Allen Beschäftigten steht die steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zu. Diese wird automatisch und ohne Antrag vom Arbeitgeber ausgezahlt – sie wird aber nur selten die erhöhten Kosten decken. Oft dürften selbst Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen im kommenden Winter gezwungen sein, zu frieren oder sich wegen der explodierenden Energiekosten zu verschulden.
Es gibt aber auch die Alternative, über den eigenen Schatten zu springen und staatliche Sozialleistungen zu beantragen. Wer warm und schuldenfrei durch den Winter kommen will, dem bleibt häufig nur der Antrag auf aufstockendes Arbeitslosengeld II (ALG II, häufig auch Hartz IV genannt), den Kinderzuschlag oder ab Januar 2023 auf das neue Bürgergeld.
Anspruch auf Aufstockendes Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II können nicht nur Arbeitslose erhalten, sondern auch viele Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen. 750.000 Beschäftigte erhielten es zuletzt zusätzlich zu ihrem Lohn. Schätzungsweise nochmals fast genauso viele Arbeitnehmer könnten aufstockendes ALG II erhalten – wenn sie einen Antrag stellen würden. Durch die Explosion der Heiz- und Energiekosten werden es bald noch mehr sein. Unter Umständen besteht auch nur für den einen Monat, in dem die hohe Nachzahlung der Energiekosten ins Haus flattert, Anspruch auf die staatliche Leistung. Doch auch das kann schon eine finanzielle Erleichterung bringen.
Keinen Anspruch auf aufstockendes Hartz IV haben Rentner und Studenten. Wer eine niedrige Rente hat, kann jedoch durch die hohen Heizkosten mehr Grundsicherung bekommen – oder überhaupt erst Anspruch hierauf haben.
Corona-Sonderregeln
Bis zum 31. Dezember 2022 gelten bei Hartz IV wegen der Covid-19-Pandemie Sonderregeln. Für einen Alleinstehenden sind nun zum Beispiel 60.000 Euro frei verfügbares Vermögen und dazu noch Rücklagen fürs Alter erlaubt. Dennoch besteht Anspruch auf ALG II, wenn das aktuelle Einkommen nicht reicht. Die Ämter übernehmen die vollen Unterkunftskosten – selbst wenn Betroffene in großen und teuren Wohnungen leben, die sie in besseren Zeiten gemietet oder gekauft haben.