


Auf einen Blick
Du, ich bin gerade knapp bei Kasse, kannst du mir vielleicht etwas Bargeld leihen? Du kriegst es wieder, sobald ich wieder flüssig bin."
Steht ein enger Freund oder gar Verwandter als Bittsteller vor der Tür, wird wohl fast jeder unkonventionell mit Barem aushelfen. Schließlich scheint eine langjährige Freundschaft oder die familiäre Bande doch gerade die pünktliche Rückzahlung eines Kredits zu garantieren.
Für den Schuldner liegt der Vorteil eines privaten Kredits auf der Hand. Es gibt schnell und ohne Bonitätsprüfungeiner Bank Bargeld, um einen Engpass zu überbrücken. Vielleicht ist auch der Zinssatz günstiger, wenn man für Geborgtes unter Freunden überhaupt Zinsen verlangt.
Für den großzügigen Darlehensgeber liegen die Tücken des Freundschaftsdienstes dagegen im Detail. Was, wenn das Darlehen nicht wie vereinbart zurückgezahlt wird, der Schuldner überhaupt leugnet, jemals Geld bekommen zu haben oder einfach behauptet, das Ganze sei als Schenkung verstanden worden?
Vor Gericht kommt der Darlehensgeber schnell in Beweisnot, wenn keine schriftlichen Vereinbarungen existieren. Steht Aussage gegen Aussage, können auch Juristen nicht mehr weiterhelfen. Nicht selten zerbrechen langjährige Freundschaften und Familien beim unerbittlichen Zoff um den Mammon.
Um Streit zu vermeiden, sollte man daher in jedem Fall die Kreditvergabe schriftlich festhalten und das versprochene Geld per Banküberweisung mit dem Hinweis "Darlehen laut Vertrag vom" eindeutig kennzeichnen. Die Schriftform sollte zwischen Freunden und Verwandten eigentlich kein Problem sein. Schließlich hilft die Rechtssicherheit beiden.
Ab welcher Summe ein schriftlicher Darlehensvertrag sinnvoll ist, muss man selbst entscheiden. Im Vertrag sollten alle wichtigen Details des Kredits eindeutig festgelegt sein - dazu gehören in jedem Fall Regelungen über die Kredithöhe, die Auszahlung, die Laufzeit des Darlehens, die Zinsen, die Rückzahlungsmodalitäten sowie die Art der Besicherung.
Wer auf Sicherheit bedacht ist, lässt den Kredit bereits bei Vergabe über andere Wertgegenstände (Auto, Schmuck) absichern.
Ein schriftlicher Kreditvertrag und die unbare Auszahlung des Darlehens überzeugen auch das Finanzamt davon, dass der Kredit unter Freunden oder Familienangehörigen ernsthaft gewollt und auch wie unter Fremden gewährt wurde. Denn das ist Grundvoraussetzung dafür, dass der Fiskus einem Privatkredit auch steuerlich seinen Segen erteilt. Für beide ist der Deal aus steuerlicher Sicht ein lukratives Geschäft.
Setzt der Darlehensnehmer das privat Geborgte für Investitionen in seinem Unternehmen oder einem Mietshaus ein, kann er die Zinsen von der Steuer absetzen. Das spart bis zu 45 Prozent Einkommensteuer. Der Kreditgeber dagegen muss seinen Zinsertrag nur zum deutlich niedrigeren Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent versteuern.
Gleich mit drei wegweisenden Urteilen vom 29. April 2014 (Az. VIII R 9, 44 und 35 /13) hat der Bundesfinanzhof (BFH) dieses Steuersparmodell akzeptiert. Voraussetzung ist allerdings, dass Kreditgeber und Schuldner voneinander finanziell unabhängig sind und sich der Schuldner den Kredit auch anderswo besorgen könnte.
Bei Ehegattendarlehen gilt der günstige Abgeltungssteuertarif deshalb nicht, wenn der eine den anderen finanziell beherrscht. Das hat der BFH in einem Urteil vom 28.1.2015 entschieden (Az. VIII R 8/14). In dem Streitfall hatte der Ehemann seiner vermögenslosen Ehefrau ein voll finanzierendes Darlehen zum Kauf eines Mietshauses gegeben.
Bei längerfristigen und größeren Darlehen an Personen außerhalb des engsten Familienkreises sollte man marktübliche Zinsen vereinbaren. Sonst wertet das Finanzamt die Zinslosigkeit des Kredits als Schenkung. Das kann nach Verbrauch eines Freibetrages von 20.000 Euro bis zu 30 Prozent Schenkungssteuer kosten.
Anleger, die auf der Suche nach lukrativen Renditen über Online-Kreditbörsen wie Auxmoney.com, Smava.de oder Lendico.com verzinste Darlehen an fremde Schuldner vergeben, sollten wissen, dass Steuerfahnder die Portale regelmäßig ins Fadenkreuz nehmen. Sie suchen nach Geldanlegern, die ihre Zinserträge abgeltungssteuerfrei kassieren und die notwendige Nachversteuerung über die Steuererklärung "vergessen".
Rutscht der Schuldner in die private Pleite und erhält der Kreditgeber sein Geld nicht zurück, kann er den Ausfall seiner Darlehensforderung nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuerlich geltend machen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 11.3.2015 (Az. 7 K 3661/14 E) entschieden. Endgültig geklärt ist die Streitfrage aber noch nicht - vor dem BFH ist das Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen VIII R 13/15 anhängig.