Wer auf Reisen krank wird, braucht guten Versicherungsschutz. Das gilt für den Kurztrip zum Wandern nach Österreich genauso wie für den Langzeitaufenthalt in Indonesien. Und es betrifft junge Rucksacktouristen ebenso wie reiselustige Senioren, die vielleicht sogar auf einer Insel mit mildem Klima überwintern. Viele Reisende unterschätzen das Kostenrisiko, das bei einer Krankheit im Ausland auf einen zukommen kann. Vor allem ein Rücktransport in die Heimat kann einen finanziell ruinieren. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, warum ein guter Auslandsreisekrankenschutz wichtig ist.
Krank im Urlaub: Gesetzliche Krankenversicherung – was gilt im Ausland?
Wer in der Europäischen Union reist, ist bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall abgesichert. Die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leistet in Ländern der EU, darüber hinaus auch in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Zu den beiden letzteren gehören unter anderem:
- Island
- Mazedonien
- Serbien
- Liechtenstein
- Norwegen
- Schweiz
- Tunesien
- Türkei
- Großbritannien*
- Nordirland*
*Reisende nach Großbritannien und Irland sollten sicherheitshalber vorher bei ihrer Krankenkasse nachfragen, welche Kosten übernommen werden.
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte verzeichnet) ist für “unaufschiebbare medizinische Behandlung einer unerwarteten Erkrankung im Ausland gedacht“, heißt es beim GKV-Spitzenverband.
Ambulante Behandlung: Ambulante Akutbehandlungen sind grundsätzlich im Reiseland gedeckt. Doch nur bei einer ungeplanten Behandlung greift der GKV-Versicherungsschutz im Ausland. Bezahlt werden Arzt- und Zahnarztbehandlungen und Arzneimittel. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, den Kostenanteil, der auch bei einer Behandlung in Deutschland gewährt werden würde, zu übernehmen. Wichtig ist, dass Reisende nur solche Ärzte und Krankenhäuser aufsuchen, die im System der Krankenversicherung des jeweiligen Urlaubslandes zur Verfügung stehen.
Urlauber werden so behandelt wie auch die einheimische Bevölkerung im Rahmen der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden würde, Behandlungen beim Privatarzt werden nicht erstattet. Das gilt auch für Krankenhausbehandlungen. Ein wichtiges Detail, denn in vielen anderen Ländern ist der Versicherungsschutz nicht so umfangreich wie in Deutschland. Patienten können nicht immer den gleichen medizinischen Standard wie zuhause erwarten.