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Auf einen Blick
Regelmäßige Lastschriften gehören auf dem Bankkonto heute zum Alltag. Fällt der Zahlungsgrund weg, können diese Lastschriften leicht widerrufen werden. Doch nicht nur wiederkehrende Zahlungen, wie die Handyrechnung oder Vereinsbeiträge, werden per Abbuchung vom Konto beglichen. Viele Verbraucher zücken an der Kasse ihre Girokarte und begleichen den Einkauf mit ihrer Unterschrift. Doch nicht immer geht die Bezahlung glatt. Ist das Girokonto überzogen und der Dispo ausgereizt, verweigert die Bank die Abbuchung und gibt die Lastschrift zurück.
Beim Bezahlen mit Girokarte und Geheimzahl (PIN-Nummer) wird dies sofort bemerkt, denn das System überprüft die Kontodeckung direkt beim Zahlvorgang und verweigert gegebenenfalls die Abbuchung.
Wenn eine Lastschrift von Ihrer Bank verweigert wird, liegt das häufig daran, dass Ihr Konto nicht genügend Deckung aufweist. Die Bank kann eine Lastschrift nicht ausführen und belastet somit nicht Ihr Konto, wenn der erforderliche Betrag nicht auf Ihrem Konto verfügbar ist. In dem Fall einer nicht eingelösten Lastschrift spricht man von einer Rücklastschrift oder einer sogenannten geplatzten Lastschrift. Dies kann unangenehme Folgen, wie zusätzliche Gebühren durch die eigene Bank und zusätzliche Kosten durch den Zahlungsempfänger haben.
Wichtig: Im § 675o Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es: “Lehnt der Zahlungsdienstleister die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ab, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer hierüber unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der Fristen gemäß § 675s Abs. 1 zu unterrichten (...) Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag ein Entgelt für den Fall vereinbaren, dass er die Ausführung eines Zahlungsauftrags berechtigterweise ablehnt.“
Die Banken, darunter auch die Sparkassen, erheben in der Regel solch eine Gebühr im Rahmen einer Rücklastschrift. Diese Kosten variieren je nach Bank und Kontomodell.
Zusätzlich können auch weitere Kosten durch den Zahlungsempfänger entstehen, wenn dieser ebenfalls Kosten, wie zum Beispiel Mahngebühren, für die nicht ausgeführte Lastschrift erhebt.
Falls Sie feststellen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wurde, können folgende Schritte Ihnen helfen, die Situation zu bewältigen:
Um zu vermeiden, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wird, können folgende Tipps hilfreich sein:
Wenn eine Lastschrift nicht eingelöst wird, erhebt Ihre Bank in der Regel eine Gebühr für den gescheiterten Vorgang. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Kosten bei einzelnen Banken auf Sie zukommen.
Bank | Kosten für die abgelehnte Lastschrift mangels Deckung |
HypoVereinsbank | 2,00 Euro |
C24* | 3,00 Euro |
TargoBank* | 1,88 Euro (kostenfrei beim Kontomodell Starter-Konto) |
DKB* | 1,00 Euro |
ING* | 1,00 Euro |
MeineBank* | 0,00 Euro |
Santander* | 0,00 Euro |
Norisbank* | 0,68 Euro |
Consorsbank* | 0,00 Euro |
1822direkt | Porto |
Stand: 10.06.2024; Eigene Recherche
Eine geplatzte Lastschrift kann schnell teuer werden. Anfallende Mahngebühren und eventuelle Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros werden von Verkäufern schnell an den säumigen Zahler weitergegeben. Durch die zurückgewiesene Lastschrift gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug und muss daher die Kosten für das Eintreiben der offenen Forderungen tragen.
Zusätzlich erhebt Ihre Bank, also die Bank des Zahlungspflichtigen, bei einer geplatzten Lastschrift eine Gebühr an den Händler beziehungsweise den Zahlungsempfänger. Diese Gebühr kann der Zahlungsempfänger Ihnen in Rechnung stellen. Jedoch sind alle Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, nur zulässig, sofern es sich hierbei um tatsächliche Kosten handelt. Diese entstehen durch die genannte Bankgebühr, Porto und weitere Verwaltungskosten. Hierzu haben bereits verschiedene Landgerichte Urteile gefällt.
Das heißt, dass sich die Beträge summieren können. Daher achten Sie auch immer auf die AGB des Händlers, in denen die Kosten und der Umgang mit nicht eingelösten Lastschriften geregelt sind. Beispielsweise heißt es bei REWE in den AGB: „Ebenfalls behalten wir uns vor, Gebühren für nicht genehmigte Rücklastschriften weiter zu belasten. Pro Rücklastschrift werden dir die Gebühren in Rechnung gestellt, die von der Bank für den fehlgeschlagenen Einzugsversuch veranschlagt werden. Hinzukommen können Porto- und Versandkosten. Es steht dir jedoch frei, den Nachweis eines geringeren oder gar keinen Schadens bei REWE zu erbringen.“
Für Verbraucher heißt das: Vor der Unterschrift unter eine Lastschrift sollten Sie Ihren Kontostand prüfen. Das gilt vor allem dann, wenn das Girokonto bereits überzogen ist und das Dispokredit-Limit naht. Ob das klassische Lastschrift- oder PIN-Nummern-Verfahren zum Einsatz kommt, bestimmt der Händler. Als Verbraucher haben Sie darauf keinen Einfluss.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Konto zu Unrecht durch eine Lastschrift belastet wurde, können Sie innerhalb von acht Wochen die Rückgabe verlangen. Hierbei müssen Sie keine Gründe vorlegen und auch keine Gebühren zahlen. Sofern der Zahlungsempfänger kein gültiges Lastschriftmandat von Ihnen besitzt, verlängert sich diese Frist sogar um 13 Monate. Anfallende Kosten werden grundsätzlich dem Zahlungsempfänger in Rechnung gestellt.
Achtung: Sollten Sie jedoch im Unrecht sein, wird der Zahlungsempfänger getragene Gebühren und eventuelle Mehrkosten an Sie weitergeben!
Sie haben gerade Ihren Einkauf getätigt, mit Unterschrift bezahlt und dann bemerkt, dass Ihr Konto nicht gedeckt ist? Auch, wenn Sie am Ende des Monats kein Geld mehr haben, können Sie den Dispokredit in Anspruch nehmen. Alternativ setzen Sie auf die günstigere Variante: den Abrufkredit.
Die meisten Banken räumen ihren Kunden einen Dispokredit in Höhe von zwei oder drei Monatsgehältern ein. Achtung: Für die Inanspruchnahme werden Zinsen von bis zu 15 Prozent fällig. Daher gilt: Wer sein Girokonto nicht nur ab und zu, sondern ständig überzieht, der sollte den teuren Dispokredit gegen einen viel günstigeren Rahmenkredit einer Direktbank wie der Volkswagen Bank oder ING ablösen.
Eine genehmigte Kontoüberziehung im Rahmen des Dispositionskredits wirkt sich nicht negativ auf Ihre Schufa aus. Problematisch wird es erst, wenn Sie Ihr Konto darüber hinaus überziehen (geduldete Überziehung) und das Konto zum Beispiel bei einem Kontowechsel nicht ausgleichen oder jahrelang nicht verwenden. Ein negativer Saldo, der lange Zeit ohne ein Lebenszeichen von Ihnen bestehen bleibt, kann daher zu einem Schufa-Eintrag führen. Vorrausetzung hierfür ist jedoch, dass diese Schulden gerichtlich bestätigt wurden.
Wenn Sie auf Ihrem Konto nicht genug Guthaben für die Ausführung eines
Dauerauftrages haben, wird dieser von Ihrer Bank nicht durchgeführt. Dies kann somit zur Verzögerung von wichtigen Zahlungen, wie die der monatlichen Miete, führen. Somit sollten Sie am besten Geld auf Ihr Konto einzahlen und danach manuell eine Überweisung an den Zahlungsempfänger tätigen. Alternativ setzen Sie sich mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung, um ihn über die Situation zu informieren und gegebenenfalls eine alternative Zahlungsweise zu vereinbaren.
Wie bei nicht ausführbaren Lastschriften, stellen Ihnen die meisten Banken auch für die Ablehnung einer Dauerauftragsausführung ein Entgelt in Rechnung. Wichtig: Ihre Bank darf Ihnen für einen nicht ausgeführten Dauerauftrag nur dann Kosten in Rechnung stellen, wenn diese Gebühren tatsächlich die anfallenden Kosten der Bank widerspiegeln.