Eine Risikolebensversicherung ist der günstigste Schutz, um im Falle des eigenen Todes seine Hinterbliebenen zu versorgen. Gerade für die neuen Formen des Zusammenlebens wie Patchwork-Familie, eheähnliche Gemeinschaft oder unverheiratete Paare ist dies oft der einzige Weg, Hinterbliebenenschutz sinnvoll und preiswert zu regeln. "Dabei sollten sich beide Elternteile bzw. Partner gegenseitig absichern", empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.
Kommt eine Versicherungspolice zur Auszahlung, so fällt zwar keine Einkommen-, dafür aber Erbschaftsteuer an. Das ist bei verheirateten Paaren oder den Kindern häufig nicht so problematisch, da hier sehr hohe Freibeträge gelten.
Nach dem Steuerrecht sind das für Ehegatten 500.000 und für Kinder 400.000 Euro. Anders sieht es jedoch bei nicht verheirateten Paaren oder ferneren Verwandten aus, hier liegt der Freibetrag lediglich bei 20.000 Euro. Dabei wird bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer immer die gesamte Erbmasse - inklusive der Versicherungsleistung - zusammengezählt.
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