden. Doch nicht nur wiederkehrende Zahlungen, wie die Handyrechnung oder Vereinsbeiträge, werden per Abbuchung vom Konto beglichen. Viele Verbraucher zücken an der Kasse ihre Girokarte und begleichen den Einkauf mit ihrer Unterschrift. Doch nicht immer geht die Bezahlung glatt. Ist das Girokonto überzogen und der Dispo ausgereizt, verweigert die Bank die Abbuchung und gibt die Lastschrift zurück.

Beim Bezahlen mit Girokarte und Geheimzahl (PIN-Nummer) wird dies sofort bemerkt, denn das System überprüft die Kontodeckung direkt beim Zahlvorgang und verweigert gegebenenfalls die Abbuchung.

 

Was passiert, wenn die Lastschrift von der Bank verweigert wird? 

Wenn eine Lastschrift von Ihrer Bank verweigert wird, liegt das häufig daran, dass Ihr Konto nicht genügend Deckung aufweist. Die Bank kann eine Lastschrift nicht ausführen und belastet somit nicht Ihr Konto, wenn der erforderliche Betrag nicht auf Ihrem Konto verfügbar ist. In dem Fall einer nicht eingelösten Lastschrift spricht man von einer Rücklastschrift oder einer sogenannten geplatzten Lastschrift. Dies kann unangenehme Folgen, wie zusätzliche Gebühren durch die eigene Bank und zusätzliche Kosten durch den Zahlungsempfänger haben.

Wichtig: Im § 675o Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es: “Lehnt der Zahlungsdienstleister die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ab, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer hierüber unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der Fristen gemäß § 675s Abs. 1 zu unterrichten (...) Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag ein Entgelt für den Fall vereinbaren, dass er die Ausführung eines Zahlungsauftrags berechtigterweise ablehnt.“ 

Die Banken, darunter auch die Sparkassen, erheben in der Regel solch eine Gebühr im Rahmen einer Rücklastschrift. Diese Kosten variieren je nach Bank und Kontomodell.

Zusätzlich können auch weitere Kosten durch den Zahlungsempfänger entstehen, wenn dieser ebenfalls Kosten, wie zum Beispiel Mahngebühren, für die nicht ausgeführte Lastschrift erhebt.

Was mache ich, wenn die Lastschrift nicht eingelöst wird?

Falls Sie feststellen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wurde, können folgende Schritte Ihnen helfen, die Situation zu bewältigen:

  • Informieren Sie den Zahlungsempfänger: Setzen Sie sich umgehend mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung und informieren Sie ihn über die nicht eingelöste Lastschrift. Oftmals kann eine alternative Zahlungsweise vereinbart werden.
  • Zahlen Sie den offenen Betrag manuell: Überweisen Sie den ausstehenden Betrag direkt an den Zahlungsempfänger. Dadurch vermeiden Sie zusätzliche Mahngebühren und zeigen Ihre Zahlungsbereitschaft.
  • Bitten Sie um eine erneute Abbuchung: Sobald Sie den ausstehenden Betrag auf Ihr Konto eingezahlt haben, können Sie den Zahlungsempfänger bitten, die Lastschrift erneut durchzuführen.
  • Prüfen Sie die AGBs des Händlers: Machen Sie sich mit den Bedingungen des Händlers vertraut, um mögliche zusätzliche Kosten zu verstehen und gegebenenfalls zu vermeiden.

Wie kann ich Rücklastschriften verhindern?

Um zu vermeiden, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wird, können folgende Tipps hilfreich sein:

  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Konto: Stellen Sie sicher, dass genügend Kontodeckung für anstehende Zahlungen vorhanden ist. Dies können Sie leicht durch Ihr Online-Banking oder Ihre Kontoauszüge prüfen.
  • Richten Sie einen Dispositionskredit ein: Ein Dispositionskredit kann kurzfristige Engpässe überbrücken und verhindern, dass Lastschriften abgewiesen werden.
  • Kontaktieren Sie Ihre Bank: Falls Sie wissen, dass eine Lastschrift mangels Deckung nicht ausgeführt wird, setzen Sie sich sofort mit Ihrer Bank in Verbindung. Diese kann Ihnen mögliche Lösungen anbieten, wie beispielsweise eine vorübergehende Erhöhung des Dispositionskredits.
  • Informieren Sie den Zahlungsempfänger: Wenn absehbar ist, dass eine Lastschrift nicht ausgeführt werden kann, informieren Sie den Zahlungsempfänger. Oftmals kann eine alternative Zahlungsweise vereinbart werden.

 

So viel kostet die ungedeckte Lastschrift bei der Bank

Wenn eine Lastschrift nicht eingelöst wird, erhebt Ihre Bank in der Regel eine Gebühr für den gescheiterten Vorgang. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Kosten bei einzelnen Banken auf Sie zukommen.

Bank Kosten für die abgelehnte Lastschrift mangels Deckung
HypoVereinsbank 2,00 Euro
C24* 3,00 Euro
TargoBank* 1,88 Euro (kostenfrei beim Kontomodell Starter-Konto)
DKB* 1,00 Euro
ING* 1,00 Euro
MeineBank* 0,00 Euro
Santander* 0,00 Euro
Norisbank* 0,68 Euro
Consorsbank* 0,00 Euro
1822direkt Porto

Stand: 10.06.2024; Eigene Recherche

Vorsicht bei weiteren Gebühren durch den Händler

Eine geplatzte Lastschrift kann schnell teuer werden. Anfallende Mahngebühren und eventuelle Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros werden von Verkäufern schnell an den säumigen Zahler weitergegeben. Durch die zurückgewiesene Lastschrift gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug und muss daher die Kosten für das Eintreiben der offenen Forderungen tragen.  

Zusätzlich erhebt Ihre Bank, also die Bank des Zahlungspflichtigen, bei einer geplatzten Lastschrift eine Gebühr an den Händler beziehungsweise den Zahlungsempfänger. Diese Gebühr kann der Zahlungsempfänger Ihnen in Rechnung stellen. Jedoch sind alle Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, nur zulässig, sofern es sich hierbei um tatsächliche Kosten handelt. Diese entstehen durch die genannte Bankgebühr, Porto und weitere Verwaltungskosten. Hierzu haben bereits verschiedene Landgerichte Urteile gefällt.

Das heißt, dass sich die Beträge summieren können. Daher achten Sie auch immer auf die AGB des Händlers, in denen die Kosten und der Umgang mit nicht eingelösten Lastschriften geregelt sind. Beispielsweise heißt es bei REWE in den AGB: „Ebenfalls behalten wir uns vor, Gebühren für nicht genehmigte Rücklastschriften weiter zu belasten. Pro Rücklastschrift werden dir die Gebühren in Rechnung gestellt, die von der Bank für den fehlgeschlagenen Einzugsversuch veranschlagt werden. Hinzukommen können Porto- und Versandkosten. Es steht dir jedoch frei, den Nachweis eines geringeren oder gar keinen Schadens bei REWE zu erbringen.“

Für Verbraucher heißt das: Vor der Unterschrift unter eine Lastschrift sollten Sie Ihren Kontostand prüfen. Das gilt vor allem dann, wenn das Girokonto bereits überzogen ist und das Dispokredit-Limit naht. Ob das klassische Lastschrift- oder PIN-Nummern-Verfahren zum Einsatz kommt, bestimmt der Händler. Als Verbraucher haben Sie darauf keinen Einfluss.

 

So können Sie unberechtigte Lastschriften kostenfrei zurückgeben

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Konto zu Unrecht durch eine Lastschrift belastet wurde, können Sie innerhalb von acht Wochen die Rückgabe verlangen. Hierbei müssen Sie keine Gründe vorlegen und auch keine Gebühren zahlen. Sofern der Zahlungsempfänger kein gültiges Lastschriftmandat von Ihnen besitzt, verlängert sich diese Frist sogar um 13 Monate. Anfallende Kosten werden grundsätzlich dem Zahlungsempfänger in Rechnung gestellt.

Achtung: Sollten Sie jedoch im Unrecht sein, wird der Zahlungsempfänger getragene Gebühren und eventuelle Mehrkosten an Sie weitergeben!

  • Lesetipp: Mit der 50-30-20-Regel stellen wir Ihnen eine interessante Möglichkeit vor, wie Sie Ihre Finanzen in den Griff bekommen.

Dispo oder Abrufkredit helfen, einen finanziellen Engpass zu überbrücken

Sie haben gerade Ihren Einkauf getätigt, mit Unterschrift bezahlt und dann bemerkt, dass Ihr Konto nicht gedeckt ist? Auch, wenn Sie am Ende des Monats kein Geld mehr haben, können Sie den Dispokredit in Anspruch nehmen. Alternativ setzen Sie auf die günstigere Variante: den Abrufkredit

Die meisten Banken räumen ihren Kunden einen Dispokredit in Höhe von zwei oder drei Monatsgehältern ein. Achtung: Für die Inanspruchnahme werden Zinsen von bis zu 15 Prozent fällig. Daher gilt: Wer sein Girokonto nicht nur ab und zu, sondern ständig überzieht, der sollte den teuren Dispokredit gegen einen viel günstigeren Rahmenkredit einer Direktbank wie der Volkswagen Bank oder ING ablösen.

 

Weitere Fragen bezüglich überzogenen Girokontos 

Erfolgt ein Schufa-Eintrag bei Kontoüberziehung?

Eine genehmigte Kontoüberziehung im Rahmen des Dispositionskredits wirkt sich nicht negativ auf Ihre Schufa aus. Problematisch wird es erst, wenn Sie Ihr Konto darüber hinaus überziehen (geduldete Überziehung) und das Konto zum Beispiel bei einem Kontowechsel nicht ausgleichen oder jahrelang nicht verwenden. Ein negativer Saldo, der lange Zeit ohne ein Lebenszeichen von Ihnen bestehen bleibt, kann daher zu einem  Schufa-Eintrag führen. Vorrausetzung hierfür ist jedoch, dass diese Schulden gerichtlich bestätigt wurden.

Was passiert, wenn ich nicht genug Geld für den Dauerauftrag habe?

Wenn Sie auf Ihrem Konto nicht genug Guthaben für die Ausführung eines  Dauerauftrages haben, wird dieser von Ihrer Bank nicht durchgeführt. Dies kann somit zur Verzögerung von wichtigen Zahlungen, wie die der monatlichen Miete, führen. Somit sollten Sie am besten Geld auf Ihr Konto einzahlen und danach manuell eine Überweisung an den Zahlungsempfänger tätigen. Alternativ setzen Sie sich mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung, um ihn über die Situation zu informieren und gegebenenfalls eine alternative Zahlungsweise zu vereinbaren.
Wie bei nicht ausführbaren Lastschriften, stellen Ihnen die meisten Banken auch für die Ablehnung einer Dauerauftragsausführung ein Entgelt in Rechnung. Wichtig: Ihre Bank darf Ihnen für einen nicht ausgeführten Dauerauftrag nur dann Kosten in Rechnung stellen, wenn diese Gebühren tatsächlich die anfallenden Kosten der Bank widerspiegeln.

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Über den Redakteur David Kotzmann

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David Kotzmann, Jahrgang 1994, kommt eigentlich aus dem Bereich Export Sales. Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts war er unter anderen als freiberuflicher Blogautor in der Reisetouristikbranche tätig. Seit Anfang 2021 ist David im Team von biallo.de, schreibt vor allem Artikel in den Bereichen Kreditkarten, Girokonten und Produkttests. Außerdem ist er für das Content editing verantwortlich.

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