Neubauförderung soll in drei Schritten neu ausgerichtet werden
In drei Schritten soll die Förderung von energieeffizienten Neubauten neu aufgestellt werden:
- Schritt: Zum 20. April 2022 wurde die Förderung des Standards "Effizienzhaus 40" in abgewandelter Form neu gestartet. Der weniger anspruchsvolle Energieeffizienzhaus-Standard 55 wurde gestrichen. Vorgesehen waren die Fördermittel nur noch für die Standards "Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse", "Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse" oder "Effizienzhaus 40 Plus".
- Schritt: Aufgrund der bereits aufgebrauchten Fördergelder schließt sich nun nahtlos das Programm "EH 40 Nachhaltigkeit" mit anspruchsvolleren Anforderungen an. So wird dann ein Qualitätssiegel für Nachhaltiges Bauen Voraussetzung für das Förderprogramm.
- Schritt: Als letzter Schritt soll ab dem Jahresbeginn 2023 ein neues, ambitioniertes Förderprogramm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" starten. Die genaue Ausgestaltung steht jedoch noch nicht fest, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Anfang April.
Was ist das nun erforderliche Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse?
KfW-Effizienzhaus 40 bedeutet zunächst einmal, dass der Energiebedarf lediglich 40 Prozent der Primärenergie beträgt, die bei einem Referenzgebäude anfällt. Ausgangspunkt für das Referenzgebäude sind dabei die Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Transmissionswärmeverlust darf höchstens 55 Prozent des Referenzgebäudes betragen. Doch dies allein reicht für die KfW-Förderung nicht mehr aus.
Bereits seit 2021 gibt es das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude". Erhielten Bauherren anfangs für entsprechend zertifizierte Häuser einen Förderbonus, ist das Siegel nun Voraussetzung, um überhaupt Fördermittel für Neubauten zu erhalten. Um das Qualitätssiegel zu bekommen, muss das Gebäude zusätzlich besondere ökologische, soziokulturelle und ökonomische Anforderungen erfüllen. Das betrifft zum Beispiel die Schadstofffreiheit von Baumaterialen, die Ressourcenschonung und Barrierefreiheit. Das Qualitätssiegel muss durch eine unabhängige Stelle vergeben werden.
Wie hoch fällt die Förderung nun aus?
Im Vergleich zum Vorgängerprorgramm im Januar 2022 fällt die Neubauförderung nun deutlich niedriger aus. Durch den nahtlosen Übergang von Stufe eins zu Stufe zwei hat sich an der Förderhöhe jedoch nichts geändert – nur die Anforderungen an das Gebäude sind anspruchsvoller geworden.
Die KfW fördert die Sanierung, den Neubau und den Kauf einer energieeffizienten Immobilie. Bis zu 150.000 Euro Kredit können Sie für ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erhalten. Für energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden gibt es bis zu 60.000 Euro Kredit – zum Beispiel für die Dämmung der Wände, die Erneuerung der Heizungsanlage oder den Austausch von Fenstern und Außentüren.
Je nach Laufzeit fällt für die Annuitätendarlehen der KfW aktuell ein effektiver Jahreszins zwischen 1,97 und 2,16 Prozent an. Zum Vergleich: Die durchschnittlichen Baugeldzinsen liegen laut Biallo-Index für zehnjähriges Baugeld aktuell bei einem Effektivzins von 2,28 Prozent. Im Biallo-Baufinanzierung-Vergleich finden sich Angebote ab 1,71 Prozent Effektivzins (Banken und Versicherungen).
Bis zu 12,5 Prozent des KfW-Kredits, also 18.750 Euro, müssen Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer nicht zurückzahlen. So hoch fällt der maximale Tilgungszuschuss der KfW aus. Das ist deutlich weniger als in der Vergangenheit. Noch im vorigen Jahr betrug der Tilgungszuschuss bis zu 37.500 Euro. Zusätzliche Mittel gibt es für die Baubegleitung und die Zertifizierung. Bei den Einzelmaßnahmen kann der Tilgungszuschuss sogar bis zu 50 Prozent betragen.