Das erwartet Sie in diesem Artikel
- 1.Urteil: Europäischer Gerichtshof entscheidet für Verbraucher
- 2.Leasingvertrag widerrufen: Kunde nutzt Auto drei Jahre kostenlos
- 3.Widerrufsjoker durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung beim Autokredit
- 4.Leasingvertrag und Autokredit kostenlos anwaltlich prüfen lassen
- 5.Die Kosten für die Durchsetzung des Widerrufs
- 6.Wir beantworten Ihre Fragen zu diesem Artikel
Sie bezahlen monatlich Raten für einen verhältnismäßig teuren Autokredit, Ratenkredit oder Leasingvertrag und möchten diesen möglichst rasch kündigen? Unsere Produkttests zeigen, dass heute viele Anbieter kostenlose Sondertilgungen und eine Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung anbieten. Doch bei einigen Krediten und Leasingverträgen aus der Vergangenheit geht das nicht. Betroffen sind vor allem Ratenkreidite und ältere Autokredite, die sich nur schwer oder unrentabel umschulden lassen. Leasingverträge müssen Sie normalerweise bis zum Vertragsende erfüllen. Vielleicht haben Sie jetzt genügend Geld auf dem Konto und müssen dafür sogar noch Negativzinsen bezahlen. Dann ist es sinnvoll, die alte Autofinanzierung, das Darlehen für die damals neue Küche oder den teuren Leasingvertrag abzulösen. Wir erklären, wie das ohne Strafzinsen in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung geht.
Ähnlich wie beim Immobilienkredit können Sie aufgrund der aktuellen Rechtssprechung in vielen Fällen Ihren Autokredit oder einen Ratenkredit kostengünstig widerrufen. Betroffen sind vor allem Finanzierungsverträge, die nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Doch auch viele Leasingverträge lassen sich widerrufen. Da die Vertragsbedingungen oft nicht korrekt waren, müssen Sie bei diesen Verträgen nicht auf das Vertragsende warten. Sie können die Verträge vorzeitig widerrufen und auf diese Weise den Autokredit kündigen.
Urteil: Europäischer Gerichtshof entscheidet für Verbraucher
Am 9. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, von denen Millionen Verbraucher profitieren können. Konkret ging es um Kreditverträge, welche fehlerhafte oder für den durchschnittlichen Verbraucher unverständliche Klauseln enthielten. Im Detail ging es um die Höhe der Verzugszinsen und die Art der Berechnung einer Vorfäligkeitsentschädigung. Diese Angaben sind in den meisten deutschen Kreditverträgen entweder nicht vollständig oder so unverständlich formuliert, dass ein Verbraucher oder eine Verbraucherin ohne juristische Kenntnisse diese nicht verstehen kann. Der EuGH entschied, dass das unzulässig sei. Kreditverträge müssen so formuliert sein, dass Verbraucher den Kreditvertrag auch ohne juristische Kenntnisse verstehen können und dafür nicht in weiteren Gesetzblättern nachlesen müssen.
Was hat das Urteil zur Folge?
Da die meisten deutschen Kreditverträge, ganz gleich, ob Autokredit, Ratenkredit oder Wohnkredit, möglicherweise fehlerhafte Klauseln enthalten, können Sie diese auch nach Jahren noch widerrufen. Auf diese Weise können Sie möglicherweise nahezu alle vorhandenen Finanzierungen umschulden und die aktuell extrem niedrigen Zinsen nutzen oder den Restbetrag ablösen. Lassen Sie jetzt prüfen, ob auch Sie sich nahezu alle Raten und Anzahlungen zurückzuholen holen. Die Gansel Rechtsanwälte übernehmen diese Prüfung vollkommen kostenlos und unverbindlich und erklären Ihnen, wie viel Geld Sie aus Ihrer Autofinanzierung zurückerhalten – egal ob Kredit- oder Leasingvertrag.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gilt nicht für Immobilienkredite. Allerdings erklären wir Ihnen in einem weiteren Ratgeber, wie Sie auch Baufinanzierungen nach Jahren noch widerrufen können. Außerdem erfahren Sie bei uns, wo Sie aktuell den günstigsten Ratenkredit bekommen, wenn Sie Ihr älteres Darlehen umschulden und von niedrigen Zinsen profitieren möchten:
✅ Autokredit
✅ Ratenkredit
✅ Wohnkredit
Unabhängig von dem aktuellen Urteil des EuGH gelten auch weiterhin die bisherigen Möglichkeiten für den Widerruf eines Autokredites oder Leasingvertrages, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.
Biallo Autokredit-Empfehlungen
Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Nettokreditbedarf: 20.000,00€, Laufzeit: 48 Monate, Bonität: alle, Sondertilgung möglich: Nein, Zinssortierung nach: 2/3-Zins. Die Sortierung erfolgt nach der Höhe des effektiven Jahreszins. Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar. Weitere Details zu Rankingfaktoren.
459,15 €
4,95 %
von 4,25 bis 5,14 %4,4 / 5
- bonitätsabhängig
- Sondertilgung möglich
- Online-Konditionen
Leasingvertrag widerrufen: Kunde nutzt Auto drei Jahre kostenlos
Nach einem Urteil des Landgerichts München I (AZ: 2 O 11548/20) vom 3.3.2021 gegen Sixt können Verbraucherinnen und Verbraucher einen Leasing-Vertrag auch am Ende der vereinbarten Laufzeit nach vielen Jahren noch widerrufen. Das geht, wenn die Widerrufsbelehrung des Anbieters fehlerhaft war. Die möglichen Folgen eines solchen Widerrufs sind enorm:
✅ Die bereits gezahlten Leasingraten werden in voller Höhe zurückerstattet.
✅ Die Leasing-Sonderzahlung wird erstattet.
✅ Für die gefahrenen Kilometer müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
✅ Selbstverständlich geht das Fahrzeug zurück zu dem Leasing-Anbieter.
Experten gehen davon aus, dass nicht nur Leasingverträge von Sixt betroffen sind. Sie können Ihren eigenen Vertrag jetzt kostenlos und unverbindlich bei den Gansel Rechtsanwälten überprüfen lassen.
Widerrufsjoker durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung beim Autokredit
Hintergrund der aktuellen Rechtssprechung sind die Widerrufsbelehrungen in den Verträgen für die Autofinanzierung und das Leasing. Grundsätzlich können Verbraucherinnen und Verbraucher abgeschlossene Verträge für Autokredite oder Leasingverträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. In der Vergangenheit, und teils auch heute noch, waren die entsprechenden Widerrufsbelehrungen fehlerhaft oder verworren formuliert. Da die Widerrufsfrist von 14 Tagen erst nach Kenntnis einer rechtsgültigen Widerrufsbelehrung zu laufen beginnt, können Sie Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch heute noch widerrufen. In diesen Fällen hat die 14-tägige Frist nämlich nicht begonnen.
Betroffen sind sowohl Finanzierungen für Neuwagen als auch Autokredite für Gebrauchtwagen. Auch fehlerhafte Leasingverträge können nach Jahren noch widerrufen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurde und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält. Experten rechnen damit, dass rund die Hälfte aller Verträge betroffen ist und diese heute nach Jahren noch widerrufen werden können.
- Lesen Sie auch: Leasing versus Finanzierung – Was lohnt sich eher?
Leasingvertrag und Autokredit kostenlos anwaltlich prüfen lassen
Bei der Prüfung der Finanzierungsverträge kommt es auf Einzelheiten an, teils sogar auf einzelne Wörter. Zudem ist dabei die aktuelle Rechtssprechung zu beachten. Deshalb raten wir, dass Sie Ihren Kreditvertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Das geht bei einigen Kanzleien sogar kostenlos. So gehen Sie beispielsweise vor:
- Prüfen Sie, ob Ihr Autokredit nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurde.
- Lassen Sie Ihren Vertrag bei den Gansel Rechtsanwälten überprüfen. Sie erhalten eine kostenfreien Ersteinschätzung, ob ein Widerruf in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist.
- Jetzt können Sie den Widerruf entweder selbst an die Bank versenden (kostenlos) oder die Rechtsanwaltskanzlei mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.
Die Kosten für die Durchsetzung des Widerrufs
Entscheiden Sie sich für die anwaltliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, übernimmt die Kosten in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung. Doch auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Die Gansel-Rechtsanwälte nutzen für die Übernahme der Kosten einen Prozessfinanzierer. Dieser arbeitet praktisch auf Provisionsbasis und erhält nur im Erfolgsfall eine Vergütung von Ihrem wirtschaftlichen Vorteil. Kann die Kanzlei den Widerruf nicht durchsetzen, müssen Sie auch nichts zahlen. Lassen Sie Ihren Autokreditvertrag jetzt kostenlos und unverbindlich anwaltlich prüfen und entscheiden Sie danach, wie Sie weiter vorgehen.
In einem weiteren Ratgeber auf Biallo.de erfahren Sie, wie Sie Ihre Finanzierung noch vorzeitig ablösen können.
Wir beantworten Ihre Fragen zu diesem Artikel
Haben Sie noch ergänzende Fragen zu diesem Artikel? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an [email protected]. Für eine individeuelle Rechtsberatung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die Gansel Rechtsanwälte.