Änderungen

Das ändert sich im März 2025: Wichtige Neuerungen für Verbraucher

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 25.02.2025

Auf einen Blick

  • Die Krankenkassen-Zusatzbeiträge senken ab März die Rentenzahlungen für Ruheständler.
  • Es gibt eine Mietpreisbremse in NRW-Städten.
  • Die NIS-2-Richtlinie fordert mehr Cybersicherheit von Unternehmen.
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Auch im März gibt es wieder einige Änderungen.

Im März 2025 stehen erneut Änderungen an, die sowohl finanzielle als auch praktische Auswirkungen auf Ihren Alltag haben können. Von höheren Krankenkassenbeiträgen für Rentner über eine Mietpreisbremse bis hin zu neuen Regelungen für die Cybersicherheit – wir haben die wichtigsten Themen für Sie zusammengefasst.

Höhere Krankenkassenbeiträge: Rentner erhalten weniger Rente

Ab März 2025 spüren Rentner die Erhöhung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge, die bereits seit Januar für Arbeitnehmer gilt. 82 von 94 Krankenkassen haben ihre Beiträge erhöht, im Durchschnitt auf 2,91 Prozent. Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, die den Zusatzbeitrag angehoben hat, erhält ab März eine geringere Rentenzahlung. Die Rentenversicherung übernimmt zwar die Hälfte des Zusatzbeitrags, dennoch bleibt eine Belastung für die Versicherten. Falls Sie betroffen sind, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten wechseln.

Rentenerhöhung wird Ende März verkündet

Am Ende des Monats wird die Rentenerhöhung bekannt gegeben, die ab dem 1. Juli 2025 gilt. Neben der neuen Höhe des Rentenwerts erfahren Rentner auch die aktualisierten Einkommensgrenzen für Witwen- und Witwerrenten sowie die Berechnungsgrundlage für Unfallrenten. Die Veröffentlichung ist ein wichtiger Termin für alle Ruheständler, da sie die zukünftigen Rentenzahlungen beeinflusst.

Mietpreisbremse in weiteren Städten

Ebenfalls ab dem 1. März 2025 gilt in 57 Städten Nordrhein-Westfalens, darunter Bielefeld, Paderborn, Harsewinkel und Bad Lippspringe, eine ausgeweitete Mietpreisbremse. Für bestehende Mietverträge dürfen Mieten in drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent steigen, statt wie bisher um 20 Prozent. Bei neuen Mietverträgen liegt die Obergrenze bei zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ebenfalls verlängert wurde die Kündigungssperrfrist für Eigenbedarf bei umgewandelten Mietwohnungen von drei auf acht Jahre. Diese Regelungen gelten vorerst bis Februar 2030.

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Frist für freiwillige Rentenbeiträge endet am 31. März

Wenn Sie freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2024 leisten möchten, haben Sie dafür noch bis zum 31. März 2025 Zeit. Diese Beiträge können spätere Rentenansprüche erhöhen oder Wartezeiten verkürzen. Der Mindestbeitrag liegt bei 103,42 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.497,30 Euro pro Monat. Der Antrag kann online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

Mehr Geld für Leiharbeiter

Der Branchenmindestlohn in der Leiharbeit steigt ab 1. März 2025 auf 14,53 Euro pro Stunde. Dies betrifft etwa 700.000 Zeitarbeitskräfte in Deutschland. Bereits im Oktober 2024 hatte es eine Erhöhung der Tarifgehälter um 3,7 Prozent gegeben.

Neue Kennzeichen für Mofas und E-Scooter

Zum 1. März müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter mit neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet werden. Die bisherigen blauen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit und werden durch grüne ersetzt. Wenn Sie ohne gültiges Kennzeichen unterwegs sind, verlieren Sie den Versicherungsschutz und machen sich strafbar.

Biallo News

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EU-Richtlinie NIS-2: Mehr Cybersicherheit für Unternehmen

Die NIS-2-Richtlinie der EU tritt ebenfalls ab März in Kraft. Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben oder mehr als 50 Mitarbeitende haben, sind verpflichtet, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu stärken. Auch mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von über zehn Millionen Euro sind betroffen.

Partielle Sonnenfinsternis und Zeitumstellung

Am 29. März 2025 können Sie in Deutschland eine partielle Sonnenfinsternis beobachten. Bis zu 25 Prozent der Sonne werden verdeckt sein. Zwei Tage später, in der Nacht vom 29. auf den 30. März, erfolgt die Umstellung auf die Sommerzeit. Die Uhr wird um eine Stunde vorgestellt, sodass wir eine Stunde "verlieren".

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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