

- Basiszins: 1,10%
- Aktionszins: 2,60% - gültig bis 21.09.2025


- Basiszins: 1,00%
- Aktionszins: 3,00% - gültig bis 21.07.2025


- Basiszins: 1,50%
- Aktionszins: 2,75% - gültig bis 21.07.2025
Auf einen Blick
Im März 2025 stehen erneut Änderungen an, die sowohl finanzielle als auch praktische Auswirkungen auf Ihren Alltag haben können. Von höheren Krankenkassenbeiträgen für Rentner über eine Mietpreisbremse bis hin zu neuen Regelungen für die Cybersicherheit – wir haben die wichtigsten Themen für Sie zusammengefasst.
Ab März 2025 spüren Rentner die Erhöhung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge, die bereits seit Januar für Arbeitnehmer gilt. 82 von 94 Krankenkassen haben ihre Beiträge erhöht, im Durchschnitt auf 2,91 Prozent. Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, die den Zusatzbeitrag angehoben hat, erhält ab März eine geringere Rentenzahlung. Die Rentenversicherung übernimmt zwar die Hälfte des Zusatzbeitrags, dennoch bleibt eine Belastung für die Versicherten. Falls Sie betroffen sind, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten wechseln.
Am Ende des Monats wird die Rentenerhöhung bekannt gegeben, die ab dem 1. Juli 2025 gilt. Neben der neuen Höhe des Rentenwerts erfahren Rentner auch die aktualisierten Einkommensgrenzen für Witwen- und Witwerrenten sowie die Berechnungsgrundlage für Unfallrenten. Die Veröffentlichung ist ein wichtiger Termin für alle Ruheständler, da sie die zukünftigen Rentenzahlungen beeinflusst.
Ebenfalls ab dem 1. März 2025 gilt in 57 Städten Nordrhein-Westfalens, darunter Bielefeld, Paderborn, Harsewinkel und Bad Lippspringe, eine ausgeweitete Mietpreisbremse. Für bestehende Mietverträge dürfen Mieten in drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent steigen, statt wie bisher um 20 Prozent. Bei neuen Mietverträgen liegt die Obergrenze bei zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ebenfalls verlängert wurde die Kündigungssperrfrist für Eigenbedarf bei umgewandelten Mietwohnungen von drei auf acht Jahre. Diese Regelungen gelten vorerst bis Februar 2030.
Wenn Sie freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2024 leisten möchten, haben Sie dafür noch bis zum 31. März 2025 Zeit. Diese Beiträge können spätere Rentenansprüche erhöhen oder Wartezeiten verkürzen. Der Mindestbeitrag liegt bei 103,42 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.497,30 Euro pro Monat. Der Antrag kann online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Der Branchenmindestlohn in der Leiharbeit steigt ab 1. März 2025 auf 14,53 Euro pro Stunde. Dies betrifft etwa 700.000 Zeitarbeitskräfte in Deutschland. Bereits im Oktober 2024 hatte es eine Erhöhung der Tarifgehälter um 3,7 Prozent gegeben.
Zum 1. März müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter mit neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet werden. Die bisherigen blauen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit und werden durch grüne ersetzt. Wenn Sie ohne gültiges Kennzeichen unterwegs sind, verlieren Sie den Versicherungsschutz und machen sich strafbar.
Die NIS-2-Richtlinie der EU tritt ebenfalls ab März in Kraft. Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben oder mehr als 50 Mitarbeitende haben, sind verpflichtet, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu stärken. Auch mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von über zehn Millionen Euro sind betroffen.
Am 29. März 2025 können Sie in Deutschland eine partielle Sonnenfinsternis beobachten. Bis zu 25 Prozent der Sonne werden verdeckt sein. Zwei Tage später, in der Nacht vom 29. auf den 30. März, erfolgt die Umstellung auf die Sommerzeit. Die Uhr wird um eine Stunde vorgestellt, sodass wir eine Stunde "verlieren".
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