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13 Millionen Menschen arbeiten in Teilzeit. Eine Berechnung zeigt, wie stark Nettogehalt und spätere Rente von Teilzeitbeschäftigten sinken. Ein Überblick mit konkreten Zahlen und Beispielen.
Ob es tatsächlich so kommt ist fraglich. Doch wenn es nach dem Willen des Wirtschaftsflügels der Union geht, soll das Recht auf Teilzeit künftig eingeschränkt werden. In Teilzeit arbeiten sollen nach dem Vorschlag nur Arbeitnehmer können, die einen triftigen Grund dafür haben – etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder die berufliche Fortbildung.
Die Diskussion um diesen Vorschlag hält nach wie vor an. Kein Wunder: Gibt es doch in Deutschland nach den jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als 13 Millionen Teilzeitbeschäftigte. Sie alle verzichten durch die reduzierte Arbeitszeit auf Gehalt. Doch um wieviel sinkt das Nettogehalt, wenn Beschäftigte in Teilzeit arbeiten? Wir beantworten diese Frage – und sagen Ihnen auch, was Teilzeit für die Rente bedeutet.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hat jetzt ausgerechnet, was bei der Teilzeit unterm Strich netto übrigbleibt. Der Lohnsteuerhilfeverein betrachtet dafür einen 40-jährigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1. Das Ergebnis zeigt die Tabelle:
Vollzeit | Teilzeit | Teilzeit | ||
| Bruttogehalt | 3.500,00 € | 2.625,00 € | 1.750,00 € | |
| Steuern | 444,50 € | 234,63 € | 50,12 € | |
| Sozialversicherung | 740,25 € | 555,20 € | 347,30 € | |
| Nettogehalt | 2.315,00 € | 1.835,17 € | 1.352,18 € | |
| durchschnittl. Steuersatz | 12,70 % | 8,94 % | 2,87 % | |
Wer weniger arbeitet, bekommt weniger Bruttogehalt – das ist klar. Das Beispiel zeigt aber auch: Das Nettogehalt sinkt in der Teilzeit prozentual weniger stark als das Bruttogehalt. So verringert sich das Netto bei einer Reduzierung der Arbeitszeit um 25 Prozent (30 statt 40 Stunden) lediglich um 21 Prozent. Arbeitet der 40-Jährige die Hälfte, ist sein Nettogehalt im Vergleich zur Vollzeit um knapp 42 Prozent geringer. Wer also von Vollzeit in die Teilzeit wechselt, muss beim Netto weniger Abstriche machen als beim Brutto.
Hauptgrund dafür ist das progressive deutsche Steuersystem. Das heißt: Mit steigendem Einkommen erhöht sich der persönliche Steuersatz. Umgekehrt gilt dann: Wer weniger verdient, zahlt prozentual auch weniger Steuern. So zeigt die Tabelle: Während der durchschnittliche Steuersatz bei einem Einkommen von 3.500 Euro bei knapp 13 Prozent liegt, sind es bei einer Dreiviertel-Stelle nur etwa neun Prozent. Der Satz für die Sozialabgaben ist dagegen mit gut 21 Prozent in beiden Fällen gleich.
Teilzeitbeschäftigte verzichten aber nicht nur in der Gegenwart auf Einkommen. Sie müssen auch in der Zukunft Abstriche bei der Rente machen. „Denn wer weniger verdient, sammelt weniger Rentenpunkte“, heißt es bei der VLH. Und die Rentenpunkte sind entscheidend für die Höhe der gesetzlichen Altersrente.
Konkret erwerben Beschäftigte einen Rentenpunkt, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen dem Durchschnittsentgelt in Deutschland entspricht. Das liegt 2026 bei 51.944 Euro. Wer weniger verdient, erhält auch weniger als einen Rentenpunkt – und umgekehrt.
So sammelt eine Arbeitnehmerin, die 40 Jahre lang das Durchschnittsentgelt verdient hat, 40 Rentenpunkte an. Geht sie aktuell mit ihrem Regelalter in den Ruhestand, beträgt ihre Altersrente 1.631 Euro. Hat sie dagegen 40 Jahre lang jeweils nur die Hälfte des Durchschnittsentgelts verdient, ist auch ihre Altersrente mit 815 Euro nur halb so hoch.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf Ihrer Homepage einen Renten-Rechner bereit. Damit lässt sich die Rentenhöhe abhängig von den Rentenpunkten, dem Renteneintritt, dem aktuellen Rentenwert und der Art der Rente berechnen. Auf der Seite wird auch die sogenannte Rentenformel erläutert, mit der die Rente berechnet wird.

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