Derzeit dürften die E-Mail Postfächer der meisten Verbraucher aus allen Nähten platzen. Der Grund ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Die Regelung, die seit dem 25. Mai 2018 verbindlich gilt, schreibt Unternehmen vor, ihre neuen Nutzungsbedingungen von den Kunden bestätigen zu lassen. Diese E-Mail-Flut ruft jetzt auch Internet-Betrüger auf den Plan, die dadurch versuchen, empfindliche Verbraucherdaten abzustauben.
"Leider nutzen Betrüger die DSGVO auch, um mit gefälschten Mails Personen zu schädigen. Sie versenden unter anderem im Namen von Online-Shops wie Amazon, Ebay und Paypal wie auch von namhaften Banken Phishing-E-Mails, in denen sie um die Eingabe von sensiblen Informationen bitten", warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Wie lassen sich diese Fake-Mails erkennen?
Viele dieser betrügerischen Mails lassen sich nur schwer vom Original unterscheiden. Jedoch gibt es einige Punkte, die deutlich machen, dass gerade Internet-Betrüger die Datenangel ausgeworfen haben. So würden seriöse Unternehmen aufgrund der DSGVO niemals nach irgendwelchen Zugangsdaten, Ausweiskopien oder nach Banking- und Tan-Nummern fragen. Wer Zweifel an der Authentizität einer E-Mail hat, sollte laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die altmodische Variante wählen und den Anbieter persönlich kontaktieren.
Biallo-Tipp zum Online-Banking: Verbraucher sollten beim Online-Banking stets einen genauen Blick auf die Adresszeile der Website werfen. Dabei sollten sie darauf achten, ob das Sicherheitszertifikat in der Adresszeile vollständig ist, also, ob Links vor der https-URL das entsprechende Symbol mit dem Sicherheitsschloss erscheint.
kps