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Wohnungsmarkt

Mietpreisbremse wird verlängert – und verschärft

Redaktion
Redakteur
Veröffentlicht am: 14.02.2020

Auf einen Blick

  • Die Preisbremse für neu vermietete Wohnungen gilt weiter bis 2025. Das hat der  Bundestag jetzt beschlossen.
  • Gleichzeitig wird das Gesetz verschärft: Mieter können zu hohe Mieten bis zu zweieinhalb Jahre rückwirkend einfordern.
  • Bislang hatten viele Vermieter das Gesetz ignoriert und einen zu hohen Mietzins verlangt.
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Einige halten sie für einen großen Flop. Andere glauben, sie ist durchaus wirksam. Sicher ist: Die Mietpreisbremse wird es in Deutschland auch weiterhin geben. Der Bundestag hat jetzt mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen, das entsprechende Gesetz noch einmal zu verlängern. Es soll nun vorerst bis Ende 2025 gelten. Gleichzeitig werden die Vorschriften verschärft: So dürfen Mieter zu viel gezahlte Mieten rückwirkend bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern.

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Die Mietpreisbremse war vor knapp fünf Jahren eingeführt worden. Sie wäre im März 2020 ausgelaufen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Vermieter in den begehrten Innenstadtlagen bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent mehr verlangen dürfen als die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Regelung bezieht sich dabei nur auf Bestandswohnungen, nicht auf Neubauten. Und sie findet nur in Gebieten mit einem "angespannten Wohnungsmarkt" Anwendung. Was als "angespannt" gilt, legen die jeweiligen Bundesländer fest.

Wirksamkeit umstritten

Ob die Preisbremse tatsächlich wirkt, ist jedoch umstritten. Nach Einschätzung der Bundesregierung hat sie den Anstieg der Mieten in den Ballungsräumen zumindest moderat verlangsamt. Gleichzeitig zeigen Erhebungen des Mieterbunds und verschiedener Forscher jedoch, dass sich zahlreiche Vermieter nicht an die Regelung halten. Der Grund: Sie haben keine Strafen zu befürchten. Darüber hinaus mussten sie bisher zu viel gezahlte Mieten auch nicht zurückzahlen. Der Mietzins wurde lediglich ab dem Zeitpunkt angepasst, zu dem der Mieter eine Rüge an den Vermieter ausgesprochen hatte. Das soll sich mit dem verschärften Gesetz ändern.

Tatsächlich ignoriert zumindest in den großen Städten mit angespannter Wohnungssituation die Mehrzahl der Vermieter die Mietpreisbremse. So zeigt eine Studie, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellt hat, dass in den vier Metropolen Berlin, München, Hamburg und Frankfurt zwischen zwei Drittel und 95 Prozent aller Vermieter gegen das Gesetz verstoßen.

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Mietpreisbremse wirkt wie ein Tempolimit

Daraus folge jedoch nicht, dass die Mietpreisbremse wirkungslos geblieben sei, so die Autoren der Studie. Vielmehr deute einiges darauf hin, dass sich der Mietanstieg in den Städten "merklich verlangsamt" habe. Die Mietpreisbremse wirke dabei ähnlich wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Straßenverkehr: Diese werde "von vielen Fahrerinnen und Fahrern deutlich überschritten, jedoch verlangsamt sich der Verkehrsfluss insgesamt trotzdem".

Mit der Verlängerung habe man Zeit gewonnen, um die Probleme bei den Mieten zu lösen, sagte Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes. Wichtig sei nun, dass in Deutschland mehr gebaut werde. Die FDP kritisierte dagegen, das verschärfte Gesetz führe zu einer "unangemessenen Benachteiligung" privater Vermieter. Wegen möglicher Rückforderungen müssten sie nun zusätzliche Rückstellungen bilden. Dadurch würden Investitionen zurückgefahren – etwa für Renovierungen oder eine Erneuerung der Heizung.

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Der Eigentümerverband Haus & Grund mahnte, die Mietpreisbremse dürfe nicht zur Dauereinrichtung werden. Bund, Länder und Kommunen hätten es versäumt, den Wonungsmarkt durch mehr Neubauten zu entlasten. Leidtragende seien die privaten Vermieter und die Wohnungssuchenden.

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