


Auf einen Blick
Stop-and-Go bei der Neubauförderung für energiesparende Häuser: Nach dem Förderende im Januar 2022 konnten Privatleute und Unternehmen am 20. April 2022 erstmals wieder Anträge für Effizienzhäuser bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Doch die Freude währte nur kurz. Schon nach wenigen Stunden war der Fördertopf wieder leer. In drei Stufen soll die Neubauförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt werden. Somit greift nun bereits die Stufe zwei.
Eine Milliarde Euro standen für die "Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen" zur Verfügung. Los ging es am 20. April 2022 – und nach wenigen Stunden konnten schon keine Anträge mehr gestellt werden. Der Fördertopf in Höhe von einer Milliarde Euro war bereits ausgeschöpft.
Dass das Budget sehr schnell aufgezehrt sein werde, darauf wies Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) bereits im Vorfeld hin. "Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen", sagte Habeck laut einer Pressemitteilung von Anfang April.
In drei Schritten soll die Förderung von energieeffizienten Neubauten neu aufgestellt werden:
KfW-Effizienzhaus 40 bedeutet zunächst einmal, dass der Energiebedarf lediglich 40 Prozent der Primärenergie beträgt, die bei einem Referenzgebäude anfällt. Ausgangspunkt für das Referenzgebäude sind dabei die Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Transmissionswärmeverlust darf höchstens 55 Prozent des Referenzgebäudes betragen. Doch dies allein reicht für die KfW-Förderung nicht mehr aus.
Bereits seit 2021 gibt es das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude". Erhielten Bauherren anfangs für entsprechend zertifizierte Häuser einen Förderbonus, ist das Siegel nun Voraussetzung, um überhaupt Fördermittel für Neubauten zu erhalten. Um das Qualitätssiegel zu bekommen, muss das Gebäude zusätzlich besondere ökologische, soziokulturelle und ökonomische Anforderungen erfüllen. Das betrifft zum Beispiel die Schadstofffreiheit von Baumaterialen, die Ressourcenschonung und Barrierefreiheit. Das Qualitätssiegel muss durch eine unabhängige Stelle vergeben werden.
Im Vergleich zum Vorgängerprorgramm im Januar 2022 fällt die Neubauförderung nun deutlich niedriger aus. Durch den nahtlosen Übergang von Stufe eins zu Stufe zwei hat sich an der Förderhöhe jedoch nichts geändert – nur die Anforderungen an das Gebäude sind anspruchsvoller geworden.
Die KfW fördert die Sanierung, den Neubau und den Kauf einer energieeffizienten Immobilie. Bis zu 150.000 Euro Kredit können Sie für ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erhalten. Für energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden gibt es bis zu 60.000 Euro Kredit – zum Beispiel für die Dämmung der Wände, die Erneuerung der Heizungsanlage oder den Austausch von Fenstern und Außentüren.
Je nach Laufzeit fällt für die Annuitätendarlehen der KfW aktuell ein effektiver Jahreszins zwischen 1,97 und 2,16 Prozent an. Zum Vergleich: Die durchschnittlichen Baugeldzinsen liegen laut Biallo-Index für zehnjähriges Baugeld aktuell bei einem Effektivzins von 2,28 Prozent. Im Biallo-Baufinanzierung-Vergleich finden sich Angebote ab 1,71 Prozent Effektivzins (Banken und Versicherungen).
Bis zu 12,5 Prozent des KfW-Kredits, also 18.750 Euro, müssen Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer nicht zurückzahlen. So hoch fällt der maximale Tilgungszuschuss der KfW aus. Das ist deutlich weniger als in der Vergangenheit. Noch im vorigen Jahr betrug der Tilgungszuschuss bis zu 37.500 Euro. Zusätzliche Mittel gibt es für die Baubegleitung und die Zertifizierung. Bei den Einzelmaßnahmen kann der Tilgungszuschuss sogar bis zu 50 Prozent betragen.