Fehlprägungen: Ein kleiner Fehler kann viel wert sein
Fehlprägungen bei Zwei-Euro-Münzen machen sie besonders wertvoll. Solche Fehler können unterschiedlich sein und die Münzen dadurch zu begehrten Sammlerstücken machen. Manche dieser Münzen werden online auch auf Portalen wie Ebay für mehrere hundert bis mehrere tausend Euro gehandelt.
Ein besonderes Beispiel für eine Fehlprägung ist das "Spiegelei". Bei dieser Münze steht das Innere höher als der äußere Rand – ähnlich wie das Eigelb eines Spiegeleis. Ein anderer Fehler ist, wenn die Randinschriften nicht zu den Symbolen auf der Münze passen. Zum Beispiel, wenn eine irische Münze die Randinschrift der Niederlande trägt.
Ein häufiger Fehler betrifft die Karte auf der Rückseite der Münze. Einige Prägestätten haben den EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien im Jahr 2007 nicht berücksichtigt und weiterhin die alte EU-Karte geprägt.
Gedenk- und Sonderprägungen ebenfalls wertvoll
Neben Fehlprägungen gibt es noch andere Faktoren, die den Wert einer Zwei-Euro-Münze steigern können. Münzen aus Zwergstaaten oder besondere Sonderprägungen sind ebenfalls sehr gefragt. Laut der Webseite muenzen.eu stammt die teuerste Sonderprägung aus Monaco. Mit einer Auflage von nur 20.001 erzielt das Zwei-Euro-Stück mit dem Bild von Schauspielerin Grace Kelly, der damaligen Fürstin von Monaco, einen Wert von 3.300 Euro. Solch eine Münze in die Hand zu bekommen ist eher selten.
Eine größere Chance haben Sie bei dem Geldstück, welches 2005 im Vatikan anlässlich des Weltjugendtags in Köln ausgegeben wurde. Das Kölner Motiv wurde in einer Auflage von 100.000 Stück ausgegeben. Sie ist mit 400 Euro allerdings auch deutlich weniger wert als die monegassische Münze.
In Deutschland gibt das Bundesministerium der Finanzen in regelmäßigen Abständen Gedenk- und Sammlermünzen heraus.
Darf ich mit Fehlprägungen bezahlen?
Anders als beim Falschgeld dürfen Sie mit Fehlprägungen und Sonderdrucken im Handel bezahlen. Allerdings gilt beim Bezahlen nicht der Sammlerwert der Münzen, sondern der aufgedruckte Münzwert. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt das auch noch einmal in seinem Video.