

Seit Anfang des Jahres flattern Immobilien- und Grundstückbesitzern die Bescheide für die Grundsteuer ins Haus. Sie beruhen erstmalig auf den neu berechneten Werten. Für etliche Eigentümer fällt die neue Steuer dabei offenbar deutlich höher aus als zuvor.
Das macht jetzt eine Umfrage des Immobilienportals Immoscout 24 unter Nutzern der Internetplattform deutlich, die eine Immobilie besitzen: Demnach zahlen fast drei von vier der insgesamt 2001 Befragten künftig mehr Grundsteuer als vorher (siehe Grafik). Bei 30 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien verdopple sich der Betrag sogar. „Was für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle ist, führt jetzt für den Einzelnen zu einer höheren finanziellen Belastung“, stellt Daniel Hendel von Immoscout 24 fest.
Mehr als ein Viertel der Immobilieneigentümer (28 Prozent) will laut der Umfrage Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Das muss nach Angaben des Eigentümer-Verbands „Haus und Grund“ innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids geschehen. Der Verband stellt online ein Musterformular und eine Musterbegründung dafür zur Verfügung. Auch Immoscout 24 bietet Eigentümerinnen und Eigentümern Hilfe beim Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid an.
Die Umfrage zeigt außerdem: Eine Erhöhung der Grundsteuer dürfte in vielen Fällen auch an Mietern nicht vorbei gehen. Von den befragten Eigentümern gaben rund 70 Prozent an, die Immobilie zu vermieten – als Geldanlage oder für die private Altersvorsorge. Zwei Drittel der Vermieter planen nun eine Anpassung der Betriebskosten, um die Erhöhung der Grundsteuer an die Mieter weiterzugeben. Es sei daher „nur eine Frage der Zeit, bis Zusatzkosten durch höhere Grundsteuerabgaben im ohnehin angespannten Mietmarkt ankommen“, meint Experte Hendel.
Die Grundsteuer war im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Die bisherige Berechnung der Steuer basierte auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten, die in Ost- und Westdeutschland sehr unterschiedlich ausfielen. Die daraus resultierende Ungleichbehandlung bei der Steuer sei mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren, so das Verfassungsgericht. Es verlangte eine neue gesetzliche Regelung. Seit 1. Januar 2025 gelten nun erstmals die neuen Werte