- Basiszins: 2,65%
- Aktionszins: 3,00% - gültig bis 22.07.2025
- Basiszins: 2,95%
- Basiszins: 2,75%
- Aktionszins: 3,00% - gültig bis 31.03.2025
Im aktuellen Rechtsstreit um Prämiensparverträge haben die Banken einen wichtigen Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied zugunsten der Sparkassen und Genossenschaftsbanken gegen die Finanzaufsicht Bafin. Diese hatte zuvor eine Anweisung erlassen, die Banken zu Zinsnachzahlungen verpflichtete.
Drei Sparkassen und drei Genossenschaftsbanken klagten stellvertretend für über 1.100 weitere Kreditinstitute gegen die Allgemeinverfügung der Bafin. Diese Verfügung aus dem Jahr 2021 forderte die Banken auf, ihre Kundinnen und Kunden über unwirksame Zinsklauseln in Sparverträgen zu informieren und Zinsnachzahlungen zu leisten. Die Bafin sah darin einen verbraucherschutzrelevanten Missstand, da viele Prämiensparverträge fehlerhafte Zinsanpassungsklauseln enthielten. Die Banken argumentierten jedoch, dass die Anordnung der Bafin auf rechtlich unsicherem Boden stehe.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass die Allgemeinverfügung der Bafin rechtswidrig sei. Es fehle an einem erheblichen Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetze, der eine solche Anordnung rechtfertigen würde. Die Bafin hatte sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2010 gestützt, was das Gericht als unzureichend erachtete.
Die Bafin hatte zudem argumentiert, dass die Allgemeinverfügung notwendig sei, um einen Missstand zu beheben. Doch das Gericht sah dies anders. Es betonte, dass die zivilrechtlichen Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher von der Entscheidung unberührt bleiben. Die Bafin rät Ihnen, Ihre Verträge auf mögliche Nachzahlungen prüfen zu lassen.
Die Diskussion um die Zinsberechnung in Prämiensparverträgen ist komplex. Der BGH hat in mehreren Urteilen, zuletzt im Juli 2024, Maßstäbe für die Berechnung festgelegt. Diese Urteile könnten Zinsnachzahlungen für viele Prämiensparer bedeuten. Bei Prämiensparverträgen erhalten Kunden neben einem Bonus einen variablen Grundzins. Die Berechnung dieses Grundzinses war ein zentraler Streitpunkt, insbesondere darüber, welcher Referenzzins verwendet werden soll.
Viele Sparkassen haben Prämiensparverträge bereits gekündigt, da sie in Zeiten von Niedrigzinsen ein Verlustgeschäft darstellen. Dennoch könnten auf gekündigte Verträge Nachzahlungen fällig werden, abhängig von der jeweiligen Verjährungsfrist. Einige Sparkassen haben sich bereits mit Kundinnen und Kunden geeinigt, während andere auf Basis der BGH-Urteile Zahlungen angekündigt haben.
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßte das Urteil des Verwaltungsgerichts. Dagegen prüft die Bafin, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. Der Streit könnte also weitergehen.