Max Geißler
Autor
 

 
Auf einen Blick
  • Wer mit der Girokarte und Unterschrift zahlt, sollte darauf achten, dass das Konto ausreichend gedeckt ist. Andernfalls kann es teuer werden.

  • Scheitert eine Lastschrift, können Gebühren und Bearbeitungskosten anfallen. Beauftragt der Händler ein Inkassobüro, können dafür schnell Kosten im dreistelligen Bereich entstehen.

  • Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie eine unberechtigte Lastschrift kostenlos zurückgeben können.
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Regelmäßige Lastschriften gehören auf dem Bankkonto heute zum Alltag. Fällt der Zahlungsgrund weg, können diese Lastschriften leicht widerrufen werden. Doch nicht nur wiederkehrende Zahlungen, wie die Handyrechnung oder Vereinsbeiträge, werden per Abbuchung vom Konto beglichen. Viele Verbraucher zücken an der Kasse ihre Girokarte und begleichen den Einkauf mit ihrer Unterschrift. Doch nicht immer geht die Bezahlung glatt. Ist das Girokonto überzogen und der Dispo ausgereizt, verweigert die Bank die Abbuchung und gibt die Lastschrift zurück.

Beim Bezahlen mit Girokarte und Geheimzahl (PIN-Nummer) wird dies sofort bemerkt, denn das System überprüft die Kontodeckung direkt beim Zahlvorgang und verweigert gegebenenfalls die Abbuchung.

Fest oder flexibel, aber immer mit Top-Zinsen von bis zu 4,15 Prozent

Für Zins-Hopping ist Ihre Zeit zu wertvoll? Sie wollen sich attraktive Renditen lieber über einen längeren Zeitraum sichern? Ab einer Mindestanlage von 5.000 Euro bietet die italienische CA Auto Bank S.p.A. ein Festgeld für beispielsweise 36 Monate mit aktuell 4,15 Prozent*. Doch das ist nicht alles: Mit der Variante Festgeld Plus und der Laufzeit von 48 Monaten haben Sie die Möglichkeit, Ihr Festgeldkonto jederzeit mit einer Frist von 32 Tagen vorzeitig zu kündigen*. Damit können Sie sich einen flexiblen Zugriff auf Ihr bisher Erspartes sichern. Überzeugen Sie sich!

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Lastschrift wird von der Bank verweigert

Anders beim Lastschriftverfahren: Hier zahlen Sie mit Girocard und Unterschrift. Die eigentliche Kontoprüfung findet erst später statt, nämlich dann, wenn der Händler die Lastschrift bei der Bank einlösen möchte. Ist dann kein Geld auf dem Girokonto, verweigert das Geldhaus die Überweisung. Folge: Die Bank gibt die Lastschrift zurück und der Händler bleibt auf einer offenen Forderung sitzen. Hier werden Sie in der Regel mit einer Bearbeitungsgebühr bestraft.

 

Soviel kostet die gescheiterte Lastschrift

Wenn eine Lastschrift nicht eingelöst wird, erhebt Ihre Bank in der Regel eine Gebühr für den gescheiterten Vorgang. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Kosten bei einzelnen Banken auf Sie zukommen:

Bank Kosten für abgelehnte Lastschriften mangels Deckung
DKB 1,00 Euro
ING 1,00 Euro
Meine Bank 0,00 Euro
Commerzbank ⅓ Prozent vom Lastschriftbetrag aber mindestens 5,11 Euro
Hypovereinsbank 2,00 Euro
N26 3,00 Euro
Consorsbank 0,00 Euro

Biallo-Recherche, Stand 25.01.2023

Kommt es beim ersten Geldeinzug per Lastschriftverfahren zu Problemen, starten in seltenen Fällen manche Händler einen zweiten Versuch. Dabei verfahren die großen Handelshäuser recht unterschiedlich: Der Lebensmittelhändler Rewe versucht zum Beispiel den zweiten Geldeinzug auf den Anfang des Monats zu legen, weil dann in der Regel neues Geld auf dem Konto eingegangen ist.

Nach EZB-Zinsentscheid: wiLLBe erhöht Tagesgeldzinsen auf 3,80 Prozent

Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) hat mit „wiLLBe“ die Zinssätze beim Euro-Tagesgeld um 0,20 Prozentpunkte nach oben angepasst. Die neuen Zinssätze gelten für Neukunden und Bestandskunden gleichermaßen. Es gibt keine feste Laufzeit und Ihr Geld ist täglich verfügbar. Egal, ob Sie Euro (3,80 Prozent), US-Dollar (4,75 Prozent) oder Schweizer Franken (1,55 Prozent) bevorzugen, Sie haben die freie Wahl. Auch die Einrichtung eines Sparplans ist direkt über die wiLLBe-App möglich. Sie wollen nicht nur sparen? Dann steht Ihnen ab einer Mindestanlage von nur 200 Euro offen, ein Depot zu starten und etwa in nachhaltige Aktien zu investieren. Die jährliche Gebühr beträgt nur 0,49 Prozent.  Mehr über das Sparen und Investieren mit wiLLBe erfahren!
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Vorsicht bei weiteren Gebühren durch den Händler

Eine geplatzte Lastschrift kann schnell teuer werden. Anfallende Mahngebühren und eventuelle Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros werden von Verkäufern schnell an den säumigen Zahler weitergegeben. Durch die zurückgewiesene Lastschrift gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug und muss daher die Kosten für das Eintreiben der offenen Forderungen tragen. Die Beträge summieren sich. Daher achten Sie auch immer auf die AGB des Händlers, in denen die Kosten und der Umgang mit nicht eingelösten Lastschriften geregelt sind.

Manche Verkäufer machen mitunter schon nach der ersten geplatzten Lastschrift kurzen Prozess – und stellen Zusatzkosten von bis zu 40 Euro in Rechnung, wie die Verbraucherzentrale ebenfalls herausfand. Hinzu kommen weitere Mahngebühren bei erneuten Zahlungsanläufen. Sind höhere Beträge nicht einlösbar, können bei Hinzuziehung eines Inkassobüros schnell mehrere Hundert Euro zusätzlich fällig sein.

Für Verbraucher heißt das: Vor der Unterschrift unter eine Lastschrift Kontostand prüfen. Das gilt vor allem dann, wenn das Girokonto bereits überzogen ist und das Dispokredit-Limit naht. Ob das klassische Lastschrift- oder PIN-Nummern-Verfahren zum Einsatz kommt, bestimmt der Händler. Als Verbraucher haben Sie darauf keinen Einfluss.

 

So können Sie unberechtigte Lastschriften kostenfrei zurückgeben

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Konto zu Unrecht durch eine Lastschrift belastet wurde, können Sie innerhalb von acht Wochen die Rückgabe verlangen. Hierbei müssen Sie keine Gründe vorlegen und auch keine Gebühren zahlen. Sofern der Zahlungsempfänger kein gültiges Lastschriftmandat von Ihnen besitzt, verlängert sich diese Frist sogar um 13 Monate. Anfallende Kosten werden grundsätzlich dem Zahlungsempfänger in Rechnung gestellt.

Achtung: Sollten Sie jedoch im Unrecht sein, wird der Zahlungsempfänger getragene Gebühren und eventuelle Mehrkosten an Sie weitergeben!

 

Vorsorge unerwünschter Lastschriftrückgaben durch Dispo oder Abrufkredit

Sie haben gerade Ihren Einkauf getätigt, mit Unterschrift bezahlt und dann bemerkt, dass Ihr Konto nicht gedeckt ist? Auch, wenn Sie am Ende des Monats kein Geld mehr haben, können Sie den Dispokredit in Anspruch nehmen. Alternativ setzen Sie auf die günstigere Variante: den Abrufkredit.

Die meisten Banken räumen ihren Kunden einen Dispokredit in Höhe von zwei oder drei Monatsgehältern ein. Achtung: Für die Inanspruchnahme werden Zinsen von bis zu 15 Prozent fällig. Daher gilt: Wer sein Girokonto nicht nur ab und zu, sondern ständig überzieht, der sollte den teuren Dispokredit gegen einen viel günstigeren Rahmenkredit einer Direktbank wie der Volkswagen Bank oder ING ablösen.

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Über den Autor Max Geißler
nach dem Studium der Politikwissenschaft in München arbeitete ich als Redakteur im ökom-Verlag. Zeitgleich begann ich freiberuflich über Wirtschafts- und Finanzthemen für verschiedene Tageszeitungen zu schreiben. Über mehrere Lektoratsstellen in verschiedenen Bucherverlagen (u.a. Meister Verlag, Gerling Akademie Verlag) kam ich 1998 zu biallo.de. Für das Finanzportal bearbeite ich seither die Themen Geldanlage, Vorsorge, Immobilien und Steuern. Im Rahmen der Zusammenarbeit erschienen die Biallo-Bücher: „Immobilienfinanzierung“ und „Tages- und Festgeld“. 2006 veröffentliche ich das Fachbuch: „Börse für jedermann“ (Linde Verlag, Wien). Darüber hinaus berichte ich regelmäßig in Tageszeitungen über Finanz- und Wirtschaftsthemen, u.a. für Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur, Westdeutsche Zeitung, Kölner Stadtanzeiger, Ruhrnachrichten und Badische Zeitung.
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