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Kampf gegen Altersarmut

BMAS stellt klar: Niedriglohn-Jobs erhöhen die Grundrente nicht

Redaktion
Redakteur
Veröffentlicht am: 07.01.2020

Auf einen Blick

  • Die Grundrente soll 2021 kommen – voraussichtlich jedenfalls. Allerdings werden bei der Berechnung des Zuschlags nur die "Grundrentenbewertungszeiten" berücksichtigt. 
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2021 soll es für viele Kleinrentner einen Zuschuss zur Rente geben. Die Bundesregierung nennt das " Grundrente". Der Zuschlag von maximal etwa 400 Euro zur Rente ist für diejenigen vorgesehen, die nur geringe gesetzliche Rentenansprüche und insgesamt im Alter ein niedriges Einkommen haben. Vor allem müssen die Betroffenen aber genügend Versicherungsjahre nachweisen.

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35 Pflichtbeitragsjahre als Voraussetzung

35 Versicherungsjahre müssen auf dem Rentenkonto stehen, damit ein Anspruch auf die Grundrente besteht. Von "Grundrentenzeiten" spricht dabei das Bundesarbeitsministerium: "Das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch zum Beispiel aus der Antragspflichtversicherung für Selbstständige", erklärt Christina Jäger, stellvertretende Pressesprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Dabei werden auch Zeiten angerechnet, in denen ein kleiner versicherungspflichtiger Teilzeitjob ausgeübt wurde. Auch Minijobs zählen dabei mit, solange die Rentenversicherungspflicht nicht abgewählt wurde.

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Wie der Zuschlag berechnet wird

Wenn geprüft wird, wie hoch der Zuschlag zur "normalen"‘ Rente ausfällt, gelten andere Regeln. Schlecht bezahlte Jobs sollen nämlich nach den Plänen der Bundesregierung bei der Grundrente kein Rentenplus bringen. Für die Höhe des Zuschlags werden – so Christina Jäger – nur die so genannten "Grundrentenbewertungszeiten" berücksichtigt. Dazu sollen laut der BMAS-Pressesprecherin nur diejenigen Grundrentenzeiten berücksichtigt werden, die mindestens einen Wert von 0,025 Entgeltpunkten (EP) pro Monat (0,3 EP pro Jahr) aufweisen.

Übersetzt bedeutet das: Nur Beschäftigungsmonate, in denen Versicherte mindestens 30 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Versicherten erzielt haben, werden bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt. Aktuell liegt diese 30-Prozent-Grenze bei einem monatlichen Bruttoentgelt von 1.014 Euro.

Rentenpunkte aus einer Beschäftigung, für die pro Monat weniger als 1.014 Euro brutto gezahlt werden, würden also derzeit nicht zählen, wenn die Höhe der Grundrente berechnet wird. In diesem Fall bringt der Job zwar normale Rentenansprüche, aber kein zusätzliches Rentenplus.

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Für diejenigen, die heute bereits eine Rente beziehen, bedeutet das voraussichtlich: Die Rentenversicherung muss erst errechnen, welcher Teil der Rente auf "Grundrentenbewertungszeiten" beruht. Nur dieser Teil der Rente kann dann aufgestockt werden. Ein ziemlich kompliziertes und bürokratisches Verfahren.

Zur Berechnung der Grundrente werden alle Entgeltpunkte aus "Grundrentenbewertungszeiten" addiert. Falls dabei im Schnitt pro Jahr weniger als 0,8 Entgeltpunkte herauskommen, gibt es – wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind – eine Rentenaufstockung: maximal auf eine Gesamtrente von derzeit rund 950 Euro brutto.

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