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Krankenversichert auf Reisen

Krank im Urlaub: Auslandsreisekrankenversicherung gehört ins Gepäck

Annette Jäger
Autorin
Veröffentlicht am: 21.06.2023

Auf einen Blick

  • Arztkosten im Urlaubsland, am Ende sogar ein Rücktransport in die Heimat, können ganz schön teuer werden. Grundsätzlich besteht außerhalb Europas gar kein Schutz durch die GKV.
  • Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte deshalb immer mit im Gepäck sein. Die Police deckt die kompletten Behandlungskosten bei Notfällen.
  • Erfahren Sie auf den folgenden Seiten, warum ein guter Auslandsreisekrankenschutz wichtig ist und was er kostet.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Krank im Urlaub: Gesetzliche Krankenversicherung – was gilt im Ausland?
  2. Auslandsreisekrankenversicherung: Warum ist sie wichtig?
  3. Wie viel kostet eine Auslandskrankenversicherung?
  4. Was sollte die private Auslandsreisekrankenversicherung leisten?
  5. Auslandkrankenversicherung für eine Reise: Das müssen Privatversicherte wissen
  6. So funktioniert die Abrechnung mit der Auslandsreisekrankenversicherung
  7. Was ist eine Langzeit Auslandskrankenversicherung?
  8. Gesundheitstourismus: Günstige Behandlungen im Ausland nutzen

Wer auf Reisen krank wird, braucht guten Versicherungsschutz. Das gilt für den Kurztrip zum Wandern nach Österreich genauso wie für den Langzeitaufenthalt in Indonesien. Und es betrifft junge Rucksacktouristen ebenso wie reiselustige Senioren, die vielleicht sogar auf einer Insel mit mildem Klima überwintern. Viele Reisende unterschätzen das Kostenrisiko, das bei einer Krankheit im Ausland auf einen zukommen kann. Vor allem ein Rücktransport in die Heimat kann einen finanziell ruinieren. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, warum ein guter Auslandsreisekrankenschutz wichtig ist.

 

Krank im Urlaub: Gesetzliche Krankenversicherung – was gilt im Ausland?

Wer in der Europäischen Union reist, ist bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall abgesichert. Die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leistet in Ländern der EU, darüber hinaus auch in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Zu den beiden letzteren gehören unter anderem:

  • Island
  • Mazedonien
  • Serbien
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Tunesien
  • Türkei
  • Großbritannien*
  • Nordirland*

*Reisende nach Großbritannien und Irland sollten sicherheitshalber vorher bei ihrer Krankenkasse nachfragen, welche Kosten übernommen werden.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte verzeichnet) ist für “unaufschiebbare medizinische Behandlung einer unerwarteten Erkrankung im Ausland gedacht“, heißt es beim GKV-Spitzenverband.

Ambulante Behandlung: Ambulante Akutbehandlungen sind grundsätzlich im Reiseland gedeckt. Doch nur bei einer ungeplanten Behandlung greift der GKV-Versicherungsschutz im Ausland. Bezahlt werden Arzt- und Zahnarztbehandlungen und Arzneimittel. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, den Kostenanteil, der auch bei einer Behandlung in Deutschland gewährt werden würde, zu übernehmen. Wichtig ist, dass Reisende nur solche Ärzte und Krankenhäuser aufsuchen, die im System der Krankenversicherung des jeweiligen Urlaubslandes zur Verfügung stehen.

Urlauber werden so behandelt wie auch die einheimische Bevölkerung im Rahmen der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden würde, Behandlungen beim Privatarzt werden nicht erstattet. Das gilt auch für Krankenhausbehandlungen. Ein wichtiges Detail, denn in vielen anderen Ländern ist der Versicherungsschutz nicht so umfangreich wie in Deutschland. Patienten können nicht immer den gleichen medizinischen Standard wie zuhause erwarten.

Stationäre Behandlung: Eine stationäre Behandlung, also ein Krankenhausaufenthalt, ist dagegen nicht automatisch abgedeckt. Hier haben die deutschen Krankenhäuser Vorrang. Ein stationärer Auslandsaufenthalt muss extra genehmigt werden und wird nur dann finanziert, wenn der Eingriff nicht rechtzeitig in Deutschland stattfinden kann. Wichtig zu wissen ist, dass der medizinische Rücktransport in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich nicht vorgesehen ist, also nie bezahlt wird.

Auf Reisen zum Arzt: Wie funktioniert die Abrechnung mit der GKV?

Bei einer ambulanten Behandlung können Patienten und Patientinnen ihre deutsche Krankenversicherungskarte vorlegen. Sofern sie auf der Rückseite den Aufdruck Europäische Krankenversicherungskarte trägt, gilt sie im Ausland zur Abrechnung. Oftmals muss man aber als Patient die Kosten zunächst selbst begleichen. Dann kann man die Rechnung hinterher bei seiner Kasse zur Erstattung vorlegen. Die Kasse darf vom Erstattungsbetrag maximal fünf Prozent zur Deckung von Verwaltungsaufwand berechnen.

 

Auslandsreisekrankenversicherung: Warum ist sie wichtig?

Arztkosten im Urlaubsland, am Ende sogar ein Rücktransport in die Heimat, können Tausende Euro kosten. Egal, ob es auf einen Wochenendtrip ins benachbarte Ausland geht, für mehrere Wochen mit dem Rucksack nach Asien oder über den Winter nach Teneriffa – eine private Auslandsreisekrankenversicherung sollte immer mit im Gepäck sein. Denn sie deckt die Lücken im Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung und gegebenenfalls die kompletten Behandlungskosten bei Notfällen. Gute Gründe für den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sind:

  • Eine Behandlung bei Privatärzten im Urlaubsland wird in der GKV nicht erstattet – bei einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung schon.
  • Ist im Ausland eine bestimmte Behandlung teurer oder nicht im deutschen Leistungskatalog vorgesehen, kommt die GKV nicht dafür auf. Diese Lücke deckt eine private Auslandsreisekrankenversicherung.
  • Den medizinischen Rücktransport in die Heimat, etwa weil man die nötige Krankenhausbehandlung dort vorzieht, erstatten die Kassen nicht. Private Policen kommen unter bestimmten Voraussetzungen für die Kosten auf.
  • Bei Reisen außerhalb Europas gilt grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Private Policen gewähren weltweiten Schutz.

Kostenrisiko

Die Police ist deshalb wichtig, weil Arzt- und Krankenhauskosten im außereuropäischen Ausland unkalkulierbar teuer sein können. Die Behandlung einer Mandelentzündung mag man aus eigener Tasche bezahlen können. Aber die Behandlungskosten infolge eines schweren Unfalls samt Krankenhausaufenthalt und ärztlich begleitetem Rücktransport in die Heimat können einen schnell finanziell überfordern.

Medizinisch notwendiger Rücktransport

Ebenso ist die Police auf Reisen in Europa unverzichtbar, auch wenn die Krankenkasse im EU-Ausland und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, in bestimmtem Umfang Kosten erstattet. Der Schutz der GKV bleibt lückenhaft. So ist der medizinisch notwendige Rücktransport in die Heimat nicht durch die Kasse abgedeckt, wohl aber über die Auslandsreisekrankenversicherung.

Standard

Reisende sind bei Behandlungen im Ausland nur so abgesichert, wie der Standard im Reiseland es vorsieht und der kann deutlich niedriger als in Deutschland sein.

 

Wie viel kostet eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schließen Sie bei einem Versicherungsunternehmen ab. Die Beiträge für eine Police sind recht günstig und abhängig vom Eintrittsalter der versicherten Person und der Anzahl der Personen, die versichert werden sollen. Einzelpersonen zahlen rund zehn Euro im Jahr, für eine Familie fallen zwischen 20 und 30 Euro an, Kinder sind je nach Versicherer bis zum 18. Lebensjahr oder auch noch länger mitversichert. Senioren ab 65 Jahren zahlen deutlich mehr, eine Einzelperson bis 30 Euro im Jahr, ein Paar bis zu 75 Euro. 

Manche Krankenkassen kooperieren auch mit Versicherungsunternehmen und bieten Policen an, die für Kassenmitglieder etwas preisgünstiger sind (zum Beispiel die Barmer und die Huk-Coburg). Ebenso integrieren einige Kreditkartenanbieter wie etwa American Express oder Miles & More einen Auslandskrankenschutz in ihren goldenen Kreditkarten – oder auch zum Beispiel der ADAC in seiner Kreditkarte mit dem zubuchbaren Paket “Platin”.

Sie sollten beim Leistungsumfang der einzelnen Anbieter allerdings immer prüfen, ob beispielsweise ein medizinischer Rücktransport eingeschlossen ist. In manchen Fällen müssen Sie eine Reise beispielsweise auch mit der Kreditkarte bezahlt haben, damit der Versicherungsschutz auch gilt.

 

Was sollte die private Auslandsreisekrankenversicherung leisten?

Bei der Suche nach einem geeigneten Auslandsreisekrankenschutz sollten Sie unbedingt darauf achten, was die einzelnen Policen der verschiedenen Anbieter leisten.

Dauer: Eine private Auslandsreisekrankenversicherung leistet in der Regel bei Reisen bis zu sechs Wochen, manchmal ist die Reisezeit auf 42 oder auch 56 Tage begrenzt. Bei einigen ist der Schutz verlängerbar. Wichtig: Es zählt die Dauer der einzelnen Reise, man kann also so oft im Jahr verreisen, wie man möchte. Wenn Sie für längere Zeiträume verreisen wollen, als über die Police abgedeckt ist, benötigen Sie einen speziellen Versicherungsschutz für Langzeitaufenthalte.

Behandlungen: Eine Police deckt bei akuter Krankheit oder einem Unfall notwendige Arzt- und Zahnarztbehandlungen sowie Krankenhauskosten. Dazu gehören ebenfalls nötige Untersuchungen wie Röntgen oder Operationskosten. Die Police kommt grundsätzlich auch für Behandlungen beim Privatarzt auf. Ebenso werden notwendige Krankentransporte ins nächstgelegene Krankenhaus oder ein Notarzteinsatz bezahlt. Außerdem ist der medizinische Rücktransport in die Heimat gedeckt. Auch die Kosten für Arzneimittel und Hilfsmittel wie erforderliche Krücken nach einer Sportverletzung werden erstattet.

Wichtig zu wissen: Gedeckt ist die Behandlung des akuten Zustands – also alles, was medizinisch notwendig ist. Beim Zahnarztbesuch werden beispielsweise Schmerzen gelindert, einfache Füllungen verwendet oder provisorischer Zahnersatz sichergestellt. Die dauerhafte perfekte Lösung gibt es dann nach der Rückkehr im Heimatland.

Geltungsbereich: Eine Police leistet in der Regel weltweit. Dennoch sollte man prüfen, ob das jeweilige Reiseland vom Versicherungsschutz erfasst ist. Da die Arztkosten in den USA und Kanada beispielsweise besonders teuer sind, sind diese Länder aus dem Standardschutz nicht selten ausgeschlossen. Gegen einen Aufpreis muss man sie manchmal extra in den Schutz integrieren.

Wichtiges Detail: Medizinisch sinnvoller Rücktransport

Der Rücktransport wird bezahlt, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Einige Policen leisten nur, wenn der Transport „medizinisch notwendig“ ist. Der Arzt muss ihn dann aus gesundheitlichen Gründen für nötig erachten und anordnen. Wenn ein Krankenhaus vor Ort eine Behandlung möglich macht, dann ist der Transport nicht medizinisch notwendig. Nur weil einem die Standards des Urlaubslandes vielleicht nicht ausreichend erscheinen, rechtfertigt das keinen Rücktransport. Besser ist es, wenn die Police auch den „medizinisch sinnvollen“ Rücktransport bezahlt. Das definieren einige Versicherer so, dass der Transport zum Beispiel dann bezahlt wird, wenn ein Krankenhausaufenthalt im Urlaubsland länger als 14 Tage dauern würde. Gute Policen begleichen auch die Reisekosten für eine Begleitperson. Das ist besonders für Familien wichtig.

Auslandskrankenversicherung Familie: Was ist wichtig?

Alle freuen sich auf den bevorstehenden Urlaub. Doch  findet er dann endlich statt, werden die Kinder schon am ersten Urlaubstag krank. Wenn man dann außerhalb Europas unterwegs ist, wird besonders spürbar, wie wichtig guter Krankenversicherungsschutz ist.

Familienschutz: Oftmals haben Eltern längst eine Police – sie dürfen aber nicht vergessen, mit Geburt der Kinder den Schutz auf eine Familienpolice auszuweiten, so leistet sie auch für alle Familienmitglieder.

Assistanceleistungen: Gerade für Familien können umfangreiche Assistanceleistungen, die viele Policen bieten, wichtig sein. Dazu gehört etwa ein Übersetzungsdienst im Ausland. Müssen kranke Kinder nach Hause geflogen werden, sollte die Police auch Reisekosten für eine Begleitperson übernehmen. Genauso wichtig ist, dass Kosten übernommen werden für eine Begleitung und Betreuung der Kinder, wenn die Eltern aus Krankheitsgründen in die Heimat zurückkehren müssen. Gut ist, wenn Rooming-in-Kosten übernommen werden, wenn die Kinder ins Krankenhaus müssen. Dann zahlt der Versicherer die Kosten dafür, dass ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus bleibt.

Absicherung bei Sportwettbewerben: Wenn der Sohn oder die Tochter im Urlaub an einem regionalen Sportwettbewerb beziehungsweise Sporttraining teilnimmt – etwa einer Regatta am Ende eines Segelkurses – dann sollten auch Verletzungen bei diesen Veranstaltungen gedeckt sein. Das gilt natürlich auch für Sie selbst. Fragen Sie sicherheitshalber beim Versicherer nach, ob und unter welchen Bedingungen die Teilnahme gedeckt ist.

Krank im Ausland: Das müssen Senioren wissen

Die Beiträge für Senioren sind oft nach Alter gestaffelt – mit zunehmendem Alter werden sie immer teurer. Leider gibt es bei vielen Anbietern privater Auslandsreisekrankenversicherungen auch ein Höchsteintrittsalter. Jedes Unternehmen hat diese Grenze individuell festgelegt. Auch muss man sich darüber im Klaren sein, dass chronische Krankheiten vom Leistungsfall ausgeschlossen sind. Trotzdem sollte die Police auch mit diesen Einschränkungen unbedingt mit ins Gepäck. Denn dann sind zumindest akute Erkrankungen oder Unfälle abgesichert.

Reisende mit Vorerkrankungen

Für Senioren mit Vorerkrankungen – und grundsätzlich für alle Reisenden mit Vorerkrankungen wie zum Beispiel Diabetes oder Multiple Sklerose – gilt eine besondere Regelung: Wer wegen einer Vorerkrankung oder aufgrund seines Alters (in der Regel über 70 Jahre) nachweislich keine private Auslandskrankenversicherung erhält, kann über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert werden, wenn er sich dies vorher von seiner Kasse genehmigen lässt. Allerdings werden nur diese Kosten gedeckt, die auch in der Heimat entstanden wären und das maximal für eine Dauer von sechs Wochen im Jahr. Diese Regelung gilt auch für außereuropäische Länder (Paragraf 18 SGB 5). In den USA, wo Behandlungskosten um ein Mehrfaches teurer als in Deutschland sind, würde der Patient trotzdem auf einem hohen Eigenanteil sitzen bleiben.

 

Auslandkrankenversicherung für eine Reise: Das müssen Privatversicherte wissen

Alle, die privat krankenversichert sind, sollten vor Reiseantritt ihren Tarif genau prüfen. Oftmals sind medizinische Leistungen auf Reisen inbegriffen. Manchmal lohnt es sich aber, den Schutz nochmal aufzustocken, denn nicht immer ist zum Beispiel der medizinische Rücktransport inbegriffen.

Nachleistungspflicht: Eine Police gilt meist für einen Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen. Sind Sie als Urlauber aber über diesen Zeitraum hinaus krank und benötigen im Ausland Behandlung, sollte die Versicherung trotzdem für die Kosten aufkommen und zwar für einen möglichst langen Zeitraum.

Kostenübernahme: Der Vertrag sollte Behandlungskosten unbegrenzt übernehmen und nicht auf eine bestimmte Summe beschränken.

Vorerkrankungen: Vorerkrankungen und chronische Erkrankungen, die „vorhersehbare Behandlungen“ nach sich ziehen, sind aus dem Versicherungsschutz grundsätzlich ausgenommen. Vorhersehbar ist eine Behandlung beispielsweise dann, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Diagnose schon vor Reiseantritt feststand. Die Police leistet immer dann, wenn es um unerwartete Behandlungen im Ausland geht, die bei der Buchung noch nicht absehbar waren.

Manche Versicherer leisten aber auch, wenn eine bereits bestehende Erkrankung zu einer unerwarteten Verschlechterung führt. Wie der jeweilige Versicherer „bestehende Erkrankung“ definiert und wann er genau leistet, steht in den Versicherungsbedingungen. Oftmals gibt es in solchen Fällen dennoch Schwierigkeiten bei der Erstattung durch den Versicherer. Etwa, weil der behandelnde Arzt im Arztbrief die Diagnose nicht so eindeutig formuliert hat. Patienten und Patientinnen sollten darauf achten, dass hier die unerwartete Verschlechterung eines Zustands erfasst ist. 

Zahnarzt: Ein guter Vertrag deckt nicht nur die Akutbehandlung, sondern auch den provisorischen Zahnersatz.

Psychische Erkrankungen: Akutbehandlung psychischer Erkrankungen sollten zum Leistungsspektrum gehören.

Alkohol: Achten SIe darauf, dass Kosten auch dann übernommen werden, wenn eine Behandlung nach Alkohol oder Drogenkonsum nötig wird (nicht-suchtbedingt!).

Bergungskosten: Such-, Rettungs- und Bergungskosten sollten mit bis zu 5.000 Euro versichert sein, wenn sie infolge von Krankheit oder Unfall erforderlich sind.

Schwangerschaft: Unerwartet auftretende Komplikationen während der Schwangerschaft wie auch Früh- und Fehlgeburten sollten versichert sein. Der Schutz gilt oft eingeschränkt – bis zur 32. oder auch bis zur 36. Schwangerschaftswoche, später dann nicht mehr. Schwangere sollten sich vom Arzt eine Reisefähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

Pandemie: Das Corona-Virus hat gezeigt, wie wichtig dieser Aspekt im Versicherungsschutz ist. Eine Police sollte auch bei Pandemien und Epidemien leisten, auch wenn für das Land eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

  • Biallo-Lesetipp: Mit zunehmendem Alter und für Familien wird der Status als Privatpatient schnell teuer. Viele wollen deshalb raus aus der privaten und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, für wen ein Wechsel von der PKV zur GKV möglich ist und wie er funktioniert.

 

So funktioniert die Abrechnung mit der Auslandsreisekrankenversicherung

Wenn Sie im Urlaub krank werden, nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrem Krankenversicherer und holen Sie sich eine Kostenzusage – am besten schriftlich, per E-mail. Manchmal gelingt es, dass ein Krankenhaus direkt mit dem Auslandsreisekrankenversicherer abrechnet. Viel öfter – gerade bei ambulanten Behandlungen – müssen Sie als Patient oder Patientin aber in Vorleistung gehen. Dann sollten Sie nach Ihrer Rückkehr alle Belege zur Hand zu haben um sich die Kosten von Ihrem Versicherer erstatten zu lassen. Achten Sie darauf, dass Sie beim Arzt im Ausland eine Rechnung mit allen nötigen Angaben erhalten – später von zuhause aus nochmal im Urlaubsland nachzuhaken und nachträglich eine Rechnung anzufordern, kann ein undankbares Unterfangen sein.

Eine Rechnung sollte Ihre Daten enthalten (Name, Geburtsdatum), die Diagnose, den Zeitraum der Behandlung, die erbrachte ärztliche Leistung und das Honorar. Auch Rezepte für Arzneimittel o.ä. sollten Sie einreichen.

  • Biallo-Lesetipp: Die schönsten Wochen des Jahres können auch zum Albtraum werden, wenn Sie im Ausland krank werden, die Reise abbrechen müssen oder Ihre Koffer gestohlen werden. Erst recht, wenn es keine Reiseversicherung gibt, die zumindest den finanziellen Schaden ausgleicht. Einige Versicherungen für den Urlaub sind sinnvoll, andere eher überflüssig. Unser Ratgeber zu diesem Thema hilft weiter!

 

Was ist eine Langzeit Auslandskrankenversicherung?

Alle, die monatelang im Ausland unterwegs sind, benötigen einen speziellen Krankenschutz für Langzeitaufenthalte. Auch dabei handelt es sich um eine Auslandsreisekrankenpolice, jedoch mit längerer Geltungsdauer. Übliche Policen leisten oft nur für Reisen bis zu sechs Wochen. Der spezielle Versicherungsschutz kommt zum Beispiel in Frage für:

  • Junge Leute, die Work&Travel machen
  • Au-Pairs im Ausland
  • Senioren, die monatelang im Ausland leben – etwa den Winter über.
  • Studierende, die ein Auslandssemester verbringen.

Was kostet eine Langzeit Auslandskrankenversicherung?

Die Tarife der Versicherer variieren stark. Dauer der Reise, Leistungsumfang und auch das Reiseziel beeinflussen den Beitrag. Im Durchschnitt müssen Sie ab 400 Euro aufwärts für ein Jahr rechnen. Reisen Sie in die USA wird es oft teurer, weil dort die Behandlungskosten sehr hoch sind. Suchen Sie sich eine Police, die maßgeschneidert ist auf Ihre Bedürfnisse. Manche Versicherer bieten den Schutz monatsweise an, bei anderen müssen Sie ein ganzes Jahr versichern. Versicherbar sind Reisen mit einer Dauer von bis zu 24 Monaten oder auch bis zu fünf Jahren. Senioren können ab einem bestimmten Alter häufig nur noch Policen mit sehr kurzer Geltungsdauer abschließen, zum Beispiel für maximal sechs Monate.

In der Regel lassen Sie die Mitgliedschaft zuhause in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterlaufen. Das kostet natürlich doppelt: Sie bezahlen den Beitrag für die GKV wie auch für den Auslandskrankenschutz. Allerdings sind Sie so auch bei Urlauben in der Heimat versichert, können Vorsorgeuntersuchungen oder chronische Erkrankungen behandeln lassen. Dafür müssen Sie aber einen Wohnsitz in Deutschland behalten. Wenn Sie sich die Doppelbelastung sparen wollen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Kasse auf, möglicherweise können Sie den Vertrag während Ihrer Abwesenheit ruhen lassen.

Auslandskrankenversicherung Langzeit: Anbieter im Vergleich

Es gibt deutlich weniger Anbieter von speziellen Policen für Langzeitaufenthalte als für übliche Auslandsreisekrankenversicherungen. Anhand von zwei Beispielrechnungen zeigen wir auf, was Policen für Reisende in verschiedenen Altersstufen kosten. Wenn mehrere Tarife zur Auswahl stehen, wurde der günstigste gewählt. Achtung: Ein günstiger Preis kann auch bedeuten, dass der Leistungsumfang geringer ist im Vergleich zu einem teureren Anbieter. Insofern sind die Preise nur bedingt vergleichbar. Prüfen Sie auf jeden Fall den Leistungsumfang und lassen Sie sich ein persönliches, schriftliches Angebot machen, bevor Sie eine Police abschließen.

Beispiel I: Reisende, 23 Jahre, Reisedauer sechs Monate (01.06.2023 bis 30.11.2023)

Versicherer

Beitrag ohne USA/Kanada in EUR 

Beitrag mit USA/Kanada in EUR 

ADAC

236 bzw. 195*

236 bzw. 195*

Hanse Merkur

274

676

Travelsecure

339

604

Huk-Coburg:

384

842

*Betrag ohne und mit Mitgliedschaft; Beträge gelten weltweit, Beträge sind gerundet.

Quelle: Biallo.de/Stand: Mai 2023.

Beispiel II: Reisender, 70 Jahre, Reisedauer sechs Monate (01.06.2023 bis 30.11.2023)

Versicherer

Beitrag ohne USA/Kanada in EUR

Beitrag mit USA/Kanada in EUR

ADAC

974 bzw. 865*

974 bzw. 865*

Hanse Merkur

1.140

2.409

Travelsecure

805

1.812

Huk-Coburg:

1.263

1.922

* Betrag ohne und mit Mitgliedschaft; Beträge gelten weltweit, Beträge sind gerundet.

Quelle: Biallo.de/Stand: Mai 2023.

Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese Leistungen sollten Sie achten

Achten Sie bei Abschluss einer Police ganz genau auf die Geltungsdauer: Sollte sich Ihr Aufenthalt spontan verlängern, sollte die Police auch länger gelten. Wichtig ist außerdem, dass das Reiseland explizit abgedeckt ist. Ansonsten gelten die Ausführungen zu den wichtigen Leistungen wie oben beschrieben bei den üblichen Auslandsreisekrankenversicherungen.

Chronische Erkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen: Wie bei üblichen Auslandsreisekrankenversicherungen gilt auch hier, dass eine Erkrankung, die vor Abreise bestand und im Ausland weiter behandelt werden muss, nicht gedeckt ist. Das gilt ebenfalls für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt oder Gynäkologen. Auch bei chronisch Kranken, beispielsweise Diabetikern, ist die fortlaufende Behandlung im Ausland über diese speziellen Reisepolicen nicht versichert. Die Vorerkrankung ist nur dann versichert, wenn eine akute oder unvorhersehbare Verschlechterung der Krankheit eintritt. Betroffene müssen die Kosten entweder aus eigener Tasche begleichen oder anstatt einer speziellen Reiseversicherung einen privaten Vollkostentarif in der privaten Krankenversicherung abschließen, der natürlich wesentlich mehr Beitrag kostet.

 

Gesundheitstourismus: Günstige Behandlungen im Ausland nutzen

Manche medizinische Behandlungen, vor allem Zahnbehandlungen, sind in Ländern wie Ungarn, Tschechien, Polen oder auch auf Mallorca deutlich günstiger als bei uns. Meist betrifft das Behandlungen, bei denen die Versicherten einen sehr hohen Eigenanteil in Deutschland bezahlen müssen. Der Zahnersatz steht hier an erster Stelle. Inzwischen ist ein richtiggehend organisierter Gesundheitstourismus in  diese Länder entstanden. In bestimmten Fällen kommt sogar die gesetzliche Krankenversicherung dafür auf.

Geplante Arztebehandlung im Ausland: Das müssen Sie wissen

Da die gesetzlichen Krankenkassen für ambulante Behandlungen im EU-Ausland dieselben Kosten übernehmen, die in Deutschland üblich sind, können Versicherte sich durchaus im Ausland behandeln lassen. Die Kassen gewähren die üblichen Festzuschüsse zu Zahnbehandlungen, die auch in Deutschland üblich sind und auch Bonusleistungen, die man sich durch regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt verdient hat.

Solche Behandlungen sollten aber genau geplant sein. Vor Abreise ist nicht nur eine vertrauenswürdige Praxis zu finden, sondern Sie müssen sich einen solchen Eingriff auch von der Kasse genehmigen lassen. Beim Zahnersatz müssen Sie wie beim Zahnarztbesuch zuhause auch einen Heil- und Kostenplan einreichen, in dem der ausländische Arzt ein detailliertes Angebot gemacht hat. Das ist aber alles möglich – Arztpraxen im grenznahen Ausland haben sich zum Teil auf den Gesundheitstourismus spezialisiert. Nehmen Sie unbedingt Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, wenn Sie einen solchen Zahnarztbesuch planen. Sie erfahren dort, wie das genaue Vorgehen ist.

Gewährleistung: Lassen Sie sich vom Zahnarzt eine schriftliche Bestätigung geben, welche Gewährleistungszeiträume für den Zahnersatz gelten.

Nachbehandlung: Schon vor der Behandlung sollte man mit dem Arzt klären, wie vorgegangen wird, wenn es zu Nachbehandlungen oder Komplikationen kommt. Oftmals haben die Ärzte im Ausland einen Kooperationsvertrag mit einem Arzt oder einer Ärztin in Deutschland abgeschlossen. Das hat einen großen Vorteil: Gibt es nach Rückkehr in die Heimat gesundheitliche Probleme nach der Behandlung, kann man sich komplikationslos vom Kooperationsarzt behandeln lassen. Soll ein anderer Arzt in Deutschland die Korrektur ausführen, sollte vorab mit der Krankenkasse die Übernahme der Kosten geklärt sein.

Kostenübernahme: Zu klären ist auch im Vorfeld, wer die Kosten der Nachbehandlung übernimmt. Patient oder Arzt? Günstig ist es, wenn sich im privaten Behandlungsvertrag deutsches Verfahrensrecht vereinbaren lässt. So können Sie als Patient oder Patientin im Ernstfall leichter Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie die Ansprüche dann aber immer noch im Ausland durchsetzen müssen, auch wenn Sie Recht erhalten haben. Das kann möglicherweise komplizierter sein als in Deutschland.

Verwendetet Quellen

  • Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA): www.dvka.de
  • EU-Patienten: www.eu-patienten.de/de/behandlung_ausland/ungeplante_behandlung_2/ungeplante_behandlung_3.jsp (ungeplante Behandlungen)
  • EU-Patienten:www.eu-patienten.de/de/behandlung_ausland/geplante_behandlung_1/kostentraeger_eu/kostentraeger_eu_2.jsp (geplante Behandlungen)
  • Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html
  • Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen: www.gkv-spitzenverband.de
  • www.deutsche-auslandsrueckholung.de/rueckholdienst/blog/ein-krankenrucktransport-ist-auch-ohne-versicherung-moglich_3873.html
  • Bund der Versicherten: www.bundderversicherten.de
  • Gesetze: www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__18.html
  • Techniker Krankenkasse: www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/zaehne/zahnersatz/zahlt-tk-zahnersatz-aus-dem-ausland-2002482
  • Experteninterviews: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Susanne Punsmann
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland gGmbH.

Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

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