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Auf einen Blick
Mal läuft es gut, mal schlecht, mal gar nicht: Wenn das Internet zu langsam ist und nicht den Vertragsbedingungen entspricht, haben Sie als Verbraucher ein Preisminderungsrecht. Doch Verbraucherschützern reicht das nicht aus. Sie fordern eine pauschale Reduzierung des Tarifs, wenn die Daten-Leitung nicht das bringt, was im Vertrag steht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) etwa fordert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite unkompliziert entschädigt werden. „Der vzbv schlägt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen wird, bis die Diskrepanz behoben ist”, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Bisher können Sie bei schlechter Internetleistung auf das Preisminderungsrecht zurückgreifen. Doch bei dessen Durchsetzung gibt es große Probleme. Das aufwändige Testverfahren (Messtool der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de) mit über 30 Tests über einen bestimmten Messzeitraum schreckt viele Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Dabei darf der Zeitraum nicht länger als zwei Wochen dauern. Während die ersten Messungen noch im Abstand von ein paar Minuten vorgenommen werden können, liegen bei den letzten Messungen ein paar Stunden dazwischen.
Laut Bundesnetzagentur haben zwischen Mitte Dezember 2021 und Ende Dezember 2022 etwa 108.000 Internetnutzer mit der Messung begonnen. Lediglich 29.000 Personen schlossen die Messung ab. Dies zeigt deutlich, dass das Messverfahren zu kompliziert ist.
Hinzu kommt, dass einzelne Anbieter die Minderungshöhe intransparent berechnen. Teilweise wird die Preisminderung zu gering angegeben oder gar keine Minderung gewährt. Diese Unklarheit für Verbraucher ärgert die Verbraucherschützer. Deshalb der Vorschlag mit der pauschalen Preisreduzierung.
Lesehinweis: Wenn Sie aktuell auf der Suche nach Geldanlagen sind, sollten Sie im Internet besonders vorsichtig sein. Dort tummeln sich viele unseriöse Anbieter, die es nur auf Ihr Erspartes abgesehen haben.
Die 15 Euro pauschale Reduktion, welche die Verbraucherzentrale vorschlägt, stößt beim Branchenverband VATM auf Gegenwehr. Dieser erklärt, dass die Verträge am Markt so unterschiedliche Leistungen enthielten, dass eine pauschale Minderung nicht angebracht sei. Vielmehr müsse der Einzelfall betrachtet und geprüft werden.
Der vzbv fordert auch, das Recht auf Versorgung mit Breitband für alle Verbraucherinnen und Verbraucher endlich durchzusetzen. So soll unter anderem die Mindestbandbreite für den Internetanschluss erhöht werden. Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Anspruch haben, sollten auch versorgt werden, so der vzbv. Das Recht auf Breitband müsse für alle eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe sichern.
Derweil investieren die großen Anbieter wie Vodafone und Telekom viel Geld in ihr Netz. Damit soll eine schnellere und stabilere Verbindung ermöglicht werden.
Sind Sie zufrieden mit Ihrem Internetanschluss? Oder haben Sie gar schon einmal eine Breitbandmessung durchgeführt? Gern können Sie uns Ihre Erfahrungen an redaktion@biallo.de senden. Übrigens: In unserem kostenfreien Newsletter erfahren Sie alles rund um das Thema Finanzen. Melden Sie sich am besten gleich an.